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staatsangehörigkeit, hauskauf

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Autor Thema:   staatsangehörigkeit, hauskauf
draculajm2002
Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 30.08.2006 um 14:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von draculajm2002 anzusehen!   Klicken Sie hier, um draculajm2002 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wollte nachfragen ob jemand weiß ob man als Aussiedler der die rumänische Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hat ein Haus inklusiv Grundstück auf seinen Namen eintragen kann?
Bin mit 12 Jahren mit meinen Eltern nach Deutschland auf den rumänischen Pass meiner Mutter ausgesiedelt. Die rumänische Staatsbürgerschaft wurde nicht abgelegt, habe jedoch keine Beweisurkunde dafür.

Wie und wo kann man so einen Beweis erlangen. Oder langt meine rum. Geburtsurkunde bzw. der abelaufene Pass meiner Mutter, auf dessen ich als Kind drauf bin.

Gibt es sonstige Möglichkeiten ?

Herzlichen Dank im vorraus für ihre Antworten!!!

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 02.09.2006 um 11:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

Antwort ganz einfach: ja, Haus eintragen geht sowieso (da in Rumänien keine Staatsangehörigkeit erforderlich, die braucht man nur für den Boden), auch mit Boden, wenn die rumänische Staatsangehörigkeit noch besteht. Dazu bekommt man sehr einfach einen Beleg, und zwar durch einen Antrag an das rumänische Konsulat (cerere de clarificare a cetateniei). Mit der Antwort kann man dann auch einen rumänischen Pass beantragen.

Einige, die sicher waren, dass sie die Staatsangehörigkeit noch haben, haben gleich den Pass beantragt, hat auch funktioniert.

Gleich vorweg: wenn jemand beide Staatsangehörigkeiten hat und "nur" den rum. Pass beantragt, braucht sich wegen der deutschen Staatsangehörigkeit keine Sorgen machen, die ist dadurch nicht gefährdet. Probleme gibt es nur, wenn man die rum. Staatsangehörigkeit nicht mehr hat und diese wieder beantragt. Dann ist mit der Verleihung der rumänischen die deutsche weg, wenn keine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde.

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