erstellt am 06.02.2002 um 19:06 Uhr
[...] Bund und Länder kamen dabei überein, dass abgelehnte Spätaussiedlerbewerber bereits nach einer vierjährigen Inlandsaufenthaltsdauer einzubürgern sind [...][ Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die vorerwähnte Einigung in der Praxis umgesetzt.]
[...]
Allen Betroffenen wird empfohlen, bei den zuständigen Behörden Einbürgerungsanträge zu stellen.
Fragen:
Wurde diese Behördenpraxis auch in anderen Bundesländern umgesetzt?
Welche sind die zuständigen Behörden?
Was muss man beachten?
Wo kann man mehr darüber lesen?
Vielen Dank.