didie Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Jun 2001
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erstellt am 16.09.2002 um 17:29 Uhr
Zu begrüßen ist, dass ein Spätaussiedler von mindestens einem deutschen Elternteil abstammen muss und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen hat. Zitat: Sie scheitern jedoch seit dem 3. März 1998 überwiegend an dem Nachweis der Benachteiligungsvoraussetzungen im Sinne des Paragraph 4 Abs. 2 BVFG. Eine solche Praxis der Behörden und letztendlich auch Umsetzung durch den Gesetzgeber erscheint bedenklich. meine Meinung: das ist nicht bedenklich, denn wer zu spät kommt den bestraft der Gesetzgeber mit gutem Recht; denn alle hatten lange genug die Chance aus Rumänien auszusiedeln!! IP: gespeichert |