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Ausweise Aussiedler

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Autor Thema:   Ausweise Aussiedler
Aussiedler
Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Apr 2001

erstellt am 13.04.2001 um 20:20 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
1. Registrierschein
Der sogenannte "Registrierschein" ist das erste offizielle "Dokument" dass jeder Spätaussiedler erhält.
Was ist der "Registrierschein" ?
Benoetigt man ihn noch nachdem man den Vertriebenenausweis erhalten hat?

2. Vertriebenausweis
Die von der BRD anerkannten Spätaussiedler aus Rumänien/Siebenbürgen besitzen alle einen "Ausweis für Vertrieben und Füchtinge A"
Manche haben auch den Vertriebenausweis "B" was hat diese Einstufung zu bedeuten?
Was gibt es sonst noch für "Klassen"?
Wie lange gilt der Ausweis?
Da drin heisst es: "Zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen berechtigt auf Grund §10 Abs. 2 Nr. 2 BVFG (Aussiedler)"
Was sind dass für Rechte und Vergünstigungen?

3. Einbürgerungsurkunde
Werden alle anerkannten Spätaussiedler von der BRD eingebürgert?
Was für Vor- und Nachteile bringt eine doppelte Staatsbürgerschaft mit sich?
In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft eine seltenen Ausnahme, wieso?
Was spricht für den Erhalt der rum. Staatsbürgerschaft?
Was spricht gegen den Erhalt der rum. Staatsbürgerschaft?

4. Personalausweis/Reisepass
Kann man aus dem Typ, Kode und Nr. dieser Ausweise auf etwas schliessen (ohne eine Computerabfrage zu bemühen)?
z.B. doppelte Staatsbuergerschaft o.ä.
Ist in der Ziffernfolge der Personalausweisnr. etwas reincodiert, dass auf einem Blick Schlussfolgerungen zulässt?
z.B. wenn die Nr. mit einer 5 beginnt o.ä.

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 15.04.2001 um 04:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Aussiedler:

1. Registrierschein
Der sogenannte "Registrierschein" ist das erste offizielle "Dokument" dass jeder Spätaussiedler erhält.
Was ist der "Registrierschein" ?
Benoetigt man ihn noch nachdem man den Vertriebenenausweis erhalten hat?
[/B]


Zu erst: Hristos a inviat!!!

Zitat:
Der Registrier- und Verteilschein stellt einen Verwaltungsakt dar, dessen Regelungsgehalt sich gemäß §8 Abs.1 Satz 2 BVFG auf die Festlegung des Landes beschränkt, das den Aufnahmebewerber aufnimmt.

Klar Text:
Der Gesetzgeber hat damit eine Möglichkeit für der Bundesrepublik Deutschland geschafft, Einreisende(Aussiedler oder Spätaussiedler) in ein Gebiet zu schicken, wo politische, demografische, u.s.w. Interesse des Staates vertreten sind!
Zitat:
Wünsche der zu verteilenden Spätaussiedler, Ehegatten und Abkömmlingen, soweit dadurch die Einhaltung der Länderquoten nicht unmöglich wird.

Klar Text:
Der Wünsch des Betreffenden hat kein vorrang.

Nachdem man den Vertriebenenausweis erhalten hat, der „Registrierschein“ wird nicht mehr benötigt.

Sehr geehrter Aussiedler,
ich werde Ihren Fragen beantworten. Falls meine Antwort wird nicht ausreichend, bitte Ich Sie mich, mit Ihre zusätzlichen Fragen, in gewünschte Richtung zu führen.

Haben Sie die Möglichkeit, durch ein privates Email: kgeorg@mail.dnttm.ro , mir zu bestätigen, dass Sie sind interessiert auf eine objektive Klärung? Klar Text: Haben Sie bis 13.04.2001 nur ein Beitrag(Thema) geschrieben?


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 15.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 20.04.2001 um 23:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Aussiedler:

2. Vertriebenausweis
Die von der BRD anerkannten Spätaussiedler aus Rumänien/Siebenbürgen besitzen alle einen "Ausweis für Vertrieben und Füchtlinge A"


Antwort:

Alle anerkannten Spätaussiedler aus Rumänien/Siebenbürger besitzen eine Bescheinigung nach § 15 BVFG neue Fassung.

Zitat:
„Spätaussiedler erhalten zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft auf Antrag eine Bescheinigung.“

Anmerkung:

Ein Spätaussiedler ist kein Vertriebene(Aussiedler).

Es gibt ein Stichtag: 01.Januar 1993.
Bis 01.01.1993 war man als Vertriebene bzw. als Aussiedler anerkannt.
!!! Ab 01.01.1993 ist man als Spätaussiedler anerkannt !!!

!!! Es gibt Ausnahmen !!!
U.a. für Kinder eines Vertriebenen, im Sinne des §7 „Nach der Vertreibung geborene oder legitimierte Kinder“ BVFG alte Fassung iVm. §100 BVFG neue Fassung.

„Vertriebene(Aussiedler)“ und „Spätaussiedler“ sind 2(zwei) Begriffen des Bundesvertriebenengesetzes(BVFG) mit 2(zwei) verschiedenen Inhalten! und mit 2(zwei) verschiedene Rechtsstellungen!


Zitat:
Original erstellt von Aussiedler:

2. Vertriebenausweis
Manche haben auch den Vertriebenausweis "B" was hat diese Einstufung zu bedeuten?


Antwort:

Bis Stichtag 01.01.1993 hat man in der Regel(alle) ein Ausweis „B“ erhalten!!!

Als Ausnahme und auf Antrag hat man ein Ausweis „A“ erhalten.

!!! Wer hat die Anerkennung als Heimatvertriebener im Sinne des §2 BVFG beantragt und geltend gemacht, hat ein Ausweis „A“ erhalten !!!

!!! Vertriebene, die nicht Heimatvertriebene sind bzw. nicht beantragt, erhalten den „Ausweis B“ !!!

Korrekte Bezeichnung des Statusnachweises nach BVFG ist: „Ausweis B“ oder „Ausweis A“!


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 20.04.2001 editiert.]

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 21.04.2001 um 00:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:

Wünsche der zu verteilenden Spätaussiedler, Ehegatten und Abkömmlingen, soweit dadurch die Einhaltung der Länderquoten nicht unmöglich wird.

Georg Kowaltschuk:
Klar Text:
Der Wünsch des Betreffenden hat kein vorrang.


Si sarac si gingas?

IMHO musst Du schon selber für das Dach über deinem Kopf sorgen, wenn Du Ansprüche stellst bzgl. Wohngegend.

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 21.04.2001 um 12:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hinweis des Moderators:

Aussagen in einzelnen Beiträgen zu angeblichen Rechtslagen sind individuelle Meinungen des jeweiligen Autors. Die Richtigkeit wurde nicht überprüft.

Bei Bedarf wird empfohlen, den Rat zugelassener und fachkundiger Rechtsberater (Rechtsanwälte, Rechtsbeistände mit Fachzulassung) einzuholen.

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 24.04.2001 um 00:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Aussiedler:
2. Vertriebenausweis

Was gibt es sonst noch für "Klassen"?


Antwort:

Die korrekte Bezeichnung des Vertriebenenausweises nach BVFG ist:„Ausweis“!

!!! Nach § 15 Bundesvertriebenengesetz alte Fassung sind:
„Ausweis A“,
„Ausweis B“ und
„Ausweis C“ !!!

Zitat:
Vierter Titel
Ausweise
§ 15 „Zweck und Arten der Ausweise“

(1)Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge erhalten zum Nachweis ihrer Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft(§§1 bis 4)Ausweise, deren Muster der Bundesminister des Innern bestimmt.
(2) Es erhalten
1.Heimatvertriebene den Ausweis A,
2.Vertriebene, die nicht Heimatvertriebene sind, den Ausweis B,
Sowjetzonenflüchtlinge(§§3 und 4), die nicht gleichzeitig Vertriebene sind, den Ausweis C.



Zitat:
Original erstellt von Aussiedler:
2. Vertriebenausweis

Wie lange gilt der Ausweis?


Antwort:

Ein Ausweis gilt zeitlich unbegrenzt, weil eine Gültigkeitsrubrik bzw. eine Gültigkeitsdatum ist nicht vorhanden bzw. eingetragen!

Zitat:
Original erstellt von Aussiedler:
2. Vertriebenausweis

Da drin heisst es: "Zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen berechtigt auf Grund §10 Abs. 2 Nr. 2 BVFG (Aussiedler)"
Was sind dass für Rechte und Vergünstigungen?


Antwort:

Das §10 Abs.2 Nr.2 BVFG, welche für Aussiedler gilt, lautet:

Zitat:
§10
Stichtag für Vertriebene

(2)Ohne Rücksicht auf den in Absatz 1 genannten Stichtag (31.Dezember 1952) kann ein Vertriebener Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn er im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat
...
2.spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem er die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden Ostgebiete oder das Gebiet desjenigen Staates, aus dem er vertrieben oder ausgesiedelt worden ist, verlassen hat,
...
Bei der Frist nach Nummer 2 werden solche Zeiten nicht mitgerechnet, in denen ein Vertriebener nach verlassen eines der in §1 Abs.2 Nr.3 bezeichneten Gebiete, aus dem er vertrieben oder ausgesiedelt worden ist, in einen anderen der dort bezeichneten Gebiete sich aufgehalten hat, ferner nicht solche Zeiten, in denen er oder ein mit ihm vertriebener oder ausgesiedelter Familienangehöriger aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Weiterreise in den Geltungsbereich des Gesetzes gehindert worden ist.


Wesentliche Rechte und Vergünstigungen sind:


  • Recht auf ein deutsches Pass
  • Recht auf einen Personalausweis
  • Recht auf Rente(Rente(Arbeitsjahren) aus Rumänien ist mitberechnet)
  • Recht als Mensch in BRD zu leben.
  • Recht auf Arbeit, Recht auf ein Einkommen zu erzielen
  • Recht auf Umzug(Wohnsitz- und Arbeitswechseln)
  • Recht auf Ausreise/Einreise in BRD
  • Recht auf ohne gewaltige Rechtsanwaltkosten zu leben
  • Recht auf eine Zukunft für deine Familie und für deinen Abkömmlinge

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 24.04.2001 editiert.]

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