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ACHTUNG FRISTABLAUF AM 31.12.2000

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Autor Thema:   ACHTUNG FRISTABLAUF AM 31.12.2000
RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 05.12.2000 um 19:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Renten werden im Falle einer Rentenneuberechnung (zB. wegen weiterer Zeiten, weil die 40%-Kürzung wegfallen könnte etc) rückwirkend nachgezahlt. Das Gesetz bestimmt jedoch eine materielle Ausschlußfrist in § 44 Abs. 4 SGB X, die alle Ansprüche, die länger zurückliegen als 4 Kalenderjahre vor dem Antrag auf Neuberechnung, vernichtet. Wenn also jemand bereits seit 1996 eine Rente bezieht und eine Neuberechnung beantragen möchte (z.B. wegen der 40%-Kürzung), dann sollte er dieses bis 31.12.2000 tun. Ansonsten gehen Rentenansprüche für das JAhr 1996 endgültig unter.

[zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Fremdrentenrecht )

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