huschach Mitglied Beiträge: 3 Von:63486 Bruchköbel Registriert: Nov 2002
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erstellt am 15.11.2002 um 19:20 Uhr
Warum besteht nicht die Möglichkeit der Anwendung der Gesetze und Leistungen für die Opfer von Willkürakten und Verfolgungsmaßnahmen des SED-Regimes auch für Deutsche aus den verschiedenen Herkunftsgebieten bei der Berechnung der Rente durch die Versicherungsanstalt. Es ist doch das Gleiche, ob die Willkürakten und Verfolgungsmaßnahmen in der DDR oder in einem der Herkunftsgebiete von einem kommunistischem Regime angewendet wurden. In beiden Fällen waren es Deutsche, gegen die diese Maßnahmen eingeleitet und ausgeführt wurden. Fasst alle Deutschen Spätaussiedler aus verschiedenen Oststaaten sind nach Art. Abs.1 116 GG als Deutsche volkszugehörige anerkannt.Die Versicherungsanstalt teilte mir eine Rente zu, die überwiegend nach dem Fremdrentengesetz im Herkunftsgebiet ausgerechnet wurde und lehnte es eindeutig ab, die REHA für die Opfer des SED-Regimes bei meiner Rentenberechnung anzuwenden – trotz Vorlage verschiedener schriftlicher Beweisunterlagen meinerseits und ausführlicher Schilderung meines Lebenslaufes im Herkunftsgebiet nach dem zweiten Weltkrieg. Die Begründung lautete, dass ich nicht dem Personenkreis angehöre, für den diese Gesetze gelten. Aufgrund dieser Ablehnung sind für mich enorme Nachteile in der Rentenhöhe entstanden. Mit dieser niedrigen Rente muss ich seit nunmehr 5 Jahren auskommen. Hatte vielleicht jemand so einen ähnlichen Fall mit seiner Rente? Mit Gruß Hubert Heinrich Nagel
------------------ Oberschlesien ist mein liebes Heimatland. Ich bin gebohren,deutsch zu fühlen, Bin ganz auf deutsches Denken eingestellt. Erst kommt mein Volk, dann die anderen vielen, Erst meine Heimat,dann die Welt. IP: gespeichert |