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Autor Thema:   Ein paar Fragen...
buerger
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Okt 2003

erstellt am 09.10.2003 um 21:04 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zweiter Versuch...
Kann man mit der RU-Nummer eigentlich noch nach Deutschland einwandern?
Bekommt man ab 65 als RU-Aussiedler noch Rente oder "nur" Sozialhilfe?
In wie weit wäre ich (verheiratet 2 Kinder) meinen Eltern Unterhaltspflichtig? Genaue EUR-Beträge wären dienlich

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 10.10.2003 um 10:21 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Buerger,
wenn RA Fabritius wieder an Bord ist, erhalten Sie evtl. die gewünschten "genauen EUR-Beträge".
Es gibt in diesem Forum bereits genügend Beiträge, die Sie aufklären könnten. Bitte ein wenig zu surfen!
RU-Nummer ist nicht gleich RU-Nummer. Handelt es sich um eine "alte" (erhalten bis 31.12.1992), so wird die Anerkennung als Spätaussiedler gelingen. Ist die RU-Nummer neueren Datums (ab 01.01.1993) kann man damit in die Bundesrepublik einreisen, die Anerkennung als Spätaussiedler erfolgt allerdings erst nach Überprüfung nach neuer Gesetzeslage. Diese besagt, dass neben der deutschen Volkszugehörigkeit auch eine Benachteiligung eben wegen der deutschen Volkszugehörigkeit glaubhaft gemacht werden muss. Diese Benachteiligung in einem "demokratischen" Land, wie es Rumänien seit 1989 ist, glaubhaft zu machen, wird nicht leicht sein. Wird der Antrag negativ beschieden, wird man künftig in Deutschland "ausländerrechtlich" behandelt.
Voraussetzung für eine Rentenzahlung ist die Anerkennung als Spätaussiedler (Höhe der Rente = ca. Sozialhilfesatz, bei Ehepaaren das 1,6fache davon). Bezüglich der Unterhaltspflicht der Kinder gab es unlängst eine Gesetzesänderung (zu Gunsten der Kinder), die Herr RA Fabritius den Lesern der SbZ in einem Artikel mitgeteilt hat. Suchen Sie mal im Archiv der SbZ-online danach.
Erhard Graeff

IP: gespeichert

buerger
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Okt 2003

erstellt am 13.10.2003 um 21:00 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo H. Graeff,

vielen Dank für Ihre Antwort. Hat mir sehr geholfen. Wenn H. Fabritius das ganze noch abrundet, ist mein Glück vollkommen.
Ich bin leider kein "Dauer-/Vielsurfer" und habe deswegen die eine oder andere nützliche Information verpasst.

Nichts für Ungut.
Gruß
Buerger

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 24.10.2003 um 13:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Buerger,

die Mail von Erhard ist kaum ergänzungsfähig. Genaue €-Beträge für die Unterhaltspflicht kann ich so nicht nennen, es kommt auf mehrere Faktoren an, z.B. auch wo sie wohnen etc. Wichtiger: für Leistungen der Grundsicherung gelten andere Freibeträge als für Sozialhilfe: dort ist ein Einkommen unter 100.000 € pro Jahr unschädlich, es reicht auch, dieses so zu behaupten, Belege müssen nicht vorgelegt werden und es wird auch nicht ermittelt. Genauere Freibeträge zur allgemeinen Unterhaltspflicht können Sie am örtlichen Sozialamt erfragen.

Viele Grüße
Fabritius

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