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Thema: Ablehnung eines Spätausiedlerantrages
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martin555 Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2004
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erstellt am 11.01.2004 um 15:37 Uhr
Moin Moin zusammen !!Ich habe da mal ein etwas grösseres Problem und ich hoffe das irgendjemand mir weiterhelfen kann. Ich bin Deutscher und habe eine Ukrainerin geheiratet. Sie hat eine Mutter, die noch in der Ukraine lebt. Sie haben beide im alten Inlandspass die Deutsche Nationalität gehabt. Sie hatten schon vor einigen Jahren einen Aussiedlerantrag gestellt der jedoch abgelehnt wurde, weil der alte Inlandpass zu spät zum Antrag nachgereicht wurde. Meine Schwiegermutter war im Krankenhaus und konnte die Papiere nicht mehr fristgerecht nachreichen. Damit wurde der Aussiedlerantrag abgelehnt. Wir haben nun einen neuen Antrag gestellt und der wurde gleich wieder abgelehnt mit der Begründung, das die erste Ablehnung rechtskräftig sei. Was kann man nun noch machen ?? Ist es überhaupt richtig , das man nur einmal einen Aussiedlerantrag stellen kann ?? Kann man noch Wiederspruch einlegen ?? Gibt es irgendeine Möglichkeit ?? Der Vetter meiner Schwiegermutter lebt übrigens seit einigen Jahren schon in Deutschland er hat sich auf dieselben Verwandtschaftverhältnisse berufen wie meine Schwiegermutter. Ich könnte deshalb nicht nachvollziehen wieso meine Schwiegermutter nicht nach Deutschland aussiedlen darf. Über jede Auskunft, einen guten Rat, einen guten Link im Internet einen guten Anwalt für Ausländerrecht würde ich mich sehr freuen Vielen Dank im Vorraus
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h.Husar Mitglied Beiträge: 13 Von:München Registriert: Jan 2004
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erstellt am 11.01.2004 um 22:09 Uhr
Hallo Martin, du kannst im Rahmen des Familienzusammenführungsgesetz beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Dem dürfte nichts im Wege stehen.Viel Glück IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 12.01.2004 um 00:17 Uhr
Hi Martin, Aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit gelten für bestandskräftige Bescheide nunmal besondere Regeln. Wenn man nach einer Ablehnung immer wieder mit neuen Anträgen kommen könnte, müssten wir zehn mal so viele Beamte zahlen... Du schreibst aber, dass damals eine wichtige Unterlage nicht rechtzeitig vorgezeigt werden konnte. Beantrage doch mal eine "Wiederaufnahme des Verfahrens" wegen neuer Beweismittel. Eine Familienzusammenführung - wie husar meint - bringt allenfalls ein Aufenthaltsrecht, nicht jedoch die Rechtsstellung als Spätaussiedlerin und auch nicht die daraus abzuleitenden Integrationsleistungen (wie Zeugnisanerkennung, Rentenanwartschaften etc). Viel Glück FaIP: gespeichert |
h.Husar Mitglied Beiträge: 13 Von:München Registriert: Jan 2004
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erstellt am 13.01.2004 um 10:46 Uhr
Zitat: Original erstellt von RA Fabritius: Hi Martin,Eine Familienzusammenführung - wie husar meint - bringt allenfalls ein Aufenthaltsrecht, nicht jedoch die Rechtsstellung als Spätaussiedlerin und auch nicht die daraus abzuleitenden Integrationsleistungen (wie Zeugnisanerkennung, Rentenanwartschaften etc). Viel Glück Fa
Wichtig ist, das Deine Verwandte erst mal in Deutschland ist.Sprachtest u.s.w. können in Deutschland nachgeholt werden. (Gesetz vorhanden) RA. Fabritius müsste das wissen.Wenn Du nicht weiter kommen solltest schreibe mir eine Mail, ich gebe Dir eine Adresse von einem Kölner Rechtsanwalt der auf solche Sachen spezialisiert ist Sei gegrüßt
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martin555 Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2004
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erstellt am 17.01.2004 um 18:29 Uhr
Ich möchte mich recht herzlich für die Tips für den Spätaussiedlerantrag bedanken. Ich werde zunächst einmal probieren ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel möglich ist. Ich hoffe sehr , das wir damit Glück haben werden. Für weitere Tips und Adressen von Anwälten bin ich aber weiterhin dankbar.MfG Martin Behrends IP: gespeichert |
martin555 Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2004
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erstellt am 17.01.2004 um 18:35 Uhr
An H.husar Ich möchte Sie bitten mir die Adresse des Anwaltes zuzuschicken. Dann bin ich auf jeden Fall vorbereitet falls eine negative Antwort von Bundesverwaltungsamt kommt. Meine E-mailadresse lautet martinbehrends@gmx.de Vielen Dank M.BehrendsIP: gespeichert |