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Thema: Einbürgerung in Deutschland.
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pyt07 Mitglied Beiträge: 2 Von: Registriert: Jul 2004
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erstellt am 10.07.2004 um 15:21 Uhr
Ich lebe seit 14jahre in Deutschland und wollte gerne die Staatbürgerschaft annehmen. Zu zeit habe ich die Rumänische. Die Einbürgerung Zusicherung habe ich schon aber um die Deutsche Staatbürgerschaft anzunehmen muss man auf die rumänische verzichten. Was für Akten brauch man für den Antrag an die Rumänische Botschaft außer die Einbürgerung Zusicherung?Mfg Marius
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riokardo Mitglied Beiträge: 885 Von:D 73614 Schorndorf Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 22.07.2004 um 23:12 Uhr
Vielleicht wäre ein Anruf bei der Botschaft hilfreich?[Dieser Beitrag wurde von riokardo am 22.07.2004 editiert.] IP: gespeichert |
pyt07 Mitglied Beiträge: 2 Von: Registriert: Jul 2004
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erstellt am 22.07.2004 um 23:16 Uhr
Das versuche ich echt seit 3-4 Wochen. Da geht niemand ran.IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 23.07.2004 um 00:18 Uhr
Dafür sind eine Menge Formulare erforderlich, die es bei der Botschaft und allen rumänischen Konsulaten (z.B. in München) gibt. Probieren Sie mal 089-553307 0der 553308.Viel Erfolg IP: gespeichert |
theila Mitglied Beiträge: 8 Von:Deutschland, 86165 Augsburg Registriert: Jul 2004
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erstellt am 23.07.2004 um 09:34 Uhr
MUSS man die rumänische Staatsbürgerschaft aufgeben um die deutsche bekommen zu können??? Soviel ich weiß, hab ich beide.
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 23.07.2004 um 11:50 Uhr
Klare Antwort derzeit: Ja, wenn keine "Beibehaltungsgenehmigung" von der zuständigen Behörde (in Bayern die Bezirksregierung) erteilt wird. Und die wird nur erteilt, wenn wichtige Gründe vorliegen.Es war aber nicht immer so. Vor der letzten Rechtsänderung konnten Spätaussiedler die "alte" Staatsangehörigkeit behalten und haben trotz dem die deutsche Staatsangehörigkeit "dazu" bekommen. So können einige Personen beide haben. Das ist nicht weiter problematisch. Alles hat Vor- und Nachteile... Viele Grüße IP: gespeichert |
Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 23.07.2004 um 13:01 Uhr
Was könnten wichtige Gründe sein, die auch akzeptiert werden? Gruß, JosefIP: gespeichert |
theila Mitglied Beiträge: 8 Von:Deutschland, 86165 Augsburg Registriert: Jul 2004
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erstellt am 23.07.2004 um 13:27 Uhr
@RA Fabritius Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eins noch: Es mag sich vielleicht dumm anhören, aber ich bin nicht 100% sicher ob ich nun beide Staatsbürgerschaften habe oder nicht. Wie kann ich das rausfinden? Sorry, aber habe mich noch nie ernsthaft mit dem Thema befasst, allerdings würd' ich's jetzt schon gern wissen...(ihr habt mich erst drauf gebracht)Grüße aus Bayern Anna IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 25.07.2004 um 07:02 Uhr
Zitat: Original erstellt von theila: [B...ich bin nicht 100% sicher ob ich nun beide Staatsbürgerschaften habe oder nicht. Wie kann ich das rausfinden? ...Anna[/B]
Hallo Anna, ich nehme an, Du weist nicht ob die rum Staatsbürgerschaft für Dich vorhanden ist, weil Du als Minderjährige ausgewandert bist. Es gibt einfache Fragen die nur Du dir selbst beantworten kannst: -Habe ich einen rum. Reisepass oder Personalausweis? -Ist dieser noch gültig? -Habe ich eine deutsche Einbürgerungsurkunde? -Wann ausgestellt, wer hat denn Antrag dafür gestellt, hast Du Kopien des Antrags? In der Vergangenheit wurde z. Bsp. in Bayern die Entlassung aus der rum. Staatsbürgerschaft verlangt, die durch Dekret erfolgte. Wenn ja, sollte eine Kopie der Entlassungsurkunde (wurde von der Botschaft gegen Gebühren zugestellt) vorhanden sein. Oder einfach einen Brief an die rum. Botschaft schicken, mit Geburtsangaben, frühere Adresse in Rumänien, Daten der Eltern. Normalerweise erhältst Du eine Antwort, in der Angaben der Gebühren für die "Action" sind. Ohne PR zu betreiben: Am einfachsten - aber nicht am billigsten - beauftrage einen Anwalt. getkiss IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 25.07.2004 um 09:06 Uhr
Hi zusammen.Die Frage, ob ich (noch) einen (gültigen) Pass habe, ist nicht unbedingt ein eindeutiges Indiz dafür, ob ich die Staatsangehörigkeit (noch) habe oder nicht. Eine Klärung bekomme ich zur rumänischen Staatsangehörigkeit durch eine "cerere de clarificare a cetateniei" bei der rumänischen Auslandsvertretung. Die prüfen dann, ob eine wirksame (!!!) Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit erfolgt ist (oder diese evtl. unwirksam war) und stellen einen "Nachweis" aus. Mit dem kann ich dann einen Pass beantragen (oder nicht). Gründe für eine Beibehaltungsgenehmigung sind z.B. pers. Interessen von erheblicher Bedeutung (z.B. wenn ich sonst ein wertvolles Erbe in Rumänien verliere). Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle in Deinem Wohnsitzbundesland. Viele Grüße IP: gespeichert |
Kokeltaler Mitglied Beiträge: 176 Von: Registriert: Jul 2003
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erstellt am 25.07.2004 um 14:02 Uhr
Vor der Wende gab es in den rumänischen Pässen der Aussiedler den Vermerk "Fárá cetátenie" (= ohne Staatsangehörigkeit).Im Registrierschein findet man ebenfalls Angaben darüber, ob eine Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit erfolgte ("rum. Reisepass/-pässe ohne/mit Entlassung aus der rum. StA."). Unabhängig davon ob eine Entlassung wirksam wurde oder nicht, empfehle ich, auch beim (deutschen) Einwohnermeldeamt nachzufragen, welche Staatsangehörigkeiten registriert sind. [Dieser Beitrag wurde von Kokeltaler am 25.07.2004 editiert.] IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 13.08.2004 um 22:08 Uhr
Hi Kokeltaler, nette Antwort nur leider fast alles falsch ;-)Die Eintragungen im Registrierschein sind nichts anderes als eigene Angaben und der erste Anschein des vorgelegten Passes. Und die Eintragungen (Registrierung) bei der Meldestelle sind auch nicht mehr. Jedenfalls haben diese beiden Aspekte überhaupt keine Aussagekraft oder Nachweiswirkung für die Frage der Staatsangehörigkeit. Das liegt daran, dass Verlust und Erwerb der Staatsangehörigkeit eine ganz förmliche Angelegenheit sind. Für den Verlust der rumänischen vor der Wende war es genau die Veröffentlichung des Dekretes über die eigene Entlassung im rumänischen Amtsblatt. Wenn dieses nicht passiert ist, dann ist alles andere egal. Es gibt viele Fälle von Personen, die zwar mit einem "Pasaport pentru persoane fara cetatenie" gekommen sind, bei denen aber die Veröffentlichung in Rumänien unterblieben ist und die deshalb auch heute noch die rumänische Staatsangehörigkeit haben. Ich kenne sogar einen Fall, der die "Abbezahlung" im Jahre 1984 noch beweisen kann und auch einen braunen Pass (fara cetatenie) hatte, und trotz dem die Staatsangehörigkeit nicht los geworden ist. Derzeit streiten wir mit dem souveränen Rechtsstaat Rumänien, ob der arme Mann wenigsten heute ohne weitere Gebühr entlassen wird oder Rumänien ihm die Gebühr aus 1984 erstattet (da damals nicht vollzogen) und er heute erneut in harten Euro zahlen darf. Der rumänische Rechtsstaat stellt sich aktuelle auf den Standpunkt "die Gebühr 1984 ist im Staatshaushalt vereinnamt worden und verfallen; die heutige Verwaltung hat nichts damit zu tun. Wenn der Herr... aus unserer Staatsangehörigkeit entlassen werden möchte, dann muss er heute die Gebühr zahlen!" Mal sehen wie der Rechtsstreit ausgeht... Klärung bringt immer nur ein Antrag auf Staatsangehörigkeitsfeststellung "clarificarea cetateniei" beim Konsulat oder der Botschaft, wenn man nicht eine "Adeverinta" zu hause hat, in welcher die Nr. des Dekretes und die Veröffentlichung bescheinigt wird. Viel Spass weiter mit diesem netten Thema. Und weil´s so gut dazu passt: nicht wundern, wenn jemand trotz deutscher Einbürgerungsurkunde von einer Behörde aufgefordert wird, einen (anderen) Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit zu bringen. Warum? Die Einbürgerungsurkunde belegt nur, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit damals erworben hat, nicht aber, dass die auch heute noch besteht. Dafür gibt es einen "Staatsangehörigkeitsnachweis", den man (immer ganz aktuell) bei der Staatsangehörigkeitsstelle im Landratsamt bekommt (Schlange stehen inclusive) ;-) [Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 13.08.2004 editiert.] IP: gespeichert |
Kokeltaler Mitglied Beiträge: 176 Von: Registriert: Jul 2003
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erstellt am 14.08.2004 um 01:16 Uhr
Dass es diese (amtliche) Einträge, von denen ich schrieb, gibt, ist Tatsache. Wenn die rumänischen Behörden ausdrücklich in einem Dokument bescheinigen, dass jemand keine rumänische Staatsangehörigkeit mehr besitzt, dann müssten sie sich daran festhalten lassen. Auch Sie, Herr Fabritius, werden sich darauf berufen. Es stünde bei den Behörden - auch bei den deutschen -, auf irgendwelche Bescheinigungen zu verzichten, wenn diese keine Gültigkeit haben (sollen). Zitat: Die Eintragungen im Registrierschein sind nichts anderes als eigene Angaben und der erste Anschein des vorgelegten Passes. Und die Eintragungen (Registrierung) bei der Meldestelle sind auch nicht mehr.
Bestimmte Eintragungen sind aufgrund gültiger, amtlicher Papiere (Geburtsurkunde, Reisepass) vorgenommen worden. Zitat: Klärung bringt immer nur ein Antrag auf Staatsangehörigkeitsfeststellung "clarificarea cetateniei"
Wobei die in die Bescheinigung theoretisch eintragen können, was sie wollen ... Zitat: Die Einbürgerungsurkunde belegt nur, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit damals erworben hat, nicht aber, dass die auch heute noch besteht. Dafür gibt es einen "Staatsangehörigkeitsnachweis"
Personalausweis ("Staatsangehörigkeit: DEUTSCH") reicht nicht? [Dieser Beitrag wurde von Kokeltaler am 17.08.2004 editiert.] IP: gespeichert |