Autor
|
Thema: BfA- plus Zustz- oder Betriebsrente
|
S. Mantsch Mitglied Beiträge: 2 Von:B.-Württemberg, 69181 Leimen Registriert: Aug 2005
|
erstellt am 23.08.2005 um 12:04 Uhr
Hallo, ich will auch eine Abschrift vom stat de plata mir besorgen, doch frage ich mich ob es Sinn macht. Ich bim seit 1982 Landesbediensteter im Angestelltenverhältnis und ich werde eine Zusatzrente von etwa 450 EUR bekommen. Meines Wissens wird die BfA-Rente mit der Zusatzrente von der VBL bis zu einem bestimmten Betrag von etwa 86 % des letzten Netto aufgestockt. Wenn das stimmt, ist meines Erachtens unerheblich wie viel BfA-Rente ich erhalte, sprich 6/6. oder 5/6. Oder ? Wer hat oder kennt eine ähnliche Sachlage und kann mir da weiter helfen. Dankschön im Voraus.S. Mantsch
IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
|
erstellt am 23.08.2005 um 14:55 Uhr
Die Antwort ist ganz einfach:Die VBL zahlt als Zusatzrente den Unterschiedsbetrag zwischen der dort berechneten "Gesamtversorgung" und der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. BfA). Daher hätte nach derzeitigem Recht eine Erhöhung der BfA - Rente keinen Einfluss darauf, was "unter dem Strich" im Geldbeutel ist: die Zusatzrente wird entsprechend reduziert. (einige Ausnahmen gibt es...) Beachten würde ich auch, dass zukünftige Rechtsentwicklungen nicht vorhergeahnt werden können. Daher mein Tip: Unterlagen jetzt besorgen, so lange es noch geht. Einen Antrag gem. § 44 SGB X auf Anerkennung kann man auch nachher stellen. Viele Grüße IP: gespeichert |
S. Mantsch Mitglied Beiträge: 2 Von:B.-Württemberg, 69181 Leimen Registriert: Aug 2005
|
erstellt am 25.08.2005 um 08:49 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,ich danke Ihnen für die prompte Antwort auf meine Frage. Ich hatte gestern nicht in das Forum reingeschaut. Ich kenne Sie aus den Beiträgen der Siebenbürger Zeitung und finde es klasse, dass Sie sich die Zeit nehmen, am Forum teilzunehmen und dadurch höchste Kompetenz einbringen. Es ist beruhigend, wenn in so speziellen Rechtsfragen, ein fachlicher Rat zu erhalten ist. Noch mal meinen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen S. Mantsch
IP: gespeichert |