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Thema: Einspruch auf Kindergeld- was tun? !!Wichtig!!
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DanielBerlin Mitglied Beiträge: 1 Von:Deutschland, 13051, Berlin Registriert: Apr 2005
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erstellt am 27.04.2005 um 20:18 Uhr
Hallo Forenuser.Folgendes Problem: Ich bin 23 und habe habe im vergangenen Jahre 2004 Arbeitslosengeld I bis Juli erhalten und ab da an Bafög für das Abitur für Erwachsene. Kindergeld wurde nach Antrag abgelehnt, da meine Einkünfte 36 € zu hoch waren. Nun kam es aber leider so dass ich aufgrund einer Krankheit vorzeitig ab Mitte Dezember abbrechen musste und somit zwar volles Bafög für Dezember erhielt aber dieses zurückzahlen muss. Bei der Familienkasse riet man mir, einen Antrag auf Nachzahlung zu stellen, da nun die 36 € auf jeden Fall überschritten wurden. Doch mein Antrag wurde abgelehnt mit folgender Begründung: "Zwar erreichen die Einkünfte Ihres Kindes rückwirkend gesehen die Einkommensgrenze nicht, da er Bafög in Höhe von 310, 65 Euro für Dezember 2004 zurückzahlen muss. Diese Rückforderung wurde aber erst mit Bescheid vom 20. 01.2005, also im Folgejahr, festgesetzt. Im Jahr 2004 waren Ihrem Sohn also für Dezember die vollen 507 Euro zugeflossen, die Rückzahlung erfolgte erst im Jahr 2005. Somit musste für Ihren Sohn im Jahr 2004, gemäß Zu- und Abflussprinzip, der volle Bafögbetrag angesetzt werden, was zum Überschreiten der Einkommensgrenze führte." Ich wäre sehr verbunden, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, wie ich den Einspruch formulieren sollte oder was man da machen kann. Vielen Dank!! IP: gespeichert |
wormlich Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 05.05.2005 um 23:00 Uhr
Zitat: Original erstellt von DanielBerlin: Hallo Forenuser.Folgendes Problem: Ich bin 23 und habe habe im vergangenen Jahre 2004 Arbeitslosengeld I bis Juli erhalten und ab da an Bafög für das Abitur für Erwachsene. Kindergeld wurde nach Antrag abgelehnt, da meine Einkünfte 36 € zu hoch waren. Nun kam es aber leider so dass ich aufgrund einer Krankheit vorzeitig ab Mitte Dezember abbrechen musste und somit zwar volles Bafög für Dezember erhielt aber dieses zurückzahlen muss. Bei der Familienkasse riet man mir, einen Antrag auf Nachzahlung zu stellen, da nun die 36 € auf jeden Fall überschritten wurden. Doch mein Antrag wurde abgelehnt mit folgender Begründung: "Zwar erreichen die Einkünfte Ihres Kindes rückwirkend gesehen die Einkommensgrenze nicht, da er Bafög in Höhe von 310, 65 Euro für Dezember 2004 zurückzahlen muss. Diese Rückforderung wurde aber erst mit Bescheid vom 20. 01.2005, also im Folgejahr, festgesetzt. Im Jahr 2004 waren Ihrem Sohn also für Dezember die vollen 507 Euro zugeflossen, die Rückzahlung erfolgte erst im Jahr 2005. Somit musste für Ihren Sohn im Jahr 2004, gemäß Zu- und Abflussprinzip, der volle Bafögbetrag angesetzt werden, was zum Überschreiten der Einkommensgrenze führte." Ich wäre sehr verbunden, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, wie ich den Einspruch formulieren sollte oder was man da machen kann. Vielen Dank!!
Hallo Daniel, es ist ganz einfach: schreibe einen Brief: gegen den Bescheid vom....lege ich hiermit Widerspruch ein. Nimm den Bescheid als Anhang zu deinem Brief und sende ihn per Einschreiben an die vorgesehene Dienststelle. Warte auf die Antwort. Bei negativer Antwort auf deinen Widerspruch,lege nochmals Widersprch ein. Viel Erfolg und Glück wünscht dir Wormlich
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Curie Mitglied Beiträge: 1 Von:Deutschland, 38226 Salzgitter Registriert: Aug 2005
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erstellt am 18.08.2005 um 14:19 Uhr
Hallo Wormloch,bei meinem Fall ist es etwas anders, habe im Jahr 2003 meine Ausbildung als Bürokauffrau angefangen, bis Ende des Jahres habe ich mein Kindergeld bekommen, danach nicht mehr, da ich zuviel verdient habe. Anfang 2005 kam jetzt ein neues Gesetz raus, dass man bei der Bemessungsgrenze nicht mehr vom Bruttogehalt ausgeht, sondern vom Nettogehalt. Nach dem neuen Gesetz würde ich unter der Grenze liegen, deshalb habe ich Einspruch gegen die damalige Ablehnung des Kindergeldantrages gestellt. Nun wurde der Einspruch abgelehnt. Jetzt meine Frage: Was bringt, wenn die Familienkasse den Einspruch bereits abgelehnt hat, ein erneuter Einspruch? Ist es möglich, das die Familienkasse dann ihre Meinung ändert? Würde mich über schnelle Antworten freuen. IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 22.08.2005 um 01:08 Uhr
Zitat: Original erstellt von wormlich: Warte auf die Antwort. Bei negativer Antwort auf deinen Widerspruch,lege nochmals Widersprch ein...Viel Erfolg und Glück wünscht dir Wormlich[/B]
Das ist aber ein seltsamer Rat... Da wird Dir nicht einmal viel Glück weiterhelfen, weil ein Widerspruch nach einer Widerspruchsentscheidung schlicht unzulässig ist... Das zutreffende Rechtsmittel wäre die Klage, mit vielen Kosten. Da wäre es sicher besser, eine genauere Begründung abzugeben, als die von Wormlich empfohlene, damit im Widerspruchsverfahren nicht Chancen vergeudet werden... Inhaltlich kann ich leider keinen konstruktiven Tip geben, da ich mit BAFÖG keine Erfahrungen habe. Probieren würde ich es mit dem Argument, es sei das "für" - Prinzip anzuwenden. Die Rückzahlungspflicht sei bei Abbruch der Ausbildung (mithin im Dezember) schon bekannt gewesen und daher habe das Geld nicht "zur Verfügung" gestanden sondern habe für das vorhersehbare Rückforderungsbegehren zurückgelegt werden müssen. Der Zeitpunkt der Durchführung der Rückforderung aber liegt nur im Verantwortungsbereich der Verwaltung und kann daher nicht dem Anspruchsteller zu Last gelegt werden. Probiers einfach. IP: gespeichert | |