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Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde

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Autor Thema:   Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde
ConTramp
Mitglied

Beiträge: 31
Von:
Registriert: Mai 2002

erstellt am 22.11.2005 um 11:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ConTramp anzusehen!   Klicken Sie hier, um ConTramp eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Guten Tag,

bei der Ausreise aus dem kommunistischen Rumänien wurden den Ausreisenden sämtliche vom rumänischen Staat ausgestellten Dokumente abgenommen - unter anderem auch die Geburtsurkunde. Eine Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument und wird hin und wieder benötigt. Um wieder in den Besitz einer solchen Urkunde zu kommen, kann beim rumänischen Konsulat in Bonn ein Antrag eingereicht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 EUR.

Ich meine, diese Praxis ist zumindest zu hinterfragen. Ist es rechtens, wenn ein Staat seinen Staatsangehörigen Urkunden abnimmt um diesen Staatsangehörigen dann wieder die gleichen Urkunden gegen eine Bearbeitungsgebühr auszustellen (zugegeben, das Austellen der Urkunden erfolgt von einem Nachfolgestaat, welcher aber für die Altlasten verantwortlich gemacht werden kann - wer sonst?)?

Gibt es gegen solches Gebaren rechtliche Mittel?

Sicher ist der Weg des geringsten Widerstandes, 30 EUR hinzublättern und zu sagen, "sei's drum".

Gibt es dazu Alternativen?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

IP: gespeichert

Peter1000
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Nov 2005

erstellt am 23.11.2005 um 13:37 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:

Um wieder in den Besitz einer solchen Urkunde zu kommen, kann beim rumänischen Konsulat in Bonn ein Antrag eingereicht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 EUR.

Hallo,

wie muss man vorgehen um die Geburtsurkunde zu bekommen? Gilt dies auch für andere Dokumente? Hat das schon jemand gemacht und kann seine Erfahrungen schildern? Auf der Seite des Konsulats habe ich lediglich diese Seite dazu gefunden ( http://consulat-bonn.romanians-de.org/modules.php?name=Sections&op=listarticles&secid=5 ) aber sonst keine weiteren Informationen.

Zitat:

Ist es rechtens, wenn ein Staat seinen Staatsangehörigen Urkunden abnimmt um diesen Staatsangehörigen dann wieder die gleichen Urkunden gegen eine Bearbeitungsgebühr auszustellen (zugegeben, das Austellen der Urkunden erfolgt von einem Nachfolgestaat, welcher aber für die Altlasten verantwortlich gemacht werden kann - wer sonst?)?

Meine Meinung dazu ist folgende:
Du gehst schon von vornherein davon aus, dass der Nachfolgestaat für alle "Fehler" des Vorgängerstaats verantwortlich gemacht werden kann, unabhängig von der Schwere des "Fehlers". Dies ist aber problematisch, weil der Nachfolgestaat nur damit beschäftigt wäre die "Fehler" des Vorgängerstaats aufzuräumen.
Natürlich kannst Du versuchen dagegen zu klagen, aber wahrscheinlich wird die Klage wegen "Geringfügigkeit" abgelehnt werden.
Und Allgemein: Der rumänische Staat nimmt doch seine Bürger so wie so aus wo er nur kann (ähnlich wie auch der deutsche, so habe ich manchmal das Gefühl), weshalb sich die Bürger auch die Dinge durch Korruption etc. zurückholen.

Schöne Grüße
Peter


[Dieser Beitrag wurde von Peter1000 am 23.11.2005 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Peter1000 am 23.11.2005 editiert.]

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ConTramp
Mitglied

Beiträge: 31
Von:
Registriert: Mai 2002

erstellt am 23.11.2005 um 15:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ConTramp anzusehen!   Klicken Sie hier, um ConTramp eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Peter1000:
Natürlich kannst Du versuchen dagegen zu klagen, aber wahrscheinlich wird die Klage wegen "Geringfügigkeit" abgelehnt werden.
...
Und Allgemein: Der rumänische Staat nimmt doch seine Bürger so wie so aus wo er nur kann (ähnlich wie auch der deutsche, so habe ich manchmal das Gefühl

Guten Tag Peter1000,

nein, ich habe nicht erwogen, mir die gebührenfreie Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde vom rumänischen Konsulat in Bonn vor einem rumänischen Gericht zu erklagen; dieser Weg wäre in der Tat unverhältnismäßig aufwendig. Aber vielleicht gibt es weniger aufwendige Möglichkeiten, die recht happige Bearbeitungsgebühr angesichts des oben beschriebenen Hintergrundes nicht zu entrichten - vielleicht ...

Ob der rumänische Staat seine Bürger (heute) ausnimmt, kann ich nicht beurteilen - ich bin keiner. Vom deutschen Staat habe ich mich aber bis noch nicht ausgenommen gefühlt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Conrad Tramp

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 23.11.2005 um 17:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von ConTramp:
Aber vielleicht gibt es weniger aufwendige Möglichkeiten, die recht happige Bearbeitungsgebühr angesichts des oben beschriebenen Hintergrundes nicht zu entrichten - vielleicht ...

Hallo ConTramp,
uns ist bekannt, dass jemand vor Ort mittels von Ihnen ausgestellter Vollmacht (Notar beglaubigt die Unterschrift) einen Geburtsschein für Sie erhalten kann (bei der Meldebehörde Ihres Geburtsortes).
Viel Erfolg
Erhard Graeff
(Ob das allerdinsg viel kostengünstiger ist, glaube ich nicht)

[Dieser Beitrag wurde von Erhard Graeff am 23.11.2005 editiert.]

IP: gespeichert

ConTramp
Mitglied

Beiträge: 31
Von:
Registriert: Mai 2002

erstellt am 24.11.2005 um 11:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ConTramp anzusehen!   Klicken Sie hier, um ConTramp eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Guten Tag Erhard Graeff,

danke für die Information.

Vorerst werde ich das Bürgermeisteramt des Dorfes, in dem meine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, anschreiben.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Conrad Tramp

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Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 24.11.2005 um 13:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
bei der Gemeinde (Primarie) wo die Geburt registriert wurde, kann man einen Antrag stellen. Die Urkunde kostet 1 RON, dauert 1 Tag.

Vorsicht bei der Antragstellung, man muss mit dem rumänischen Namen den Antrag stellen, oder zumindest nachweisen können, dass er die Person ist. z.B. Wenn jemand hier Müller Johann heißt, aber in Ro mit Muller Ion registriert wurde, wird die Urkunde nur auf Muller Ion ausgestellt bekommen.

Die Meisten Behörden in D verlangen eine "Apostile" nach der haager Konvention aus 61, nur mit dieser Apostile wird die Urkunde hier anerkannt.
Die Apostile kann die Botschaft (das Konsulat) in D, oder das Ministerium in Bukarest, oder die Prefektur des Landkreises wo die Geburt registriert wurde (in Ro) einstempeln.

An der Prefektur dauert es i.d.r. 3 Arbeitstage, kostet :

1 Urkunde 25 RON
2 Urkunden 48 RON
3 Urkunden 69 RON

usw.


Mit eine Vollmacht kann man es auch erledigen lassen (s. oben)

Servus,
Josef

[Dieser Beitrag wurde von Josef am 10.11.2006 editiert.]

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