Autor
|
Thema: Rückgabe enteignetes Gut
|
ebalthes Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Feb 2006
|
erstellt am 11.02.2006 um 13:06 Uhr
Hallo,erlaubt das Änderungsgesetz 247/2005 nur an Antragsteller mit rumänischen Staatsangehörigkeit die Rückgabe von enteeignetem Vermögen oder auch Antragstellern die Staatsangehörige eines Landes sind, das seinerseits Ausländern den Erwerb von Grundeigentum erlaubt? Die rumänische Staatsangehörigkeit sei nach der Verfassungsänderung von 2003 nicht Bedingung, welches Gesetzt beschreibt dieses? Danke Edwin IP: gespeichert |
robi-diesel Mitglied Beiträge: 6 Von:D Registriert: Jan 2006
|
erstellt am 12.02.2006 um 11:16 Uhr
am einfachsten ist es einen anwalt in rumänien zu beauftragen. in der legea 247/2005 steht nichts von der bedingung rumänischer staatsbürger zu sein!was ja auch verfassungswidrig wäre,rumänien will ja in die eu und da ist"diskriminierung" sicher nicht erlaubt. einzigstes manko:die anträge müssen ihnen schon vorliegen(nov.2005).sie könnnen ja auch in einem anderen eu mitgliedsstaat grund kaufen,wohnungen etc...zb spanien,frankreich usw...also erst nachdenken,dann fragen..kurz:auch deutsche staatsbürger bekommen ihr eigentum zurück!voraussetzung sie haben es nicht schon damals verkauft oder sind hier entschädigt worden!!!!!! schönen tag noch.IP: gespeichert |
Johann Mitglied Beiträge: 490 Von: Registriert: Nov 2001
|
erstellt am 12.02.2006 um 12:26 Uhr
Zitat: Original erstellt von robi-diesel: ..also erst nachdenken,dann fragen..
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten! Die Frage von ebalthes ist berechtigt. Der Erwerb von Eigentum ist nicht so unproblematisch, auch innerhalb der EU nicht. Da gibt es oft sehr lange Übergangsregeln oder andere Bedingungen, die einen Erwerb oft unrentabel machen. Wie die Situation jetzt bzw. nach dem Beitritt Rumäniens sein wird, ist für mich auch nicht klar. Dasselbe gilt für die Rückgabe von Eigentum. Vielleicht schreibt ja jemand, was handfestes dazu. IP: gespeichert |
tschik Mitglied Beiträge: 11 Von: Registriert: Jan 2005
|
erstellt am 12.02.2006 um 12:36 Uhr
Zitat: "oder sind hier entschädigt worden!!!!!!" Auch wenn sie entschädigt wurden, haben sie ein Recht auf Rückerstattung. Sobald sich aber die Immobilie in Ihrem Besitz befindet, müssen Sie die Behörde welche die Entschädigung ausgezahlt hat, informieren und diesen Betrag mit Zinsen rückerstatten. So einfach ist das. IP: gespeichert |
robi-diesel Mitglied Beiträge: 6 Von:D Registriert: Jan 2006
|
erstellt am 13.02.2006 um 22:16 Uhr
...na und somit haben wir das thema geklärt. alles klar?IP: gespeichert |