erstellt am 16.04.2006 um 17:37 Uhr
Zitat:
Original erstellt von c51888:
Liebe LandsleuteEuch allen Frohe Ostern und gesegnete Feiertage.
Wisst ihr ob es bei der Beantragung eines neuen rumänischen Passes Probleme geben kann wenn der ausgelaufene Pass aus dem Jahr 1990 stammt und 1995 ausgelaufen ist?
Stimmt es, dass es möglich sein kann dass man nachweisen muss "dem Staat Rumänien keinerlei geld-, oder sonstwerte Verpflichtungen" zu haben bevor man den Pass beantragen darf, oder läuft der Antrag genau wie bei jedem anderen Pass über die Eingabe aller Akten beim Passamt des ehemaligen Kreises in welchem man gewohnt hat?
Für eine kurze Mitteilung wäre ich Euch allen sehr dankbar,
Herzliche Grüße,
Johann Roth
Soweit mir bekannt ist, kann grundsaetzlich bei jedem rumaenischen Konsulat erfolgreich um die Ausstellung eines rumaenischen Passes angesucht werden, wenn die nach den geltenden rumaenischen Vorschriften einzuhaltenden Bestimmungen, also vor allem rumaenische Staatsbuergerschaft und Dauerwohnsitz im Ausland, eingehalten werden.
Das Ausstellen eines rumaenischen Passes im Ausland ist allerdings verglichen mit den Gebuehren in Rumaenien "gepfeffert" teuer, allerdings nicht viel teurer als bei uns in Mitteleuropa.
An sich keinerlei Notwendigkeit sich deswegen persoenlich nach Rumaenien zu bemuehen.