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Thema: Rentenanspruch aus den rumänischen Zeiten
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KrissB Mitglied Beiträge: 2 Von:D 73101 Aichelberg Registriert: Mrz 2006
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erstellt am 07.03.2006 um 18:47 Uhr
Guten Tag Herr Fabritius, ich habe eine Frage zu Ihrem Artikel in SbZ.Sie schreiben, ich zitiere: "Neben der Zahlung einer Rente in Deutschland kann auch ein Rentenanspruch in Rumänien(aus den rumänischen Zeiten) entstehen." Frage: Für wen kommt dies in Frage? Für alle diejenigen die in Rumänien gearbeitet haben und in Deutschland eine gekürzte Rente hinnehmen müssen? IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 08.03.2006 um 00:46 Uhr
Lässt sich schnell beantworten: grundsätzlich zahlt Rumänien bei entsprechendem Antrag auch eine Rente für dort zurückgelegte Zeiten. Diese Rente wird jedoch auf die deutsche Rente angerechnet, sofern sie auf Zeiten beruht, die auch in der deutschen Rente (nach dem FRG) berücksichtigt sind. Ob für diese Zeiten nur eine gekürzte oder eine volle Rente in Deutschland gezahlt wird, ist egal. Völlig abwegig sind Gedanken, Rumänien würde die Kürzungen ausgleichen. Rumänien gleicht gar nichts aus, sondern zahlt schlicht nach rumänischen Rechtsvorschriften eine Rente nach rumänischem Niveau - ca. 30-60 € nach einem langen Arbeitsleben. Und dieser Betrag würde dann von der deutschen Rente abgezogen werden. Meist lohnt sich schon der Aufwand zur Antragstellung nicht. Ein solcher Antrag ist nur bei den Personen empfehlenswert, denen die Zeiten aus Rumänien nicht bei der Rente angerechnet werden (z.B. weil keine Spätaussiedlerbescheinigung ausgestellt wurde). Viele Grüße IP: gespeichert |
KrissB Mitglied Beiträge: 2 Von:D 73101 Aichelberg Registriert: Mrz 2006
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erstellt am 08.03.2006 um 19:35 Uhr
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Sie haben mir geholfen einige Missverständnisse aufzuklären. Herzlichen Dank und alles Gute.Gruß aus Aichelberg K. IP: gespeichert |
der Ijel Mitglied Beiträge: 455 Von: Registriert: Apr 2004
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erstellt am 05.04.2006 um 18:44 Uhr
zu dieser leidigen Rentenfrage : bin selbst ganz arg betroffen.. was bringt es mir wenn ich der Interessengemeinschaft beitrete ? was gibt es nun tatsächlich für Chancen ? ich bedanke michIP: gespeichert |
Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 06.04.2006 um 08:48 Uhr
Hallo Ijel, bin kein Anwalt, aber vom ersten Tag bei der IG dabei. Zitat: Original erstellt von der Ijel: zu dieser leidigen Rentenfrage : bin selbst ganz arg betroffen..
Heißt dass, Sie sind bereits in Rente? Zitat:
was bringt es mir wenn ich der Interessengemeinschaft beitrete ?
1. Sie unterstützen mit einem Beitrag von 51,13 Euro (es waren damals 100 DM) die Arbeit der IG 2. Wenn Sie der 40%-Kürzung noch nicht widersprochen haben (und also ein Ruhen bis zur Entscheidung des BuVerfG nicht erreicht haben), kann ein Anwalt des Pools auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Bescheid (die Kürzung) vorgehen. 3. Der Anwalt erkennt vielleicht auch andere Fehler im Rentenbescheid (z.B. nicht anerkannte Zeiten, falsche Einstufung) und geht im Einvernehmen mit Ihnen auch gegen diese Sachen vor. Zitat: was gibt es nun tatsächlich für Chancen ?
Wir hoffen selbstverständlich: sehr gute. Keiner der mitarbeitenden Anwälte wird sich im laufenden Verfahren dazu äußern, was für die Richter des obersten Gerichts an Argumenten nachvollziehbar ist, und was weniger. Wir sollten doch Schüsse ins Knie vermeiden! Ech wängschen nor det Best! Erhard Graeff IP: gespeichert |
Landler Mitglied Beiträge: 264 Von:Deutschland Registriert: Okt 2000
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erstellt am 06.04.2006 um 13:55 Uhr
zu 2.) Folgender Fall: Dem Rentenbescheid (enthaelt 40%-Kürzung) wurde nicht widersprochen! Der/die Betroffene RentnerIn tritt der IG bei. Wird dann automatisch der Fall von einen Anwalt aus dem Pool geprueft, oder muss man dieses Wunsch explizit aeussern? Wie stehen die Chancen fuer ein Vorgehen gegen den Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist?IP: gespeichert |
Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 06.04.2006 um 16:03 Uhr
Danke für die Frage, Landler. Selbstverständlich geschieht nichts automatisch. Wenn sich Betroffene an die Geschäftsstelle wenden, wird ihnen mitgeteilt, welches die weitere Vorgehensweise ist. Es gibt Vordrucke sowohl für den Beitritt zur IG als auch einen Fragebogen für die Bearbeitung des einzelnen Falles. Ohne die Kopie des gesamten Rentenbescheides (mit allen Anlagen) kann der RA übrigens gar nichts unternehmen. Wie viel nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu erreichen ist, wird der Fachmann sicherlich erläutern. Soviel mir bekannt, ist es nicht zu spät, ein Ruhen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen. Grüße Erhard GraeffIP: gespeichert |