erstellt am 09.05.2006 um 22:07 Uhr
Zitat:
Original erstellt von Miklos:
Danke für die AntwortAber jetzt z.B. die Ungarn oder Polen können doch auch hier arbeiten und leben. Wie machen die das dann?
Haben Die eine Aufenthaltsgenehmigung? oder ist diese dann befristet?
Für den Übergang zur Freizügigkeit des Arbeitsmarktes wurden teilweise recht lange Übergangsfristen eingeräumt. Jedes Land hat das anders gestaltet. Das Vereinigte Königreich (kein Schengenland) hat z.B. sofort die volle Freizügigkeit eingeführt. Die Schengenländer haben alle recht lange Übergangsfristen, Österreich z.B. 7 Jahre, etc.
Die Praxis schaut natürlich nicht ganz so aus. Im allgemeinen werden Schlupflöcher aufgemacht, wie etwa die Möglichkeit zur Scheinselbständigkeit bzw. der "Saisonarbeit", oder - da die Leute als EU Bürger natürlich nicht mehr bestraft oder gar abgeschoben werden können, bestraft kann nur der Unternehmer werden, der sie rechtswidrig beschäftigt - sie bewegen sich relativ ungestört im Graubereich. Die Situation in Deutschland soll ziemlich ähnlich sein.
Die Realität in den Herkunftsländern hat sich auch stark gewandelt. Aus den neu hinzugekommenen EU Ländern kommen kaum Zuwanderer. Von einer "Überschwemmung" des Landes mit "billigen Ostarbeitern" kann gar keine Rede sein. Die meisten Menschen etwa in Ungarn oder in der Tschechei denken gar nicht daran sich auf Dauer außer Landes zu begeben. Die, die aus solchen Ländern kommen, sind in der Regel relativ gut ausgebildete Leute, die irgendwelche familiären oder spezielle geschäftliche Gründe zum - häufig nur vorübergehenden - Ortswechsel haben. Es sind bereits so viele Menschen aus Rumänien ausgewandert, dass kaum mehr mit einem Massenexodus zu rechnen sein wird, sollte Rumänien der EU beitreten wie geplant, nehme ich - ceteris paribus natürlich - an.
[Dieser Beitrag wurde von hlw am 09.05.2006 editiert.]