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Thema: Ausländerfeindlich
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ausländer Mitglied Beiträge: 1 Von:D Registriert: Jan 2007
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erstellt am 22.01.2007 um 12:50 Uhr
Ich bin Eigentümer eines Grundstückes im Landkreis Neustadt/Aisch. Das Grundstück liegt cca. 5 Km außerhalb der Ortschaft. Da in der Gegend Schafherden unterwegs sind die uns ständig den ganzen Garten verwüsteten, habe ich einen Zaun aus Maschendraht angelegt. Jahrelang gab es da auch keine Probleme. Vor einem Jahr war ich im Garten und auf der anliegenden Straße gingen zwei Männer vorbei. Als sie mich sahen redeten sie lauter und zwar wieso Ausländer Grundstücke erwerben können. Ich habe natürlich nicht geantwortet. Es folgten weitere Beleidigungen. Zu meiner Person: Ich bin in Rumänien geboren. Kurz nach diesem Vorfall erhielt ich ein Schreiben vom Landratsamt Neustadt/Aisch in dem ich aufgefordert wurde Stellungsnahme zu beziehen – wieso ich mein Grundstück umzäunt habe. Ich habe persönlich mit der Sachbearbeiterin B. gesprochen. Die versicherte mir auch das alle Anwesen ein Schreiben erhalten haben. Nach ein paar Wochen habe ich dann von den anderen Nachbarn erfahren daß sie kein Schreiben vom Landratsamt erhalten haben. Da wurde ich mißtraurisch – wieso hat nur der „Ausländer“ ein Schreiben erhalten? Warum hat die Sachbearbeiterin die Unwahrheit gesagt? Soviel „Zufall“ ist nicht möglich .... Einige Zäune sind sogar später errichtet worden. Neulich erhielt ich einen Bescheid - den Zaun zu entfernen. Was kann ich unternehmen????Gruß IP: gespeichert |
Josefa Mitglied Beiträge: 7 Von: Registriert: Jan 2007
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erstellt am 22.01.2007 um 13:12 Uhr
Zitat: Original erstellt von ausländer:
Was kann ich unternehmen????Gruß
Nach Rumänien auswandern IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 22.01.2007 um 18:35 Uhr
Zitat: Original erstellt von Josefa: Nach Rumänien auswandern
Oder vielleicht anstatt genehmigungslosen ostdeutschen Maschendrahtzaun einen von der Baubehörde genehmigten bayrischen Latten- oder Betonzaun mit Löwen aufstellen? getkiss IP: gespeichert |
riokardo Mitglied Beiträge: 885 Von:D 73614 Schorndorf Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 22.01.2007 um 23:29 Uhr
Und mit welcher Begründung verlangt die Behörde dies? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Es kann doch nicht sein daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich würde erst mal einen guten Anwalt konsultieren, ehe ich überhaupt etwas unternehme oder mich dazu äussere.IP: gespeichert |