(Wappen) Siebenbuerger Sachsen in Baden-Württemberg (Wappen)
Siebenbuergen

Einladung zur Gründungsversammlung der Landesgruppe Baden-Württemberg der Landsmannschaft (Abschrift)

Landsmannschaft der Siebenbuerger Sachsen und Banater Schwaben
Der Zehnerausschuss

Stuttgart, den 1/12/1949

Archivstr.18

Liebe Landsleute !
Im letzten Jahr macht sich allgemein das Bestreben bemerkbar, dass sich Fluechtlinge und Vertriebene unabhaengig von den z.Zt. noch bestehenden caritativen Organisationen in landsmannschaftlichen Verbaenden zusammenschliessen.

Das Hilfswerk der evangelischen Kirche in Deutschland, dem wir für die bisher empfangene Finanzierung des Hilfskomitees zu grossem Dank verpflichtet sind, ist nicht mehr in der Lage, eine finanzielle Unterstuetzung in solcher Hoehe an uns zu geben, dass wir im Stande waeren, weiter zu arbeiten. Die Aufgabe des Hilfskomitees ist damit nicht erloschen, sie verlagert sich jedoch auf den rein kirchlichen Sektor. Alle anderen Belange bleiben damit unvertreten.

Mit dem Beginn des neuen Jahres stuenden wir jeder nur auf sich selbst gestellt, ohne Organisation, ohne eine offizielle Vertretung da und haetten nicht mehr die Moeglichkeit und das Recht zu Veranstaltungen und Veroeffentlichungen.

Die 600 am 2. Oktober in Stuttgart anwesenden Landsleute haben, um dieser Leere vorzubeugen, die Gruendung einer Landsmannschaft der Siebenbuerger Sachsen und Banater Schwaben beschlossen und 10 Landsleute mit der Ausarbeitung der Statuten und allen noetigen Vorbereitungen betraut.

Die Satzungen sind fertiggestellt. Sie sehen als Sinn und Zweck der Landsmannschaft folgende 4 Punkte vor:

  1. Siebenbuerger Sachsen und Banater Schwaben auf sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet zu unterstuetzen und zu beraten.
  2. Die gemeinsamen Belange der Siebenbuerger Sachsen und Banater Schwaben gegenueber allen Behoerden und anderen Stellen zu vertreten.
  3. Die Eingliederung in die neue Heimat zu foerdern.
  4. Das heimatliche Kulturgut durch Veranstaltungen zu sammeln und zu pflegen.

Die gruendende Hauptversammlung findet am 11. Dezember um 14 Uhr im Heimkehrer-Waldheim lt. beiliegender Einladung statt.

Die Landsmannschaft wird nur bestehen koennen, wenn sich jeder Landsmann vepflichtet fuehlt, mitzumachen. Daher rechnen wir mit Bestimmtheit darauf, dass auch Sie unserer Landsmannschaft beitreten wollen und bitten Sie, uns die beigelegte Beitrittserklaerung mit den umseitigen Personalangaben umgehend zurueckzusenden. Mitglied kann jeder Landsmann werden, der das 18. Lebensjahr ueberschritten hat. Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren genuegt es, wenn das Haupt der Familie als zahlendes Mitglied beitritt. Die Mitgliedsbeitraege werden voraussichtlich (darueber bestimmt die Haupt- und Gruendungsversammlung) einheitlich 50 Pfenninge betragen und werden vom 1. Januar an 1/4-jaehrlich mittels Zahlkarte an unser Postscheckkonto eingezahlt werden. Ueberzahlungen werden gerne angenommen. Um keinem Landsmann die Mitgliedschaft zu verschliessen, sind Empfaenger von Fuersorge- und Arbeitslosenunterstuetzung, solange sie keinen Verdienst haben, von der Zahlung der Mitgliedsbeitraege befreit.

Ergänzung Mrass: Die Einladung zur Gründungsversammlung der Landsmannschaft wurde am 1. Dezember 1949 zusammen mit der Einladung, an der Aufführung des Singspieles "Das Christi-Geburtsspiel der Siebenbürger Sachsen im Donbas" teilzunehmen, versandt. Von dieser Einladung ist im obigen Text die Rede. Als Verfasserin der Einladung zur Singspielaufführung zeichnet Frau Hermine Höchsmann.


© 1999 Landesgruppe Baden WürttembergVerband der Siebenbürger Sachsen spring an den Anfang des Dokumentes