Die wirtschaftlichen Leistungen der Siebenbürger Sachsen


Wirtschaftliche Entmachtung und Entrechtung (1944 - 1999)

Inhalt

Enteignung des deutschen Besitzes

Die kommunistische Zeitung "Scanteia" hatte schon am 24. November 1944 in einem Artikel unter dem Titel "Rumänen und Sachsen in Tartlau" gefordert, die ungleiche Bodenverteilung zwischen Rumänen und Sachsen durch Enteignung der letzteren zu beseitigen, um, wie es hieß, einer "jahrhundertelangen Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen". Dieses Beispiel zeigt, wie die Kommunisten das Bauernproblem zu "lösen" und sich Einfluß und Anhänger zu verschaffen versuchten. Kaum war die von den Sowjets erzwungene, sogenannte "volksdemokratische" Regierung unter dem Vorsitz von Dr. Petru Groza am 6. März 1945 an die Macht gelangt, dekretierte sie am 23. März 1945 ein Bodenreformgesetz, das sie als eine "nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit" ausgab. In Wirklichkeit sollte dadurch vor allem die landlose und landarme rumänische Dorfbevölkerung für die kommunistische Politik gewonnen werden. Das ließ sich in Siebenbürgen und im Banat sehr leicht auf Kosten der deutschen Bevölkerung verwirklichen, indem man diese insgesamt zu Kollaborateuren Hitler-Deutschlands und zu Faschisten erklärte. Die rumäniendeutschen Staatsbürger des Landes wurden für das Desaster verantwortlich gemacht, in das Rumänien als Verbündeter Deutschlands und als Folge seiner Teilnahme am antisowjetischen Krieg geraten war, obwohl die Rumäniendeutschen auf die Außen- und Bündnispolitik des Landes keinen Einfluß gehabt hatten. Das Agrargesetz betrachtete sie indessen als eine Art fünfte Kolonne Deutschlands und behandelte sie als kriegsverbrecherische Kollaborateure Deutschlands, die zu bestrafen waren.

Nach dem Gesetz waren folgende Kategorien von Grundbesitzern zu enteignen: die (reichs)deutschen Staatsangehörigen sowie die rumänischen Staatsbürger deutscher Nationalität (Volksabstammung), die mit Hitler-Deutschland zusammengearbeitet hatten, ferner Kriegs­verbrecher und die "für das Unglück des Landes Verantwortlichen", Personen, die nach dem 23. August 1944 außer Landes geflüchtet waren, Absentisten, Güter toter Hand und der 50 Hektar überschreitende Grundbesitz Der die Deutschen betreffende, etwas unklar formulierte Paragraph - "deutsche Staatsbürger, die mit Deutschland zusammengearbeitet hatten" - ließ noch nicht in vollem Umfang erkennen, was den rumäniendeutschen Bauern bevorstand. Man fragte sich vor allem, wen man zu Kollaborateuren Deutschlands zählen werde? Allerorts eilten Dorfdelegationen zu Juristen und Behörden, um sich zu informieren, wie der Paragraph zu verstehen sei. Es kursierten allerlei Enteignungsvarianten. Anfangs hieß es, daß nur die Volksgruppenführung und die zur Waffen-SS und deutschen Wehrmacht Eingezogenen gemeint seien, dann wiederum, daß alle über drei Joch hinausgehenden Bodenflächen enteignet würden. Die Durchführungsbestimmungen vom 11. April 1945 sollten bald Klarheit schaffen. Sie legten nämlich fest, daß nicht nur die Angehörigen der Waffen-SS und Wehrmacht, sondern alle Angehörigen der "deutschen Volksgruppe" zu enteignen seien. Ausgenommen war bloß ein kleiner Kreis von Männern, der nach dem 23. August 1944 innerhalb der rumänischen Armee am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hatte oder direkte anthitleristische Tätigkeit nachweisen konnte.

Der enteignete Boden ging laut Gesetz mit dem gesamten Wirtschaftsinventar in das Eigentum des Staates über, der ihn parzelliert an begüterungsberechtigte Landwirte verteilte. Bevorzugt waren Bauern ohne Boden, mit wenig Boden und solche, die in der letzten Phase des Krieges gegen Deutschland gekämpft hatten. Der zugeteilte Boden sollte fünf Hektar nicht überschreiten. Wälder und Weinberge verblieben in Staatseigentum, ebenso eine gewisse Staatsreserve an Ackerland. Traktoren, Dreschmaschinen, Mähmaschinen, Lokomobile und Mähdresch­maschinen sollten in staatlichen Ausleih­zentren für landwirtschaftliche Maschinen zusammengelegt werden.
Obwohl sich die Enteignungsbestimmungen bloß auf Boden, Vieh, Gerätschaften und Maschinen bezogen, wurden in den sächsischen Dörfern auch die Häuser und Höfe erfaßt. Die Sachsen wurden entweder in die Hütten der nun begüterten Rumänen und Zigeuner gesteckt, oder es wurden jeweils mehrere deutsche Familien in einem Haus zusammengepfercht, bzw. in ihrem eigenen Anwesen in ein Hinterstübchen, Nebengebäude oder in die Sommerküche verdrängt. In nicht wenigen Fällen wurden ihnen sogar Hausrat, Kleider und Lebensmittelreserven widerrechtlich geraubt. Die Enteignungsprozedur vollzog sich selten in geregelten Formen, oft kam es zu Ausschreitungen und zu erniedrigender Behandlung der Sachsen. Die seit August 1944 geschürte antideutsche Hysterie machte sich Luft. Schadenfroh entmachtete man die sächsischen Bauern, die durch ihren weit über dem Landesdurchschnitt stehenden Wirtschaftsbetrieb immer eine beneidete Vormachtstellung eingenommen hatten. Die Knechte und Tagelöhner von gestern sowie arbeits­scheue Kreaturen machten sich auf den deutschen Bauernhöfen breit und zeigten nun, wer der "Herr" war. Dort, wo die Zahl der einheimischen Rumänen und Zigeuner nicht ausreichte, um den gesamten deutschen Besitz zu übernehmen, brachte man von auswärts sogenannte Kolonisten. Es waren dies Einwohner rumänischer Nachbargemeinden, in vielen Fällen Gebirgsbauern aus den Westkarpaten (sogenannte "Motzen") oder aus der Maramuresch, die nichts von Feldarbeit verstanden.
Am schwersten hatten es die von der Flucht zurückkehrenden Sachsen Nordsiebenbürgens, die alles verloren hatten und in ihre Heimatdörfer meistens nicht hineingelassen bzw. daraus vertrieben wurden.

Die Siebenbürger Sachsen wurden durch diese Bodenreform auf einen Schlag besitzlos. Obwohl der Anteil der Deutschen an der Gesamtbevölkerung bloß etwa 2,2 Prozent ausmachte (im Jahre 1948 waren es 343.913 Personen von 15,9 Millionen der Gesamtbevölkerung), entfielen 49 Prozent des enteigneten Bodens auf die in Siebenbürgen und im Banat von Deutschen bewohnten Gebiete. Die Bodenreform hatte also keinesfalls einen allgemein "demokratischen Charakter", wie es in der offiziellen rumänischen Propaganda und in der späteren Geschichtsschreibung hieß, sie war in Siebenbürgen und im Banat ein gegen die Deutschen gerichteter Vernichtungsakt.

Obwohl von der Enteignung die Kirchen und Klöster ausdrücklich ausgenommen wurden, ist der Bodenbesitz der evangelisch-sächsischen Kirche dennoch auch davon betroffen worden.
Erschwerend für die enteigneten Deutschen kam noch hinzu, daß ihre arbeitsfähigen Frauen und Männer im Januar 1945 zu Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert worden waren, so daß die Haupternährer der Familien fehlten. Die überlebenden Deportierten wurden erst 1948/49 entlassen, soweit sie nicht früher mit Krankentransporten heimgekehrt waren.

Die Deportation und Enteignung waren die schwersten Schläge in der über 800jährigen Geschichte der Siebenbürger Sachsen. Die Türken haben zwar oft Städte und Dörfer verwüstet, Menschen in die Sklaverei geführt, die Heimaterde aber haben sie nie rauben können. Wenn der Sturm vorüber war, konnte der Überlebende als freier Mann auf freiem Boden seine friedliche Arbeit fortsetzen und ebenso frei über seinen Besitz verfügen. Was allerdings in der Türkenzeit begann - das Einsickern von Rumänen in verödete, besitzlose sächsische Höfe -, dafür wurden 1945 durch Gesetz die Schleusen geöffnet. Alle deutschen Gemeinden wurden in solchem Maße durch den Zuzug von Kolonisten rumänisiert, daß es danach in Siebenbürgen kaum noch Ortschaften gab, in denen die deutsche Bevölkerung die Mehrheit bildete. Lebenswichtige Wehren für die Erhaltung des Deutschtums waren dadurch für immer gefallen.

Nach 1945 mußten die sächsischen Landwirte unter entwürdigenden Verhältnissen als Tagelöhner arbeiten. Nicht selten bebauten sie ihren eigenen Boden um die Hälfte oder um den dritten Teil, da der Neubauer sich auf landwirtschaftliche Arbeiten nicht verstand oder einfach den "Herrn" spielen wollte. In kürzester Zeit hatten die neuen Besitzer den Viehbestand dezimiert und die deutschen Bauernhöfe ruiniert. Für die Deutschen Rumäniens bewirkte die Bodenreform eine radikale berufliche und soziale Umstrukturierung. Waren vor dem Zweiten Weltkrieg etwa 70 Prozent der Siebenbürger Sachsen als selbständige Landwirte beschäftigt gewesen, arbeiteten 1956 nur noch 25 Prozent der Rumäniendeutschen in der Landwirtschaft als Bauern der Landwirtschaftlichen Produktions­­­(Kollektiv)­genossenschaften oder als Lohnarbeiter auf Staatsfarmen. Hingegen lag der Prozentsatz der Arbeiter mit 56,8 Prozent weit über dem Landesdurchschnitt von 29 Prozent. Daraus ist der überaus starke Anteil der besitzlosen deutschen Arbeitnehmer ersichtlich.

In den Jahren 1946/47 war sogar die Zwangsumsiedlung eines Großteils der banatschwäbischen und sächsischen Landbewohner in rumänische Gebiete geplant. Warum es dann doch nicht dazugekommen ist, konnte nicht festgestellt werden. Im Jahre 1952 wurden jedoch etwa 2000 Sachsen aus Kronstadt und dem übrigen Burzenland in andere Ortschaften zwangsevakuiert, um Wohnraum für Parteifunktionäre zu schaffen. Erst nach mehreren Jahren durften sie zurückkehren.

Die deutsche Stadtbevölkerung wurde zunächst von den Enteignungsmaßnahmen weniger getroffen. Deutsche Handwerksbetriebe, Verkausfläden, Apotheken, Banken, Fabriken arbeiteten, wenn auch nicht ungestört, meistens bis 1948 weiter. Über den Firmeninhabern schwebte aber dauernd die Gefahr, als "Saboteure" verhaftet und verurteilt zu werden, während erhöhte Lohn- und Steuerforderungen die Betriebe in den Ruin führten und unrentabel machten. Auf Dauer war dieser Zustand nicht zu ertragen. Einige sächsische Fabrikanten wurden von Kommunisten sogar zur Übergabe ihrer Betriebe gezwungen. Auch die Geschäftsleitung der "Hermannstädter allgemeinen Sparkassa" übernahm 1947 ein vom Staat ernannter rumänischer Direktor und Verwaltungsrat, während die Männer der abgesetzten Leitung verhaftet und eingekerkert wurden.

Im Jahre 1948 folgte dann im Zuge der sozialistischen Umgestaltung der gesamten Gesellschaft die Nationalisierung aller Bodenschätze, der gesamten Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Transport­betriebe sowie der Versicherungen und der Banken. Das Gesetz vom 11. Juni 1948 bezog sich nicht nur auf die Deutschen, sondern auf alle rumänischen Staatsbürger. Durch diese Enteignungsmaßnahme wurde der sogenannte "sozialistische Sektor" in der Industrie und damit die Grundlage für die sozialistische Plan- und Mißwirtschaft geschaffen. Die gewesenen "Kapitalisten" wurden nicht nur enteignet, sondern auch verfolgt, diskriminiert und oft eingesperrt. Sie wurden aus ihren Häusern ausgewiesen und mit ihren Familien meist in andere Ortschaften zwangsevakuiert. Die Enteignung schloß auch ihre Ersparnisse mit ein. Der gesamte Besitz an Gold und ausländischen Devisen mußte dem Staat abgeliefert werden. Versuchte man einen Teil dieser Reserven zu verbergen, wurden die Inhaber durch Folter gezwungen, die Verstecke preiszugeben und anschließend zu hohen Kerkerstrafen verurteilt. Bei der Nationalisierung der Banken wurden zudem alle Aktien verstaatlicht. Der "Klassenfeind" und die angeblichen "Ausbeuter" sollten auf diese Weise liquidiert werden.

Wirtschaftliche Lage der Sachsen im Kommunismus und im heutigen Rumänien

Nach ihrer Enteignung mußten sich die Sachsen nach neuen Existenzmöglichkeiten umsehen und neue Berufe erlernen. Die Jugendlichen nutzten dabei die durch die Unterrichtsreform geschaffenen Möglichkeiten, besuchten Berufs- und Mittelschulen, nicht wenige auch Universitäten, so daß sie in den neuentstandenen sozialistischen Industrieunternehmen oder in anderen Bereichen als Facharbeiter, Techniker, Ingenieure, Ärzte u. a. ein Auskommen fanden. Sie haben sich dabei meistens gut bewährt. Da um 1950 auch die speziellen Repressivmaßnahmen gegen die Rumäniendeutschen eingestellt wurden, fanden sie in Wirtschaftsunternehmen als geschätzte Fachkräfte Aufnahme. Nur wenigen von ihnen wurden jedoch höhere Leitungsfunktionen anvertraut, da man diese mit "getreuen" Parteigenossen besetzte.

Die neue Berufsstruktur der Sachsen sowie die sozialistische Industrialisierung waren begleitet von einer Abwanderung vom Lande in die Städte, so daß in der Landwirtschaft meistens nur ältere Personen verblieben. Die Städte erhielten dadurch zwar einen nicht unwesentlichen sächsischen Zuzug, er war aber dennoch bedeutend kleiner als der rumänische, so daß die Städte ihren deutschen Charakter verloren. Aus Gemeinden, die in Stadtnähe lagen, pendelten Männer und Frauen, sobald entsprechende Verkehrsmöglichkeiten gegeben waren, täglich zu den Arbeitsplätzen.

Auf dem Lande wurden aus dem Boden der Staatsreserve landwirtschaftliche Staatsfarmen gegründet und 1949 die Kollektivierung der Landwirtschaft begonnen. Für die in den Dörfern verbliebenen Sachsen eröffneten sich dadurch Arbeitsmöglichkeiten, die günstiger waren als die als Tagelöhner bei den begüterten Neubauern oder die Arbeit um einen Teil der Ernte. Die sächsischen Frauen und Männer waren in diesen Unternehmen wegen ihrer landwirtschaftlichen Fachkenntnisse gefragt, gelegentlich auch mit der Leitung der Kollektiv­wirtschaften betraut. Jugendliche fanden Arbeit als Mechaniker und Traktoristen in den Maschinen- und Traktorenstationen. Besonders in den staatlichen Weinbaufarmen des Kokelgebietes waren sächsische Frauen und Männer als Lohnarbeiter geschätzt.

Da es keine Alternativen gab, suchten die Sachsen sich den sozialistischen Gegebenheiten anzupassen, zumal ihnen im Jahre 1956 die 1945 enteigneten Häuser zurückgegeben wurden. Als sich jedoch Möglichkeiten zur Aussiedlung in die Bundesrepublik ergaben, entflohen immer mehr der kommunistischen Mißwirtschaft und Unterdrückung und der ihre ethnische Existenz bedrohenden nationalistischen Politik des sozialistischen Rumänien. Die meisten sächsischen Aussiedler fanden in der neuen Heimat ihrer Ausbildung entsprechende Arbeitsplätze.

Die Aussiedlung bedeutete eine weitere Totalenteignung der Rumäniendeutschen. Die Häuser der Ausreisenden wurden nämlich entweder enteignet oder mußten vor der Umsiedlung zu einem vom Staat festgelegten Preis an diesen zwangsverkauft werden, wobei der erhaltene Betrag nicht ausgeführt bzw. in ausländische Valuta umgetauscht werden durfte, sondern, soweit er nicht durch die Ausreiseformalitäten aufgebraucht worden war, in Rumänien verblieb. Nicht erlaubt war sodann die Ausfuhr von Wertgegenständen, Kultur- und Kunstobjekten, und das mitgeführte Gepäck war gewichtmäßig limitiert. Durch die Inflation in Rumänien verloren die zurückgelassenen Einlagen jeden Wert. Zu all dem zahlte die Bundesrepublik noch an die kommunistischen Machthaber ein Kopfgeld von etlichen Tausend Deutscher Mark. Nach der Wende von 1989 konnte der Aussiedlungswillige zwar über seinen Besitz verfügen, es brachte aber im Wesentlichen nicht viel, da die zurückgelassenen Häuser und anderen Wertsachen nur zu Schleuderpreisen veräußert werden konnten. In abgelegenen Dörfern gab es auch diese Möglichkeit nicht, hier blieben viele Häuser entweder herrenlos und verfielen, oder sie wurden von einheimischen oder zugezogenen rumänischen und zigeunerischen Familien besetzt und sind mittlerweile zum Teil ruiniert. Jeder Aussiedler muß demnach seine wirtschaftliche Existenz in der Bundesrepublik von Grund auf ganz neu aufbauen. Wurden bis um 1990 entsprechend dem Lastenausgleichsgesetz für Vertriebene gewisse Entschädigungen für die verlorenen Güter in der Heimat gezahlt und Starthilfen gewährt, so entfallen diese seither, ja noch mehr, sogar zugesagte Rentenbeträge für Beschäftigungszeiten im Aussiedlungsgebiet wurden ab 1996 um 40 Prozent gekürzt.

Obwohl schon in den 70er Jahren die kommunistische Staatsführung zugegeben hatte, daß die Enteignungs­maßnahmen gegen die Deutschen nicht gerechtfertigt gewesen seien, ist eine teilweise Wiedergutmachung erst nach dem Sturz des Kommunismus erfolgt. So gewährte das neue Bodenrückgabegesetz von 1990 auch den noch in Rumänien lebenden, ehemaligen deutschen Bauern oder deren Nachkommen Anrecht auf Landzuteilung. Dabei wurden die wenigen noch in Siebenbürgen verbliebenen Sachsen oft benachteiligt und erhielten den schlechtesten Boden, wobei sie nicht selten - wie beispielsweise in Tartlau - mit dem beleidigenden Einwand abgewiesen wurden, sie hätten den Boden ja nicht auf dem Rücken aus ihrer Urheimat mitgebracht. Die nach der Wende auf Initiative des Sozialwerks der Siebenbürger Sachsen (Deutschland) in Siebenbürgen gegründete Stiftung "Saxonia" hat sich mittlerweile aus einem Hilfsverein für Bedürftige zu einer gemeinnützigen Stiftung entwickelt, die mit fiananzieller Unterstützung aus der Bundesrepublik und Österreich verschiedene Projekte zur Gründung von wirtschaftlichen Betrieben und zur Aus- und Fortbildung von Schülern, Studenten und Fachkräften fördert, wobei sich die Förderung nicht nur auf die Sachsen beschränkt. So konnten in einigen sächsischen Gemeinden Landwirtschaftsvereine gegründet werden, die mit Hilfe der "Saxonia" und sonstiger Hilfen aus der Bundesrepublik und Österreich den Boden ihrer Mitglieder oder auch gepachteten Grund bebauen. Sie wurden mit Maschinen und zum Teil mit Saatgut ausgestattet. Den Landwirtschaftsvereinen gehören nicht nur Sachsen an. Im allgemeinen erfolgt der Landwirtschafts­betrieb Rumäniens auf sehr niedrigem technischen Niveau.

In den letzten Jahren konnten einige von der "Saxonia" geförderte sächsische Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe eröffnet werden. Sie haben natürlich keine volkswirtschaftliche Bedeutung, sondern bilden bloß die Existenzgrundlage für den Familienunterhalt. Größere Bedeutung haben einige von bundes­deutschen Investoren gegründete Unternehmen. Es ist denkbar, daß sich im Gefolge weiterer derartiger Betriebsgründungen die Banater und Siebenbürger Städte, in denen es deutsche Schulen, evangelische und katholische Kirchen und ein gewisses deutsches Kulturleben gibt, von deutschen Investoren bevorzugt werden, so daß sich hier neben der rumäniendeutschen Restbevölkerung deutsche Kolonien bilden könnten.

Literatur (Auswahl)

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Carl Wolff: Schriften und Reden. Bukarest, 1976 (Hrg. Dr. Michael Kroner).


Flucht - Deportation - Enteignung - Entrechtung

Quelle: Aus der Reihe "Die Siebenbürger Sachsen vor 50 Jahren" Heft "Flucht - Deportation - Enteignung - Entrechtung" von Dr. Michael Kroner und Horst Göbbel

Herausgeber: Bundesreferat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.

Bezugsquelle: Dr. Michael Kroner, Tel. +49 (0)911 69 19 09