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Kommentar: Richtungweisende Änderungen im Rentenrecht

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Autor Thema:   Kommentar: Richtungweisende Änderungen im Rentenrecht
RuRo
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Apr 2003

erstellt am 05.04.2003 um 11:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RuRo anzusehen!   Klicken Sie hier, um RuRo eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ist 6/6 Bezeichnung richtig?

Die Bewertung von nachgewiesenen Rentenanwartschaften wird als 6/6-Bewertung bezeichnet.

Wäre die korrekte Bezeichnung nicht 6/5 ?, da der Tabellenwert, bei nachgewiesenen Zeiten, erst durch 5 geteilt wird und dann mit 6 multipliziert wird?

Beispiel: Tabellenwert 12.000 DM für 1 Jahr

Anrechnung bei glaubhaften Zeiten 5/6 = 10.000 DM

Anrechnung bei nachgewiesenen Zeiten 6/5 = 14.400 DM

Die Bezeichnung 6/6 führt immer wieder zu Verwirrung unter den Betroffenen.

[Dieser Beitrag wurde von RuRo am 05.04.2003 editiert.]

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 07.04.2003 um 12:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo RuRo

die Bezeichnung 6/6-Bewertung ist enau richtig, jede andere Variante würde zu noch stärkerer Verwirrung führen, als der Gesetzgeber absichtlich verursacht hat:

In den Tabellen der Anlage 14 zum SGB VI wurden absichtlich nur 5/6-Werte eingetragen. Damit sollte einem Versicherter, der nur auf 5/6 "gekürzte" Werte anerkannt bekommt, verschleiert werden, dass eine Kürzung erfolgt ist. Ihm wurden ja die "vollen" Tabellenwerte anerkannt...

Wenn nun jemand den Nachweis im Sinne des § 22 FRG erbringt, dann stehen ihm 6/6 - also ungekürzte Entgeltpunkte zu. Diese werden errechnet, in dem ein Sechtsel zu den fünf Sechstel aus der Tabelle dazugerechnet werden. Die Tabelle wird durch 5 geteilt (ein fünftel von fünf Sechsteln ist ein Sechstel), dieser Anteil wird dazugerechnet, dann haben wir 6/6. Kompliziert, aber so wollte der Gesetzgeber es...

(in gleichem Stil gibt es auch keine 40%-Kürzung sondern die Werte werden mit 0,6 vervielfältigt... klingt viel viel besser)

Beste Grüße

IP: gespeichert

RuRo
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Apr 2003

erstellt am 08.04.2003 um 18:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RuRo anzusehen!   Klicken Sie hier, um RuRo eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter RA Fabritius,

danke für die Beantwortung meiner Frage. Jetzt ist alles klar

Da bin ich doch von falschen Voraussetzungen ausgegangen, wie mein angeführtes Beispiel auch beweist. Ich dachte, der Tabellenwert dient als Basis mit 100 %. Ich wußte nicht, dass der Tabellenwert bereits der 5/6-Wert ist. Man lernt eben niemals aus.

Hoffentlich habe ich mit meinem Beispiel jetzt nicht selbst zur Verwirrung beigetragen.

Nochmals ein Dankeschön für die Aufklärung.

Grüsse von RuRo

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