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Thema: Was sind "historische Wahrheiten" und was "fordern" sie?
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lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 23.02.2005 um 13:42 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola:
Ganz so "konträr" sind die beiden Entscheidungen des BVerfG zu § 218 StGB nicht.
Sehen Sie Herr Azzola- ich habe nun bemerkt, dass ich nicht der einzige bin der viele Ihrer Äußerungen anders sieht- das ist der Unterschied zwischen Ihrer Denkweise und meiner. Sie bedienen sich ganz professionell juristischer Hintertürcher und können so- das unterstelle ich Ihnen- alles widerlegen bzw. bestätigen um nicht zu sagen beweisen.Wenn Sie meinen das die Urteile nicht so konträr gewesen seien, muß ich Ihnen glauben, aber die Tatsachen(argumente) sprechen wohl eine andere Sprache. Ich kenne leider die Zahl der Abtreibungen nicht-mea culpa- aber die sind sicherlich deutlich höher nach dem Urteil als in den Jahren davor. Und andere Detaills(ZB. Aufklärung, staatliche Hilfsprogramme usw. falls die Zahlen mich nicht ganz bestätigen sollten) spielen auch noch eine Rolle! Gruß Lori
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 23.02.2005 um 22:10 Uhr
Wir leben in einer hochprofessionalisierten Welt. Es wäre deshalb für die Fortführung von Dialogen förderlich, wenn nicht ständig versucht würde, die Professionalität eines Teilnehmers zu diskreditieren. Also noch einmal zu den beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 StGB: Gemeinsam ist beiden Urteilen die Aussage, dass jede medizinisch nicht indizierte Abtreibung rechtswidrig ist. Unterschiede gibt es nur bei den Voraussetzungen, unter denen die Tat von Strafe freigestellt wird. Das war nach der Entscheidung von 1975 nur dann, wenn das Vorliegen einer der gesetzlich geregelten Indikationen (einschließlich der "sozialen" Indikation) bescheinigt wurde. Jetzt ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Pflichtberatung erforderlich. Demnach wurde die "reine" Fristenlösung" vom Bundesverfassungsgericht wie schon 1975 verworfen. Wenn ich das exakt erkläre, dann hat das nichts mit "Hintertürchen" zu tun und auch nichts damit, dass Juristen angeblich "alles beweisen" können. Es wäre wirklich hilfreich, wenn Sie mit diesen Unsachlichkeiten endlich aufhören würden. Etwas anderes sind die Rechtsfolgen eines Urteils, das Einzige, was mein Gegner als "Tatsache" anerkennt. Auch geringe inhaltliche Unterschiede können erhebliche Unterschiede in den Rechtsfolgen bewirken. Was aber die Zahl der Abtreibungen betrifft, bedarf es einer Bereinigung der Statistik wegen des Beitritts der DDR und einer Abschätzung der seinerzeit in Holland durchgeführten Abtreibungen. Reicht das? Axel Azzola
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lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 24.02.2005 um 14:30 Uhr
Herr Azzola,wieso müssen Sie gleich von Diskreditierung sprechen? Ich versuche Ihnen zu verdeutlichen, was ich als Tatsache ansehe und Sie unterstellen mir sofort Unsachlichkeit. Und ich glaube man muß auch darüber sprechen( sogesehen das Argument Holland)ob Tatsachen Recht nach sich ziehen oder wie Sie sagen, dass Tatsachen Rechtsfolgen sind.Bei allem Respekt vor Ihrem Beruf, die Begründungen einzelner Urteile interessiert die meisten Menschen wenig, es geht ja immer um die praktische Ausführung eines Urteils, diese ist diametral entgegengesetzt, nach dem 2. Urteil. Sie haben Einwände zu den Zahlen (die leider nicht vorhanden sind) gebracht, das muß ich Ihnen zugestehen. Aber auf den Satz, dass es nach 1989, viel leichter ist abzutreiben, als in den Jahren davor müßten wir uns einigen können. Gruß Lori IP: gespeichert | |