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Thema: Kommentar: Friedhof - Kulturdenkmal unter Denkmalschutz
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 01.06.2006 um 09:36 Uhr
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Bergfriedhof von Schäßburg bedürfen keiner besonderen Prüfung. Sie ergeben sich aus dem Kirchenrecht und der Friedhofsordnung. Zugleich ist es der HOG Schäßburg unbenommen, mit den vor Ort zuständigen Stellen eine vertragliche Vereinbarung zu treffen über die Gestaltung dieses Friedhofes und damit auch über den insoweit erforderlichen finanziellen Aufwand, soweit er nicht durch die Beiträge belegter Gräber gedeckt ist. Hierzu bedarf es keinerlei Klagelieder, die ohnehin nur der Stimmungsmache gegen die Entscheidungen der Verantwortlichen dienen. Niemand hindert Herrn Teutsch, für seine Wünssche kräftig zu zahlen. Axel Azzola IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.06.2006 um 15:31 Uhr
Eine Rückfrage beim Pfarramt in Schäßburg hat ergeben, dass Herr Teutsch sein Anliegen dort nicht vorgebracht hat. Warum wendet sich Herr Teutsch nicht an die zuständigen Stellen und weshalb druckt die SbZ die ungeprüften Gefühle des Herrn Teutsch so auzsführlich ab. Was soll das alles? Axel Azzola IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 15.06.2006 um 17:11 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: Eine Rückfrage beim Pfarramt in Schäßburg hat ergeben, dass Herr Teutsch sein Anliegen dort nicht vorgebracht hat. Warum wendet sich Herr Teutsch nicht an die zuständigen Stellen und weshalb druckt die SbZ die ungeprüften Gefühle des Herrn Teutsch so auzsführlich ab. Was soll das alles? Axel Azzola
Was das alles soll? Herr Teutsch hat in dem Beitrag seine Meinung zum historischen Erhalt des Friedhofs als Kulturdenkmal zu Papier gebracht und die Sb.Ztg. hat diesen Beitrag gedruckt. Durch diesen Artikel sind die zuständigen Stellen direkt angesprochen. Wieso darf/muss Herr Teutsch nicht diesen Weg wählen? Ich erinnere mich nur zu gut über den Rummel der seiner Zeit mit einem jüdischen Friedhof in Frankfurt(? weiss nicht mehr wo) mit Recht verursacht wurde. Ist in Schäßburg die von Herrn Teutsch -nicht direkt- monierte Störung der Totenruhe nicht rechtens? Oder darf mit 2-lei Maß gewogen werden? Herr Azzola meint, ich zitiere: Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Bergfriedhof von Schäßburg bedürfen keiner besonderen Prüfung. Sie ergeben sich aus dem Kirchenrecht und der Friedhofsordnung. Zugleich ist es der HOG Schäßburg unbenommen, mit den vor Ort zuständigen Stellen eine vertragliche Vereinbarung zu treffen über die Gestaltung dieses Friedhofes und damit auch über den insoweit erforderlichen finanziellen Aufwand, soweit er nicht durch die Beiträge belegter Gräber gedeckt ist. Also besteht ein rechtlicher Hintergrund, der auch nach Meinung von Herrn Azzola verändert werden könnte. Bei meinem Besuch in Prag hatte ich meinen Wunsch erfüllen können, den berühmten jüdischen Friedhof, gegen ein entsprechendes Entgelt, zu besuchen. Dies wurde für mich, als nichtjude, ein kulturelles Erlebniß ersten Ranges. Die Einbeziehung sächsischer Friedhöfe, z.Bsp. dessen aus Schäßburg, in die Liste der zu schützenden kulturellen Denkmälern könnte auch durch die Beiträge fremder Besucher finanziert werden, auch wenn dies nicht ausdrücklich durch Herrn Teutsch gefordert wurde, ohne die Zuständigkeit der Kirche zu beeinträchtigen, so wie dies z. Bsp. mit der Einbeziehung der jüdischen Gemeinde in Prag erfolgte. Was unverständlich ist, wieso stört der Beitrag eigentlich Herrn Azzola? Ist es der geschichtliche Erhalt des Andenkens an eh. sächsische Generationen und an deren kulturelle Leistungen? Ist es der Wunsch sich unangemessen als Zensor der Beiträge in der Sb.Z. zu profilieren? Ich weiss es nicht, darum stelle ich diese Fragen. Vielleicht klärt uns Herr Azzola auf? getkiss
[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 15.06.2006 editiert.] IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.06.2006 um 17:59 Uhr
Mivh stört die Anmaßung des Ausgesiedelten gegenüber der rechtlich zuständigen Gemeinschaft und die torheit der Redaktion, diese Anmaßung ungeprüft abzudrucken. Die von Herrn Teutsch vorgebrachten Gravamina sind dem Pfarramt bis heute unbekannt (!). Nach wie vor wird die Friedhofsordnung beachtet. Ich habe auch nie behauptet, diese Ordnung könne durch einen Vertrag geändert werden. Also wird man sich an rumänische Namen auf dem Bergfriedhof gewöhnen, wenn Gräber im Erbgang an ev. Rumänen fallen. Das ist halt Concivilität auf dem Friedhof und hat weder etwas mit Friedhofsruhe noch etwas mit Denkmalpflege zu tun. Axel Azzola IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.06.2006 um 18:46 Uhr
Ich habe noch etwas zu ergänzen: mit geht es um "Friedhofsordnung" und nicht um "jüdisch" oder "evangelisch" oder gar um das Dissimulieren von Vergangenheit. Deshalb sind beide Hinweise auf das Schicksal eines aufgelassenen Friedhofes (richtig)in Hamburg und auf den alten Friedhof von Prag falsch. Wer so falsch mit jüdischen "Beispielen" arbeitet, setzt sich Vermutungen aus. Hier der Vermutung, das Argument ziele in Bezug auf meine Person ad hominem. Da befinden wir uns wieder bei antisemitischen Vorbehalten. Ich habe diesen Zusammenhang wie immer sorgsam vermieden. Reagieren muss ich aber. Axel Azzola IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 15.06.2006 um 19:28 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: Mivh stört die Anmaßung des Ausgesiedelten gegenüber der rechtlich zuständigen Gemeinschaft und die torheit der Redaktion, diese Anmaßung ungeprüft abzudrucken. Die von Herrn Teutsch vorgebrachten Gravamina sind dem Pfarramt bis heute unbekannt (!). Nach wie vor wird die Friedhofsordnung beachtet. Ich habe auch nie behauptet, diese Ordnung könne durch einen Vertrag geändert werden. Also wird man sich an rumänische Namen auf dem Bergfriedhof gewöhnen, wenn Gräber im Erbgang an ev. Rumänen fallen. Das ist halt Concivilität auf dem Friedhof und hat weder etwas mit Friedhofsruhe noch etwas mit Denkmalpflege zu tun. Axel Azzola
Alles klar, Herr Azzola. 1. Ihre Anmaßung, sich in fremde Angelegenheiten (oder sind Sie Partei?) einzumischen, halte ich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit für berechtigt. 2. Ich nehme an, dem Pfarramt liegt keine persönliche Reklamation von Herrn Teutsch vor, was Sie ja auch behaupten. Aus Ihrer Einlassung entnehme ich, das Pfarramt hat keinen Rechner mit Internet-Anschluss, oder dort kann auch niemend lesen , so daß seine Stellugnahme auf dieser Seite nicht möglich und Sie damit beauftragt sind, oder dies geschäftlich wünschen (aber dies ist nur eine Vermutung). 3. Ich zitiere Sie, Herr Azzola: Zugleich ist es der HOG Schäßburg unbenommen, mit den vor Ort zuständigen Stellen eine vertragliche Vereinbarung zu treffen über die Gestaltung dieses Friedhofes und damit auch über den insoweit erforderlichen finanziellen Aufwand Und oben schreiben Sie: Ich habe auch nie behauptet, diese Ordnung könne durch einen Vertrag geändert werden. Somit könnte man bei Ihnen eine kleine Verwirrung vermuten, was ich aber, mangels Qualifikation, nicht diagnostizieren kann. 4. Das man sich mit rumänischen Namen auf unseren Friedhöfen gewöhnen muss ist der natürliche Vorgang der durch unser Ausgesiedeltendasein (SIC!, fast hätte ich Vertreibung geschrieben) verursacht ist. Und dieser Zustand ist noch immer besser (wenn dadurch unsere Gräber und Tradition respektiert werden), als ein Zustand der Verwahrlosung. So auch mit Kirchen, die von anderen Konfessionen übernommen werden/wurden. Und für deren Erhalt wir weiterhin (auch) finanziell einstehen sollen/müssen - sonst dürften wir wirklich nichts dazu sagen. 5. Aber dies interessiert Sie ja womöglich überhaupt nicht....Übrigens, würden Sie bitte aus dem Beitrag von Herrn Teutsch zitieren, wo dieser sich gegen rumänische Namen im Friedhof gewandt hat, (mir mangelt es an Zeit)? getkiss IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 15.06.2006 um 19:36 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: Ich habe noch etwas zu ergänzen: mit geht es um "Friedhofsordnung" und nicht um "jüdisch" oder "evangelisch" oder gar um das Dissimulieren von Vergangenheit. Deshalb sind beide Hinweise auf das Schicksal eines aufgelassenen Friedhofes (richtig)in Hamburg und auf den alten Friedhof von Prag falsch. Wer so falsch mit jüdischen "Beispielen" arbeitet, setzt sich Vermutungen aus. Hier der Vermutung, das Argument ziele in Bezug auf meine Person ad hominem. Da befinden wir uns wieder bei antisemitischen Vorbehalten. Ich habe diesen Zusammenhang wie immer sorgsam vermieden. Reagieren muss ich aber. Axel Azzola
Diese Argumente haben mit Ihrer Person überhaupt nichts zu tun. Ich finde es richtig das gegen die Störung der Totenruhe in Hamburg protestiert wurde. Und die gesetzliche Regelung der "zeitlich begrenzten Grabmiete" in Deutschland finde ich empörend. Das mit Prag war eine Lösung die ich nicht kritisierte, sondern zur Nachahmung empfiehl. Somit ist Ihre "Vermutung" falsch. getkiss IP: gespeichert |
siebenschläfer Mitglied Beiträge: 39 Von:Nürnberg Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.06.2006 um 20:27 Uhr
Zitat: Original erstellt von getkiss: 2. Ich nehme an, dem Pfarramt liegt keine persönliche Reklamation von Herrn Teutsch vor, was Sie ja auch behaupten. Aus Ihrer Einlassung entnehme ich, das Pfarramt hat keinen Rechner mit Internet-Anschluss, oder dort kann auch niemend lesen , so daß seine Stellugnahme auf dieser Seite nicht getkiss
Pfarrer Halmen hat einen Internetanschluss. Ich gehe davon aus dass auch Dechant Fröhlich und vielleicht auch der Bezirkskurator Hügel einen Zugang zum Internet haben. Vielleicht verfolgt keiner der genannten Herren diese Diskussion. Gruß, siebenschläfer. [Dieser Beitrag wurde von siebenschläfer am 15.06.2006 editiert.] IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.06.2006 um 20:47 Uhr
1. Ein Vertrag über die Gestaltung eines Friedhofes kann auch ohne eine Änderungg der entsprechenden Ordnung erfolgen, wenn er sich in den Grenzen der Ordnung hält. 2. Es ist nicht die Aufgabe zuständiger Stellen, an Diskussionen im Internet teilzunehmen. 3. Nach Auskunft des zuständigen Amtes wird die Friedhofsordnung in Schäßburg beachtet. Also zielt das Vorbringen von Herrn Teutsch darauf ab, diese Ordnung zu verletzen. Auch insoweit gehört die Lektüre des Internet nicht zu den Dienstpflichten eines Pfarrers oder Dechanten. Welch eine Rechtsfremdheit um mich her. Axel Azzola IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.06.2006 um 20:59 Uhr
Unter dem Gesichtspunkt "latenter Antisemitismus" ergänze ich: da in Schä0burg die Friedhofsordnung nicht verletzt wird, ist eine Störung der Totenruhe von Rechts wegen ausgeschlossen. Stammten die Einwände nicht von mir, wäre "getkiss" nicht auf die Idee gekommen, einen Vergleich mit jüdischen Sachverhalten anzustellen. Axel AzzolaIP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 15.06.2006 um 23:00 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: 1. Ein Vertrag über die Gestaltung eines Friedhofes kann auch ohne eine Änderungg der entsprechenden Ordnung erfolgen, wenn er sich in den Grenzen der Ordnung hält. 2. Es ist nicht die Aufgabe zuständiger Stellen, an Diskussionen im Internet teilzunehmen. 3. Nach Auskunft des zuständigen Amtes wird die Friedhofsordnung in Schäßburg beachtet. Also zielt das Vorbringen von Herrn Teutsch darauf ab, diese Ordnung zu verletzen. Auch insoweit gehört die Lektüre des Internet nicht zu den Dienstpflichten eines Pfarrers oder Dechanten. Welch eine Rechtsfremdheit um mich her. Axel Azzola
1. Ebenso kann ein Vertrag eine bestehende Regelung ändern. Diese ist ja womöglich kein Gesetz.(?) 2/3. Es muss niemand im Internet diskutieren. Jeder darf. getkiss IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 16.06.2006 um 12:27 Uhr
1. Die Friedhofsordnung ist ein Kirchengesetz und kann durch einen Vertrag nicht geändert werden. 2. Von "Einmischung in fremde Angelegenheiten" ist bei mir keine Spur. Ich habe nur Herrn Teutsch darauf hingewiesen, dass das geltende Recht auch für Aussiedler maßgeblich ist. Das unterfällt meiner fachlichen Kompetenz. Axel Azzola IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 21.06.2006 um 16:31 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: 1. Die Friedhofsordnung ist ein Kirchengesetz und kann durch einen Vertrag nicht geändert werden. 2. Von "Einmischung in fremde Angelegenheiten" ist bei mir keine Spur. Ich habe nur Herrn Teutsch darauf hingewiesen, dass das geltende Recht auch für Aussiedler maßgeblich ist. Das unterfällt meiner fachlichen Kompetenz. Axel Azzola
1.Zu 1. Ob Kirchengesetz, oder ein anderes Gesetz - der Gesetzgeber selbst kann dieses verändern im Rahmen der Kirchen- oder anderer zuständiger Verfassung. Siehe dazu die Diskussion über die Einführung des Familiensplittings:
SZ-Interview mit Christine Hohmann-Dennhardt "Grundgesetz erlaubt auch Familiensplitting" Verfassungsrichterin hält Änderung des Steuerrechts für zulässig.... Das Herr Azzola hier uns was vormachen will und eine Friedhofsordnung für nicht änderbar erklärt ist ein Witz. Schon der Name sagt es: "Friedhofsordnung" Wenn´s denn ein Gesetz wäre, hieß es z. Bsp. Friedhofsgestaltungsgesetz oder ähnlich.... Was zu bestaunen ist: Der in Frage kommende Artikel dürfte viele evangelische Schäßburger interessieren. Denkste einer würde hier Stellung nehmen? Sollen sich doch der Banater Schwabe und der Rechtsprofessor aus Deutschland darüber streiten , wir machen das still...und lassen unsere interessen von anderen vertreten. Und wenn dann dies nicht passiert und die interessen getreten werden dann wird geweint und geklagt... getkiss
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 21.06.2006 um 17:22 Uhr
1. Eine Kirchenordnung ist ein materielles Gesetz. 2. Ich habe noch nie behauptet, Gesetze könnten nicht geändert werden - aber nicht durch Verträge. 3. Über Grundkenntnisse im Recht zu verfügen, erweist sich als nicht nachteilig. Axel AzzolaIP: gespeichert |