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Thema: Musterprozesse wegen 5/6-Kürzung gewonnen!
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 07.02.2001 um 19:19 Uhr
... Kampfgeist ist nach wie vor gefordert!Auch wenn nun eine klare obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt, versuchen Rentenbehörden nach wie vor durch Ablehnungen Betroffene um Rentenansprüche zu bringen und lassen es darauf ankommen, ob sich jemand wehrt... (ständige Praxis z.B. der LVA Ober- und Mittelfranken oder der LVA Unterfranken). Diese Rechnung geht leider - trotz Information so oft als möglich - meist auf. Leider sind viele Betroffene nicht in der Lage, Fehler festzustellen und Bescheide anzugreifen. Oder sie fragen sich gar, was sich denn der Beamte wohl denkt, wenn nun Widerspruch erhoben wird... Undankbarkeit soll da schon indiziert sein... Und man kann ihm ja dann nicht mehr in die Augen schauen... Keine Bange! Sie sind dort sicher nur eine Akte. Und wenn ein Widerspruch kommt, wird er schlicht bearbeitet. Das ist Alltagsgeschäft. Und wo bleibt der sportliche Elan? Es ist jedem nur zu raten, seine oft schwer erarbeitete Alterssicherung auch durchzusetzen. Ermuntern auch Sie Ihre Omas und Opas dazu. Ein kurzer Blick in die Rentenbescheide (nach Möglichkeit innerhalb der Widerspruchsfrist - aber auch noch nach Jahren) ist oft sehr sehr interessant und fachliche Hilfe lohnenswert. (Ich kenne sogar Enkel, die mit der Oma bezüglich der Nachzahlung halbe-halbe gemacht haben ). Viel Spaß. IP: gespeichert |
klaus.danielis@gmx.de Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 09.02.2001 um 07:25 Uhr
Bedauere sehr, nun so lange Schlusslicht dieser Runde sein zu müssen, bin aber auch ettäuscht - schade. DanielisIP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 09.02.2001 um 22:14 Uhr
Lieber Herr Danielis.Was genau enttäuscht Sie hier? Vielleicht lässt sich auch das klären. Wenn es nur um die 6/6-Werte geht: schicken Sie mir Kopien Ihrer Bescheinigungen aus Rumänien, des Rentenbescheides und das negative Gerichtsurteil in Kopie zu und ich verspreche Ihnen einen objektiven Rat, ob und was Sie noch machen können. Ganz kostenlos, weil Sie es sind. Ist das ein Angebot? Fabritius IP: gespeichert |
klaus.danielis@gmx.de Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 10.02.2001 um 08:11 Uhr
Lieber Herr Fabritius, enttäuscht bin ich darüber, dass dieses Forum, bei so vielen Betroffenen, doch von seher, sehr wenigen angenommen und benutzt wird. Mein Verfahren ist zur Zeit anhängig beim Landessozialgericht Stuttgart und ich hoffe, dass Ihr Kollege Krempels da sein bestes tuhen wird; ansonsten komme ich auf Ihr Angebot zurück. Glaube aber, dass Herr Krempels auf das Fortschreiten der 40 % Geschichte wartet und da hätte ich gerne gewust wie unsere "Interessengemeinschaft" gedenkt vorann zu kommen? MfG DanielisIP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 11.02.2001 um 21:40 Uhr
S.g.H. Danielis,das Verfahren gegen die 40%-Kürzung läuft derzeit beim Bundesverfassungsgericht. Das Verfahren wird sicher noch eine ganze Weile dauern. Die Interessengemeinschaft wird in diesem Verfahren von zwei absoluten Spezialisten auf diesem Gebiet beraten: die Prof. Becker und Gagel (selbst vorher Richter am Bundessozialgericht) haben entsprechende Aufträge erhalten und Unterstützung zugesagt. Verfahren, in welchen mehrere Streitpunkte bei Gericht anhängig sind, werden in der Regel "abgetrennt". Das ist ein prozessualer Vorgang, in welchem die 40%-Kürzung (mit einem neuen Aktenzeichen) als separates Verfahren geführt und zum Ruhen gebracht wird. Alle anderen Punkte (z.B. die 6/6-Anerkennung oder die Qualifikationsgruppeneinstufung) werden im alten Verfahren entschieden, so daß die Rente neu berechnet werden kann, bevor das BVerfG - vielleicht in 2-3 Jahren - entscheidet. Weitere Fragen? IP: gespeichert |
klaus.danielis@gmx.de Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 12.02.2001 um 07:42 Uhr
Vielen Dank Herr Fabritius, damit klicke ich mich aus dieser Runde aus. DanielisIP: gespeichert |
MonikaRothbächer Mitglied Beiträge: 1 Von:Bayern, 80993 München Registriert: Feb 2001
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erstellt am 22.02.2001 um 14:12 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,zunächst vielen Dank dafür, dass Sie sich so in diesem Forum zum Thema "Anerkennung der 6/6-Rentenwerte" einbringen. Gerade durch Ihre Veröffentlichtung in der Siebenbürger Zeitung wurden meine Eltern auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Bad.Würtemb. vom 11.Dez. 2000 aufmerksam. Bevor wir uns intensiver mit dieser Thematik auseinandersetzen und ggf. beantragen, die um 1/6 gekürtzen Rentwerte auf die vollen 6/6 Werte zu erhöhen, soll folgende Frage gestattet sein: Reicht der lückenlose Nachweis durch die Vorlage von Arbeitsbüchern (Carnet de Munca) aus, um die o.g. Ansprüche (6/6) durchzusetzen? Soweit es Ihnen möglich ist die Frage i.R. dieses Forum zu beanworten, herzlichen Dank dafür. MfG Monika Rothbächer P.S. Aus Versehen (direkt an die Kanzlei) hat Sie heute eine Mail von mir mit gleichem Frageinhalt, jedoch mit meiner dienstl. e-mail-Adresse erreicht. Ich bitte, diese Mail zu lösen (einschl.dienstl.e-mail-Adresse. Danke
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Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 22.02.2001 um 16:38 Uhr
Sehr geehrte Frau Rothbächer, weil ich Ihren Beitrag vor RA Fabritius lese, antworte ich Ihnen gerne auf die Frage, ob Arbeitsbücher als Beleg der Versicherungsjahre in Rumänien gelten: Nein. Erforderlich sind s.g. Extrase din statele de plata von jedem der ehemaligen Arbeitgeber/Firmen in Rumänien. Die Geschäftsstelle der Landsmannschaft schickt Ihnen gerne die entsprechenden Vordrucke zu (zu beachten ist, dass es unterschiedliche gibt für den Bereich Landwirtschaft und sonstige Betriebe), wenn Sie uns eine Mail mit Ihrer Anschrift zusenden. Wenn diese von den entsprechenden Betrieben ausgefertigten Bescheinigungen dann vorliegen, können Sie (Ihre Eltern) eine Neuberechnung der Rente bei LVA oder BfA beantragen. (Wenn Sie nicht zurechtkommen, wenden Sie sich bitte an einen Fachmann: Rentenberater oder Rechtsanwalt). RA Fabritius wird sicherlich ergänzen, wenn noch Details wichtig wären. Unsere e-Mail Adresse: lm-bgf@siebenbuerger.deIP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 22.02.2001 um 22:24 Uhr
Völlig richtig. Arbeitsbücher sind deswegen nicht ausreichend, weil darin keine Eintragungen zu Lohnunterbrechungen (Krankenurlaub, unbezahltem Urlaub etc) enthalten sind. Diese Daten wurden in den Lohnzahlungslisten [state de plata] festgehalten, so daß Abschriften daraus erforderlich sind. Ausnahmen gibts wie immer auch: wenn - besonders im Bereich der Handwerksgenossenschaften - Eintragung zu "gol de productie" und Krankenurlaub im Arbeitsbuch enthalten ist, müssen Rentenbehörden auch damit 6/6 - Werte anerkennen. Übrigens folgen noch immer nicht alle Rentenbehörden freiwillig der ständigen Rechtsprechung der Gerichte sondern lehnen 6/6 ab und lassen es darauf ankommen, ob sich jemand wehrt - oder eben nicht. Bei Gerichten ist die Rechtsprechung inzwischen einheitlich positiv. Viele Grüße IP: gespeichert |
klaus.danielis@gmx.de Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 21.05.2001 um 15:49 Uhr
Hallo gute Frau aus Bistritz/Leverkusen, wie aus meinem letzten Beitrag vom 12.2.01 ersichtlich wolte ich hier nichts mehr schreiben - tuhe es nun dennoch für Sie und wegen Ihnen.Zur Erläuterung für andere Leser. vor zwei Stunden hat mich eine nette Dame, wohnhaft in Lewerkusen und aus Bistritz stammend, in Sachen Renten um Rat gebeten. Natürlich hat sie sich am Telefon auch vorgestellt, aber nur die Sekretärinnen können sich bei solchen Gelegenheiten die Namen merken. Hatte ihr geraten sich an einen Fachmann zu wenden, da mein Wissen doch zu begrenzt und die Materie zu verzwickt ist - hoffe nun, das unser lieber RA sie nicht entteuschen wird. Dringend zu empfehlen ist da noch der Abschluss einer Rechtschutzversicherung, wenn nicht schon geschehen; sowie der Beitrit zu unserer Interessengemenschaft, die hundert DM lohnen sich allemahl. Da währe aber noch ein Anliegen, Sie, erwähnten mich aus diesem tollen Netz zu kennen, wieso und warum beteiligen Sie sich nicht an unsern Themen. Nur keine Scheu, wenn Sie so nett, frank und frei drauflosschreiben wie Sie heute am Telefon mit mir gesprochen haben dann wäre dass schon eine Bereicherung für die Sache und für die so kleine Gruppe der Mitstreiter - nur zu es ist keine Hexerei; die hanzys und Roberts usw. helfen Ihnen wenns mal irgendwo klemmen sollte. Nur Mut - sowohl die Rokestuf als auch siebenbuerger.de freuen sich auf Ihre Beiträge. Gruss - Danielis [Dieser Beitrag wurde von hanzy am 27.05.2001 editiert.] IP: gespeichert |
hanzy Administrator Beiträge: 1805 Von:Heisede Registriert: Sep 2000
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erstellt am 27.05.2001 um 13:18 Uhr
Der letzte Beitrag von Herrn Danielis erschien irrtümlicherweise im Rokestuf-Forum, wo die Diskussionen zum Thema "Soziale und rechtliche Integration" bis Mitte Februar liefen. Jetzt befindet sich der Beitrag wieder im richtigen Forum.IP: gespeichert |
klaus.danielis@gmx.de Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 27.05.2001 um 20:37 Uhr
Vielen Dank hanzy, die gesuchte Dame hat die Umstellung wahrgenommen uns sich bei mir per e-Mail gemeldet. Dem Mitmachen im Forum hat sie wegen Zeitmangel noch nicht zugesagt. Habe sie gebeten doch noch etwas Zeit aufzubringen und hier mitzustreiten. Gruss - DanielisIP: gespeichert |
klaus.danielis@gmx.de Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 06.06.2001 um 14:15 Uhr
Hallo an alle denen noch ein Sechstel ihrer Rente fehlt, vor meiner Abreise nach Dinkelsbühl, fand ich im Briefkasten Schriften meines Anwaltes, Herrn Krempels / Freiburg; dabei das Bekenntnis der LVA Baden-Württemberg an den 9. Senat des Landessozialgerichtes: Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage geben wir das folgende Anerkenntnis ab: Die Zeit ... (in meinem Falle die gesamte in Rumänien zurückgelegte Versicherungszeit) wird als nachgewiesene Beitragszeit ungekürzt und dementsprechend die Rente des Berufungsklägers neu berechnet.Es würde mich freuen wenn alle betroffenen Landsleute nicht locker lassen - seit Herbst 96 bin ich drann geblieben und nun ist es wenigstens in dieser einen Sache so weit. Auch all jene die keinen Widerspruch - aus welchen nobeln Gründen auch immer - eingereicht haben rate ich dringend sich die Adeverintas - extrase din state de platä, aufgeschlüsselt auf Jahre, Monate und Tage, zu beschaffen, von allen dortigen Arbeitgebern, und damit ein NEUFESTSTELLUNGSVERFAHREN bei ihrem Versicherungsträger zu beantragen. Es lohnt sich mit Sicherheit. Gruss - Danielis IP: gespeichert |
Guenther Administrator Beiträge: 762 Von:Drabenderhöhe Registriert: Sep 2000
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erstellt am 10.06.2001 um 18:59 Uhr
--cut--->8-[Dieser Beitrag wurde von Guenther am 10.06.2001 editiert.] IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 15.06.2001 um 00:08 Uhr
"ES LOHNT SICH MIT SICHERHEIT ?"Sehr geehrter Herr Danielis, ich freue mich für Sie, dass die 6/6-Bewertung in Ihrem Fall anerkannt wurde und auch zu einer Rentenerhöhung geführt hat. Bevor Sie jedoch mit einer solchen Gewissheit alle und jeden zu einem Antrag auf Neufeststellung aufrufen, weil es sich angeblich "mit Sicherheit" lohnen soll, ist folgender Hinweis angezeigt: Es lohnt sich leider nicht "mit Sicherheit" sondern nur in den meisten Fällen. Der kleine aber feine Unterschied sind eben leider die wenigen Fälle, in welchen es trotz Anerkennung von 6/6-Werten zu einer Rentenminderung kommen kann. Der Grund hierfür liegt in einer Sonderberwertung gem. § 262 SGB VI. Ob in einem Einzelfall tatsächlich die verdiente (manchmal sehr hohe!) Rentenerhöhung erreicht wird oder der "Schuss nach hinten los geht", kann und soll nur der Fachmann prüfen. Vor jedem laienhaften "was für mich gut ist, muss bei dem Nachbarn gleiche Wirkung haben" rate ich daher dringend ab. Richtig ist daher: Zuerst Auswirkungen prüfen lassen (kann ein Anwalt mit besonderen Erfahrungen im Fremdrentenrecht) und dann entscheiden, ob Lohnlistenauszüge besorgt werden sollen. Und Finger weg von "Laienberatung" in Rentensachen. Wenn das Kind einmal im Brunnen liegt, dann ist oft nichts mehr zu retten... IP: gespeichert |