SbZ
AKTUELL
Über
uns
Land
und Leute
Service
und Dialog
Organisationen
und Einrichtungen
Helft
uns helfen

Kontakt
Siebenbürgen, Rumänien, Siebenbuerger.de-Startseite

© Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
» Diskussionsforen-Nutzungsbedingungen

Homepage Siebenbürgen
Suchen


Diskussionsforen


Newsletter


Chat


Gästebuch


E-Postkarten


Siebenbürger Kleinanzeigen-
markt




Impressum
Datenschutz


Dieses Forum wurde geschlossen. Sie finden unser neues Forum unter www.siebenbuerger.de/forum/
Eine neue Benutzeranmeldung ist erforderlich. Registrieren Sie sich jetzt >>


Diskussionsforen
Soziale und rechtliche Integration
Fortsetzung, Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit(wegen Sperrung) (Seite 2)

Neues Thema erstellen  
Registrieren | Ihr Profil | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen


Dieses Thema ist 3 Seiten lang:   1  2  3
nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Fortsetzung, Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit(wegen Sperrung)
Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 01.04.2001 um 00:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Lauer,
haben Sie richtig gelesen und ich habe richtig geschrieben!!!

Während ich von meine deutsche Familie gesperrt und isoliert bin, meine deutsche Familie ist in Deutschland beraubt und misshandelt. Ich bin kein Straftäter oder ein Verbrecher!

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 01.04.2001 um 01:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:

Zu diesem Zeitpunkt mußten alle Angehörigen der deutschen Minderheit in Rumänien schon längst individuelle Nachteile für ein Zuzugsrecht belegen.


Laut Amtshilfe, Frau Marina Böhm, vom 30.10.1996:

„Herr Covalciuc ist als weiterer Familienangehöriger der Spätaussiedler(Schwiegervater) im Sinne des § 8.2 BVFG nach Deutschland eingereist.“

Für mich, die einzige Voraussetzung des o.g. § 8.2 BVFG ist, dass ich, ohne die Voraussetzung des § 7 Abs. 2 zu erfüllen, gemeinsam mit dem Spätaussiedler eintreffen.

Ich bin als Familienangehörige der Bezugsperson, Schwiegervater, Herr Popowicz Emil, im Sinne des § 8 Abs.2 BVFG eingereist(eingeflogen am 22.12.1995)


Sehr geehrter Herr Fabritius,
haben Sie mein o.g. Status übersehen oder mein Beitrag vom 25.03.2001, um 19:12 Uhr noch nicht gelesen? Haben Sie meine Wiederhollungen nicht vollständig gelesen bzw. wahrgenommen?

Aus meine o.g. Klarstellung dürfte Ihre Darstellung, dass für mich der Voraussetzung: „individuelle Nachteile“ zu erfüllen ist, falsch und für Leser irreführend sein!!!

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 01.04.2001 um 09:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

auf den letzten Hinweis, Sie sollten warten, ob noch andere Personen Beiträge zu diesem Thema anbieten, bevor Sie wieder selbst lamentieren, haben Sie wieder gleich 3 Beiträge eingebracht.

Noch ein Beitrag von Ihnen, bevor hier anderweitig Interesse bekundet wird, und das Thema ist gesperrt.

WAR DAS JETZT DEUTLICH GENUG?

Stimate d-le Kowaltschuk,

a-ti fost rugat de repetate ori sa asteptati alte raspunsuri (nu ale mele ci ale unor alte persoane, care poate ar avea interes la tema dvs.). Totusi a-ti considerat necesar sa umpleti tema din nou cu 3 (trei) raspunsuri ale dvs.

Inca un raspuns al dvs. inainte ca altcineva sa dovedeasca interes si tema este inchisa!

M-am exprimat suficient de clar?

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 01.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Logi
Moderator

Beiträge: 123
Von:Bavaria-Land
Registriert: Nov 2000

erstellt am 01.04.2001 um 13:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Logi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Logi eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Boahhh....
tut mir leid Leute, aber das Thema hängt einem jetzt wirklich zum Hals raus.

IP: gespeichert

Johann Lauer
Mitglied

Beiträge: 136
Von:
Registriert: Okt 2000

erstellt am 02.04.2001 um 15:01 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

Sie Fragen mich, was die Landsmannschaft in Ihren Fall tun wird. Ich muß Ihnen mit bedauern mitteilen, dass die Landesgruppe Baden-Württemberg nichts tun wird. Für die Bundesebene ist RA Fabritius der Ansprechpartner.
Ich konnte erstmals am Samstag mit Ihrer Frau telefonisch sprechen. Sie macht sich große Sorgen um Sie und wird bald nach Rumänien kommen, da die Ausweisung nicht aufgehoben werden kann. Daran führt kein Weg vorbei, das Verfahren muß von Rumänien aus weiterverfolgt werden.
Ich rate Ihnen bevor Sie weitere Aktionen starten, erstens sich mit Ihrer Frau bzustimmen und zweitens dies in aller Ruhe zu tun. Da Sie, Ihre Frau und Ihre Tochter, die ja in Deutschland bleiben darf, von keiner akuten Gefahr bedroht seid, können Sie sich die Zeit auch ruhig nehmen. Nach jahrelangem Kampf und Ärger kann eine Auszeit sich nur gut auswirken. Sofern Sie es wünschen, können Sie mich nach ein oder zwei Monaten gerne wieder anschreiben.

MfG
JL

[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 02.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 03.04.2001 um 01:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
Da Sie, Ihre Frau und Ihre Tochter, ..., von keiner akuten Gefahr bedroht seid, können Sie sich die Zeit auch ruhig nehmen. Nach jahrelangem Kampf und Ärger kann eine Auszeit sich nur gut auswirken.
[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 02.04.2001 editiert.]

Wenn eine deutsche Familie aus Bundesrepublik Deutschland rechtswidrig vertrieben ist, kann ich nicht als „von keiner akuten Gefahr bedroht seid“ beschreiben und akzeptieren.

Eine Straftat wird man nicht mit eine anderen Straftat beseitigen.

Klar Text: Das Art.6 Grundgesetz „Ehe und Familie ...“ ist nicht von Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen, wenn auch meine deutsche Ehefrau gesperrt ist bzw. vertrieben ist.
Noch deutlicher: Das o.g. Art.6 GG zu respektieren, der Bundesrepublik Deutschland darf nicht eine ganze Familie in Gefängnis sperren.

Meine Ehefrau ist bedroht mit Vertreibung! Sie ist erpresst!!!

Sie, Herr Lauer, können nicht so einfach diese Erpressung nicht sehen wollen.

Meine Ehefrau und unsere Tochter sind durch Geburt Vertriebene und Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Vertriebenen durften diese Status nicht ignorieren und wegschauen, wenn meine Familie erpresst ist.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 03.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 03.04.2001 um 02:15 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Vertriebenen,
Sehr geehrte Siebenbürger,
Sehr geehrte Damen und Herren,

!!!Meine deutsche Ehefrau, Eugenia Kowaltschuk, ist massiv erpresst!!!

Meine Frau hat am 15.02.2001 deutlich erklärt:
Aus dem Protokoll des Amtsgerichtes Frankfurt/Main vom 15.02.2001, Seite 3 zu entnehmen ist:

„Es erscheint der/die Ehegatte/in und erklärt:
Mein Name ist: Eugenia Covalciuc, geboren am 29.07.1956 in Timisoara.
Die Ehefrau wird über den Gegenstand des Verfahrens und Angaben ihres Ehemann in Kenntnis gesetzt.
Die betroffene erkläre: Ich brauche keinen Dolmetscher und kann auch ohne mein Mann sprechen. Wir sind eine Familie. Mein Mann verdient mehr Geld als ich. Ich weiß nicht wovon ich ohne ihn ein Verfahren bezahlen soll. Die Vorgänge am Flughafen haben sich so abgespielt, wie sie mein Mann hier angegeben hat. Mein Mann und ich müssen zusammenbleiben, wir sind eine Familie.“

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich, ob die Vertriebenen und die Siebenbürger Sachsen untätig bleiben wird und ob meine Familie für nichts verkauft wird.

Am 22.01.2001 habe ich ein Email an Präsidentin des Bund der Vertriebenen, Frau Erika Steinbach, geschrieben. U.a. zitiere ich 2 Sätze:

"Welche Handlungen werden Sie, Frau Steinbach und das BdV nehmen?
Glauben Sie daß der Vertreibung nur eine privat Angelegenheit des Familie Kowaltschuk ist?"

Mein Email ist unbearbeitet geblieben.
Ich frage mich, ob der Bund der Vertriebenen und der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen e.V. mein Hilferuf nicht hören will.
Wieder Ausreden oder endlich Handlungen!

Zufall oder nicht, ich suche massive Hilfe an Sachsen(Siebenbürger Sachsen) wegen Misshandlung des anderen Sachsen(Freistaat Sachsen).
Klar Text: Sachsen gegen Sachsen oder Sachsen gegen mich.

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 03.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Johann Lauer
Mitglied

Beiträge: 136
Von:
Registriert: Okt 2000

erstellt am 03.04.2001 um 07:40 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Georg Kowaltschuk:

Wenn eine deutsche Familie aus Bundesrepublik Deutschland rechtswidrig vertrieben ist, kann ich nicht als „von keiner akuten Gefahr bedroht seid“ beschreiben und akzeptieren.Sie, Herr Lauer, können nicht so einfach diese Erpressung nicht sehen wollen.

Meine Ehefrau und unsere Tochter sind durch Geburt Vertriebene und Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.



Sehr geehrter Herr Kovaltschuk,

soweit meine Informationen reichen, werden weder Sie noch wird Ihre Frau in Rumänien bedroht.
Weiterhin bitte ich Sie mir folgende Fragen zu beantworten:
Sind Sie schon 1990 eingereist und haben einen Asylantrag gestellt?
Haben Sie dann 1995 erst umgesattelt auf Spätaussiedler?
Wenn dies stimmt, wieso wußten Sie 1990 nichts von der deutschen Abstammung Ihrer Frau?

MfG
JL

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 03.04.2001 um 21:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
soweit meine Informationen reichen, werden weder Sie noch wird Ihre Frau in Rumänien bedroht.

Meine Beiträge bezieht sich auf Bundesrepublik Deutschland.
Meine deutsche Familie ist in Deutschland bedroht, beraubt und erpreßt.

Zitat:
"Wir sind Deutsche und Deutsche können nicht abgeschoben werden."

Eine deutsche Familie dürfte nicht zwangsweise exportiert werden.
Diese Handlung ist bekannt in Fachliteratur als Vertreibung!!!

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 03.04.2001 um 21:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
Sind Sie schon 1990 eingereist ...

Ich habe an Ihre Frage schon am 25.03.2001 um 19:12 Uhr beantwortet:

„Ich bin am 22.12.1995 mit meine ganze Familie(alle o.g. Personen) in Deutschland eingereist(eingeflogen).

Ich bin als Familienangehörige der Bezugsperson, Schwiegervater, Herr Popowicz Emil, im Sinne des § 8 Abs.2 BVFG eingereist( eingeflogen am 22.12.1995)“

Meine Aussage ist von Frau Marina Böhm, Landratsamt Pirna, am 30.10.1996 bestätigt:
„Herr Covalciuc ist als weiterer Familienangehöriger der Spätaussiedler(Schwiegervater) im Sinne des § 8.2 BVFG nach Deutschland eingereist.“ (als Amtshilfe, an das Gericht erteilt!!!)

Wir sind 5(fünf) Personen, u.a. ich und meine Bezugsperson, mein Schwiegervater, von Temeschburg nach Frankfurt/Main, mit ein Flugzeug der Linie „TAROM“, eingeflogen!!!

Damit habe ich meine einzige Voraussetzung(gemeinsam eintreffen) des §8.2 BVFG erfühlt.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 03.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 03.04.2001 um 23:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
wieso wußten Sie 1990 nichts von der deutschen Abstammung Ihrer Frau?

Ich habe an Ihre Frage u.a. schon am 25.03.2001 um 19:12 Uhr beantwortet:

Mein Schwiegervater, Popowicz Emil, geb. 31.06.1931 hat deutsche Abstammung.

Mein Schwiegervater hat am 08.02.1941 ein Umsiedlerausweis Nr.450380 erhalten.

Am 31.März 1943 die Staatssicherheit Litzmannstadt hat unseren Umsiedlerausweis geprüft und schriftlich bestätigt:

„Da die Familie teilweise deutscher Abstammung ist, bestehen gegen eine Weiterbearbeitung des Einbürgerungsantrages durch die dortige Dienststelle keine Bedenken.“

Mein Schwiegervater ist „Umsiedler“, im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.2 BVFG.“

In Sprachtest meines Bezugspersons ist Vermerk: „Deutsche Sprache ist Muttersprache!“.

Nicht nur wir haben gewusst, sondern auch der deutschen Behörden haben verbindlich gewusst, dass die deutsche Abstammung, an meine Bezugsperson, vorhanden ist.
Am 31.März.1943 wurde die deutsche Abstammung verbindlich und schriftlich bestätigt!!!

Wir haben der Umsiedlerausweis Nr.450380 vom 08.02.1941 und die Bestätigung vom 31.Mräz.1943 in Original vorgelegt!!!
Lesen als „Muttersprache“ war in Familie bestätigt bzw. vorhanden!


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 04.04.2001 um 00:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
Nach jahrelangem Kampf und Ärger kann eine Auszeit sich nur gut auswirken.

Ich habe der Begriff: „Vernichtung meiner Familien“ genutzt.
Sie haben mein Begriff mit der Begriff: „Auszeit“ ersetzt.

Soweit die beide Begriffen sind mit gleichem Inhalt gefühlt, dürfte für Leser keine Missverständnisse eintreten.

Ihre „Auszeit“ bedeutet in klar Text, dass meine deutsche Familie ohne Einkommen bleibt.
Wir sind beide in Deutschland tätig.

Ihre „Auszeit“ bedeutet in klar Text, dass wir nicht nur die Arbeitsplätze verlieren, sondern auch die Betreuung des Arbeitsamts, der AOK, u.s.w.

Für Leser muss klar sein, dass „Auszeit“ bedeutet Vernichtung meiner deutschen Familie.
Können Sie mir bestätigen diese brutale Wirkungen?

Sehr geehrter Herr Lauer,
können Sie, für unsere Leser, Ihre „Auszeit“ Inhalt mit anderen Worten klären?


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339


[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 04.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 04.04.2001 um 00:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Schon interessant...

Da stellt Johann eine ganz einfache Frage, nämlich: "sind Sie 1990 bereits als rumänischer Asylbewerber nach Deutschland gekommen?" und es folgen gleich vier Texte mit Wiederholungen - ohne jede Antwort auf die gestellte Frage.

Herr Kowaltschuk, wie Sie sicher wissen gibt es in Deutschland ein Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz). Gem. § 34 AZRG kann eine Auskunft aus diesem Register beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Wären Sie bereit, mir eine Vollmacht zu unterzeichnen, damit ich - völlig kostenlos - einen entsprechenden Registerausdruck für Sie beantrage? Den könnten wir dann zur Ergänzung Ihrer Angaben hier in den Foren bekannt machen. Dann wissen endlich alle was hier gespielt wird und nehmen vielleicht auch Stellung dazu. So mit selektiven Angaben - ein Häppchen ja ein Häppchen nein - ist es falsch. Meinen Sie nicht?

Und ich komme auch gerne auf eine Frage zurück, die ich selbst vor einiger Zeit gestellt habe, ohne eine Antwort zu bekommen: mit was für einem Visum sind Sie 1995 nach Deutschland eingereist? (Bitte ganz klar und genau, es ist wichtig: hatten Sie ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum, ein Touristenvisum für Schengen-Staaten - ggf. von welchem Land, ein Visum zum Zuzug mit einem Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes, ein Visum zum Ehegattennachzug etc)

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 04.04.2001 um 22:31 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
- völlig kostenlos -

Zitat:
Sehr geehrter Herr Fabritius,
hiermit schicke ich Ihnen paar Unterlagen.
Vielleicht können Sie damit mein Fall und meine Angaben besser nachvollziehen.

Bitte lassen Sie mein Thema nicht sterben.

Können Sie PDF-Dateien lesen? Wenn nicht, kann ich andere Format nutzen!

MfG
Kowaltschuk


Zitat:
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk, ich habe das Thema nicht gesperrt.

Ich kann daher auch keine Sperre entfernen.[/b]

Ob sonst eine zugelassene Person das Thema gesperrt hat und aus welchem
Grund erfahren Sie auf Anfrage über info@siebenbuerger.de

Ich rufe Sie nicht an, da ich dafür keinen Grund erkennen. Wenn Sie eine
Auskunft meiner Kanzlei wünschen, können Sie gerne anrufen. Ich weise
bereits jetzt darauf hin, daß Auskünfte von Rechtsanwälten
kostenpflichtig sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Fabritius



Zitat:
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk

ich öffne grundsätzlich keine Dateien aus dem Internet.

Sie können Unterlagen am Besten per Post übermitteln.

Ich weise nocheinmal darauf hin, daß Rechtsanwaltskanzleien nicht gratis
arbeiten und Sie bei Zusendung von vielen Unterlagen mit der Bitte um
Bearbeitung mit Kosten rechnen müssen.

mfg,

Fabritius



Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Schriftverkehr mit Herr Fabritius spricht von allein. Ich verzichte auf eine Umschreibung.

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 04.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 04.04.2001 um 23:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
erstellt am 03.03.2001 um 01:42 Uhr

Kann man die Feststellungswirkung einen Umsiedlerausweis verneinen?

Kann man eine deutsche Familie zerstören bzw. der Ehemann vertreiben aus Deutschland und die deutsche Familie ohne Schutz und Einkommen lassen.

Darf ein Rechtsstaat ein Zustand welche mit Strafbaren Handlungen erwirkt ist als Basis für weitere Entwicklung nehmen?

E-Mail: kgeorg@mail.dnttm.ro
[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 03.03.2001 editiert.]


Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Thema hat in Vordergrund den Artikel 6 des Grundgesetzes:

„Ehe und Familie stehen unter besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“

!!!Meine deutsche Familie Kowaltschuk stehen nicht unter besonderen Schutze der staatlichen Ordnung!!!

Ich füge zwei Kommentaren aus Fachliteratur hinzu:

Zitat:
Als Alternative bleibe nur, die Ehe durch Alleinausreise des deutschen Partners zu gefährden oder diesen weiterhin der fortdauernden Vertreibungssituation durch Verzicht auf Aussiedlung auszusetzen. Der Schutzzweck des § 1 Abs.3 wird damit im Kern getroffen und die Vorschrift in Ihr Gegenteil verkehrt, was auch mit Blick auf Art. 6 Abs.1 GG bedenklich ist.“
und
Zitat:
§1 Abs.3 bezweckt den Schutz der Ehe gegen ihre Gefärdung durch die Vertreibung des deutschen Ehegatten und ist insofern eine gesetzliche Ausprägung von Art.6 Abs.1 GG


Weil meine Ehefrau durch Geburt Vertriebene ist, nehme ich das §1 Abs.3 BVFG in Anspruch!!!


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 04.04.2001 editiert.]

IP: gespeichert



Dieses Thema ist 3 Seiten lang:   1  2  3

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:


Weitere siebenbürgische Diskussionsforen finden Sie auf den Seiten der Siebenbürgen Community Rokestuf.de

Kontakt | Siebenbürgen Rumänien Portal

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Version von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.46a




Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15 · E-Mail: info@siebenbuerger.de



Sitemap
Haftungsausschluss
Seite empfehlen
Für Ihre Homepage
Ihr Link zu uns

nach oben