RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 29.05.2003 um 11:10 Uhr
jetzt ist´s so weit. Das BSG hat in einer inzwischen zugestellten Musterentscheidung (Urteil vom 14.5.2003, AZ B 4 RA 26/02 R) die Grundsätze der Qualifikationsgruppenzuordnung geklärt. Die neuen Grundsätze, denen sich inzwischen auch andere Landessozialgerichte angeschlossen haben ( z.B. LSG Hessen Urteil vom 23.5.2003, AZ L 13 RJ 1086/00) werden in einem ausführlichen Artikel in der SbZ erläutert und schon vorher auf meiner Homepage www.fabritius.de unter "Aktuelles" dargestellt. Viele Grüße Fabritius IP: gespeichert |