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Befristete Bleiberecht

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Autor Thema:   Befristete Bleiberecht
Rene
Mitglied

Beiträge: 6
Von:D 73035 Göppingen
Registriert: Okt 2002

erstellt am 19.10.2002 um 01:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Rene anzusehen!   Klicken Sie hier, um Rene eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wer weiß, ob mit einem Befristeten Aufenthaltsbefugnis und ein Registrierschein jemand aus Deutschland ausgewiesen werden kann???!!! Gibt es ein Gesetz? wenn ja welcher genau?
Heiraten darf doch jeder!!! Aber wenn ich eine Chinezin geheiratet habe(im China) und möchte meine Frau nach Deutschland holen, darf ich das mit diesem Befristeten Aufenthaltsbefugnis? Im Ordnungsamt hat mann mir gesagt, die Voraussetzungen das Sie nach D. kommt sind Folgende: Arbeitsplatz und Wohnung mit Mind. 45 Quadratmeter. Wo ich die Lohnabrechnung gebracht habe hat mann mir gesagt das sie nicht kommen darf wegen mein Aufenthaltund das Regierungspräsidium entscheiden muss. Gibt es ein Grundgesetz? Warum hat mann mir nicht vor dem Heirat gesagt? Was kann ich machen???
Danke

IP: gespeichert

Rene
Mitglied

Beiträge: 6
Von:D 73035 Göppingen
Registriert: Okt 2002

erstellt am 02.11.2002 um 14:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Rene anzusehen!   Klicken Sie hier, um Rene eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Leser,
kann mir niemand über dieser Thema sagen?
Gibt es keine Gesetze?
Der Hr. Rechtsreferenten müssten vielleicht was wissen. Könnten sie mir bitte antworten?
Danke
Rene

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RA Hamlescher
Mitglied

Beiträge: 47
Von:D, 71116 Gärtringen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 03.11.2002 um 18:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Rene,
das Aufenthaltsrecht eines Ausländers ist im Ausländergesetz und in verschiedenen anderen Rechtsverordnungen geregelt.
Ob in Ihrem Fall eine Ausweisung möglich ist, lässt sich nicht sagen, da der Sachverhalt nicht vollständig bekannt ist und Unterlagen nicht vorliegen. Ich würde Ihnen doch empfehlen, eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Auch die Frage, ob Sie hier in Deutschland geheiratet haben, welche Staatsangehörigkeit der Ehepartner hat, etc., können bei der Beurteilung des Aufenthaltsrechts eine Rolle spielen.
Gruß
Hamlescher

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 04.11.2002 um 00:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Rene,

Herr Kollege Hamlescher hat völlig recht, Ihre Anfrage klingt sehr danach, als ob ein Anwalt nötig wäre. Ich ergänze diesen Rat nur um einen kurzen Zusatz-Tip: suchen Sie einen Anwalt, der speziell Erfahrungen mit Spätaussiedlern hat. Ich entnehme Ihren sehr spärlichen Angaben, dass Sie sich für das Bleiberecht mit befristeter Aufenthaltsbefugnis und Registrierschein interessieren? Das klingt sehr nach jemandem, der mit einem Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes aus der Zeit ab 1993 in der Zeit ab März 1998 eingereist ist. Für diese Personen gibt es Sonderregelungen, die ein "Allgemeinanwalt" nicht kennt. Und zu Ihrer Frage nach einer möglichen Abschiebung: grundsätzlich nicht, ausser der Aufnahmebescheid wurde mit falschen Angaben erwirkt, z.B. falsch zur Frage der Volkszugehörigkeit oder zu einer Eintragung dazu im rumänischen "livret militar". Also: am besten einen Anwalt beauftragen, der dazu Spezialkenntnisse hat.

Viele Grüße
Fabritius

IP: gespeichert

Rene
Mitglied

Beiträge: 6
Von:D 73035 Göppingen
Registriert: Okt 2002

erstellt am 04.11.2002 um 22:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Rene anzusehen!   Klicken Sie hier, um Rene eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Wegen Falsche Angaben usw. wußte ich auch. Aber wenn man die Endgültige Ablehnung von dem Oberlandesgericht bekommen hat und danach ich alle Unterlagen weiterleite im Straßbourg zum Menschensrechte, könnte ich von Deutschland ausgewiesen werden?
Alle meine Angaben wegen Volkszugehörigkeit und Benachteiligungen waren Wahr mit Beweise und Zeugen und Eidesstaatliche Versicherungen. Und im Beschluss wurde ich beschuldigt wegen Verfälschung des Arbeitsbuches, obwohl das Landratsamt nach meiner Einreise sofort Kopien gemacht hat.Ich konnte nichts mehr ändern obwohl ich vorgeschlagen hatte, den Kopie von mein Arbeitsbuch durch den Ministerium anfordern.
Diese Politik lass ich mir nicht gefallen. Und wegen die nicht Anerkennung genauso.
Warum wurde der Hr. Kovaltschuk aus Deutschland ausgewiesen?
Danke
Rene

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