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Thema: Ablegen der rum. Staatsbürgerschaft
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smarty Mitglied Beiträge: 106 Von:D, 74078 Heilbronn Registriert: Jun 2001
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erstellt am 26.11.2002 um 10:22 Uhr
Hallo Rennkuckuck,zu der Frage: Doppelte Staatsbürgerschaft und Wehrdienst kann ich Dir folgenden Tip geben (eigene Erfahrung): 1. Die deutsche Wehrerfassungsbehörden werden sich nicht drum scheren, dass die Kinder beide Staatsbürgerrechte besitzen, für sie zählt einzig und allein dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist. Somit unterliegen die Kinder der Wehrerfassung und eben auch der Wehrpflicht. 2. Ob die rum. Behörden auf der Wehrpflicht ihrer Kinder bestehen, kann ich nicht sagen, aber eines vermuten: In anderen europäischen Ländern werden Staatsangehörige, die weniger als 3 Monate eines Jahres ihren Sitz im entsprechenden Land haben (Aufenthalt) von der Wehrpflicht befreit (zB Italien, Portugal, Schweiz). Sollte sich das mit den rum. Behörden ähnlich verhalten, so wäre das umso positiver. Zu berücksichtigen ist eines: Wenn die Wehrüberwachung in Rumänien auch mit dem 18. lebensjahr beginnt, besteht natürlich die theoretische Möglichkeit dass die Kinder bei einer Einreise ins Land zum Wehrdienst einberufen werden. Ob das in der Praxis auch geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Eines noch als Nachwort: Mir ist nicht bekannt, dass jemand zwei Wehrdienste hat ableisten müssen. Sprich: wer hier den Wehrdienst geleistet hat, musste keinen zweiten Wehrdienst in einem anderen Land ableisten. Ergänzend möchte ich erwähnen, dass ich '85 aus Rum. ausgereist bin, und vor der Ausreise meine Staatsbürgerrechte in Lei (in rumänien) abbezahlt hatte. Dennoch wollte der MAD (millitärische Abschirmdienst) einen Nachweis dafür haben, dass dem auch so sei. Ihre damalige Begründung: Ab 1988 oder '89 hatten die Ausreisenden keinen staatenlosen Pass (fara cetatenie), sprich den braunen Pass, sondern den blauen, als rum. Staatsbürger. Dies konnte jedoch geklärt werden, so dass ich meinen Wehrdienst hier abgeleistet habe. Hoffe ich konnte damit etwas weiter helfen. Grüsse smarty IP: gespeichert |
Landler Mitglied Beiträge: 264 Von:Deutschland Registriert: Okt 2000
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erstellt am 26.11.2002 um 10:54 Uhr
Zitat: Original erstellt von smarty: Mir ist nicht bekannt, dass jemand zwei Wehrdienste hat ableisten müssen. Sprich: wer hier den Wehrdienst geleistet hat, musste keinen zweiten Wehrdienst in einem anderen Land ableisten.
Dazu kann ich aus eigener Erfahrung berichten. So einfach war es in meinem Fall nicht - nachzuweisen dass ich in Rumänien meinen Wehrdienst(*und was fuer einer das war*aber das ist eine andere Story) bereits abgeleistet habe. "Livret militar" und "Adeverinta" ... hat alles nichts gebracht, sie wollten einen Nachweis von der Botschaft haben. Diese Bestaetigung hat monatelang auf sich warten lassen, so das die deutschen Behoerden ziemlich ungeduldig wurden und mir schon bedrohliche Briefe schrieben. Ich musste oefters persoenlich vorsprechen...letzendlich ist der Nachweis dann doch eingetrudelt.
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smarty Mitglied Beiträge: 106 Von:D, 74078 Heilbronn Registriert: Jun 2001
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erstellt am 26.11.2002 um 12:38 Uhr
Hallo Landler,tja, wie es sich immer wieder zeigt, bestätigt die Ausnahme die Regel Und das die rum Botschaft manchmal etwas träge reagiert, ist wohl nicht unnormal. Vielleicht liegt es ja auch einfach daran, dass für die von Dir genannten Bescheinigung die Gebühren recht niedrig waren.... IP: gespeichert |
Fritzi Mitglied Beiträge: 1180 Von:71638 Ludwigsburg Registriert: Nov 2000
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erstellt am 28.11.2002 um 12:34 Uhr
Zum Thema Autounfall in Rumänien: einer meiner Baknnten hatte 1992 oder 1993 einen Unfall mit Todesfolge in Rumänien. Er ist vorhe mit seinem rum. Pass eingereist, um sich die Gebühren an der Grenze zu sparen. Nach dem Unfall hat er seinen deutschen Paß vorgezeigt, natürlich ohne Einreisevisum. Er wurde prompt eingebuchtet! Die deutsche Boschaft hat sich tagelang geweigert, sich um ihren Staatsbürger zu kümmern. Nach langem Hin und Her hat sich ein Botschaftsmitarbeiter doch noch in's Gefängnis bequemt und hat sich ziemlich lustlos um den Fall meines Bekannten gekümmert! Dieser durfte dann nach Deutschland zurück! Ein anderer Fall ist ein Autounfall in Frankreich, bei dem ein Sachse schwer verletzt wurde! Er hatte nur seinen abgelaufenen rum. Pass im Handschuhfach, das führte dann zu sehr großen Komplikationen. Mit der Staatsbürgerschaft sollte man nicht spaßen!Ich glaube, man ist nicht verpflichtet, dem deutschen Saat mitzuteilen, daß man die rum. Staatsbürgerschaft abgelegt hat. Das interessiert die nicht! IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 29.11.2002 um 16:19 Uhr
Naja, Unfall mit Todesfolge ... Ich meine, ist das möglicherweise in Ordnung, dass so jemand in U-Haft kommt? Ich meine nur, stellt euch mal vor hier würde ein Rumäne in so einen Unfall verwickelt werden, würden ihn die deutschen behörden einfach weiter fahren lassen???IP: gespeichert |
Rennkuckuck Mitglied Beiträge: 6 Von:D-85748 Garching Registriert: Feb 2002
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erstellt am 02.12.2002 um 16:19 Uhr
Hallo smarty,danke für die Antwort, habe leider lange nicht mehr hier reingeschaut und leider werden die Antworten dieses Forums nicht per eMail zugestellt. Von konsulatbonn@t-online.de bekam ich folgende Antwort: Daca copii locuiesc in Germania, nu trebuie sa faca Wehrdienst in Romania. Auch in D ist es nach meinen Recherchen so, daß der ständige Wohnsitz zählt.
------------------ Gruß Rennkuckuck (rum.-orth. Leon) reti@rennkuckuck.de Veranstaltungen zum Thema Rumänien TV-Tips zum Thema Rumänien Mitfahrbörse von und nach Rumänien
Phorum Romania IP: gespeichert |
smarty Mitglied Beiträge: 106 Von:D, 74078 Heilbronn Registriert: Jun 2001
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erstellt am 02.12.2002 um 19:12 Uhr
Hallo Rennkuckuck, freut mich, wenn die Antwort des Konsulates so positiv war. Gruß smarty IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 04.12.2002 um 17:57 Uhr
Zitat: Original erstellt von Fritzi: ... Ich glaube, man ist nicht verpflichtet, dem deutschen Saat mitzuteilen, daß man die rum. Staatsbürgerschaft abgelegt hat. Das interessiert die nicht!
Klar, hier herrscht im Allgemeinen die Meinung, man ist für nichts verpflichtet! Und wenn es so wäre, dann wäre es Zwang. Rechte, na ja, die hat man schon. Wenn möglich, überall in der Welt die gleichen Rechte. Wie hieß es doch: "Nici in carutza, nici in telegutza" Der Sachs war da nicht so nett und formulierte was vom Schuhwerk, das man in beide Richtungen anziehen könnte... getkiss IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 13.12.2002 um 23:18 Uhr
in aller Kürze: konsularischen Schutz genießen Sie nur als Ausländer im Ausland. Wenn Sie (auch) die rumänische Staatsangehörigkeit haben, sind Sie in Rumänien nicht Ausländer sondern unterliegen den Regeln für "Innländer" = rumänische Staatsangehörige. Trotz dem wird nach meiner Erfahrung die Botschaft versuchen, zumindest Informationen zu erhalten... Viele Grüße Fabritius Viele Grüße Fabritius IP: gespeichert | |