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ACHTUNG! Nacht- und Nebel-Aktion in der Rentenversicherung. Stichtag 3.12.2003!

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Autor Thema:   ACHTUNG! Nacht- und Nebel-Aktion in der Rentenversicherung. Stichtag 3.12.2003!
RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 01.12.2003 um 01:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wieder einmal plant der Gesetzgeber eine Nacht- und Nebel-Aktion in der Rentenversicherung. Das Bundeskabinett berät am Mittwoch, dem 3.12.2003 einen Referentenentwurf zum "RV-Nachhaltigkeitsgesetz". Hier soll auch die Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit um drei Jahre verschoben werden. Vertrauensschutzregeln gelten für diejenigen, die am 3.12.2003 arbeitslos gemeldet sind oder eine Vereinbarung über Altersteilzeit geschlossen haben. Es kann also für potentielle Rentenbewerber in den nächsten Jahren wesentlich wichtig sein, entsprechende Entscheidungen noch bis Mittwoch, dem 3.12.2003 zu treffen.

Es ist also EILE GEBOTEN: wenn jemand in den nächsten Jahren in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gehen möchte, dann sollte er unverzüglich eine entsprechende Prüfung vornehmen lassen, ob in seinem Fall Handlungsbedarf besteht, damit bis Mittwoch noch disponiert werden kann.

Ein ausführlicher Artikel folgt morgen, am Montag, dem 1.12.2003
Fabritius

IP: gespeichert

Landler
Mitglied

Beiträge: 264
Von:Deutschland
Registriert: Okt 2000

erstellt am 01.12.2003 um 15:53 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hier der Entwurf: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/1_politik/grv_2003_10_31_rv_nachhaltigkeitsgesetz.pdf

mehr dazu hier: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik

Ich interessiere mich fuer den Fall Altersteilzeit. Eine Vereinbarung über Altersteilzeit wurde bereits geschlossen. Was muss man unternehmen?

IP: gespeichert

Fa
Mitglied

Beiträge: 77
Von:81679 München
Registriert: Nov 2000

erstellt am 01.12.2003 um 16:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fa anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fa eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wenn eine Vereinbarung geschlossen wurde und der Betroffene vor dem 4.12.1948 geboren wurde, ist nichts weiteres zu machen, Übergangsrecht gilt. Handlungsbedarf haben aber diejenigen, die Ähnliches vor haben und noch retten wollen, was zu retten ist: bis Mittwoch!

In der SZ-Online ist ein ausführlicherer Artikel, auf den ich hinweise.

Ich bitte auch alle, die diese Nachrichten lesen und Bekannte haben, die von Änderungen betroffen sein könnten, auf den Artikel bald aufmerksam zu machen. Eine gedruckte SbZ kommt nicht mehr rechtzeitig, Tageszeitungen und die Nachrichten schweigen die Einzelheiten tot, so dass wir uns selbst helfen müssen... Wäre eigentlich ein "Sonder-Newsletter" möglich, um auch diejenigen zu erreichen, die gerade heute und morgen nicht in den Foren blättern?

Viel Erfolg
Fa

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 03.12.2003 um 23:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das Kabinet hat seine Beschlüsse gefasst.

Der Stichtag für die Vertrauensschutzregel zur Anhebung der Altersgrenze für den Rentenzugang wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit auf das 63. Lebensjahr wurde zum Glück um 4 Wochen auf den 31.12.2003 verschoben. Damit besteht noch die Möglichkeit, sich genauer zu informieren und Dispositionen bis dahin zu treffen.

Auch andere Änderungen sind erfolgt. Einen genaueren Artikel stelle ich zur Verfügung, sobald die Beschlüsse genau bekannt sind.

Viele Grüße
Fabritius

IP: gespeichert

a.m.Igel
Mitglied

Beiträge: 131
Von:D. 97204
Registriert: Apr 2003

erstellt am 07.01.2004 um 16:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von a.m.Igel anzusehen!   Klicken Sie hier, um a.m.Igel eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
- Hallo miteinander-
-schönes Neues Jahr wünsche ich allen.
Bin auch betroffen von der sog. 40%igen Rentenkürzung, welches ist der einfachste Weg sich selbst sein Recht zu suchen. Warum muss man ein Schweinegeld an Rechtsanwälte zahlen,um Nachher dann vielleich doch in die Röhre zu gucken? Man verzeihe mir diesen Jargon, doch ich bin frustriert über diese Ungerechtichkeit. Mit anderen Worten, wer eine gute Rechtschutzversicherung, einen Onkel als Rechtsanwalt,oder eine Tante bei der Landsmannschaft hat, für den blinkt ein Lichtschimmer am Ende des Tunnels,und der Sterbliche Saks, bleibt im Dunkeln sitzen. Oder Wie ?
Ech bedunken mech !
der Ijel

IP: gespeichert


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