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rumänische Staatsangehörigkeit?!

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Autor Thema:   rumänische Staatsangehörigkeit?!
Tommy D
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Deutschland, 82234 Weßling
Registriert: Apr 2001

erstellt am 13.04.2004 um 19:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Tommy D anzusehen!   Klicken Sie hier, um Tommy D eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich bin 1987 als 14-jähriger nach Deutschland gekommen. Meine Eltern haben irgendwann danach ihre rumänische Staatsangehörigkeit abbezahlt. Ist meine rumänische Staatsangehörigkeit dadurch auch erloschen (da ich noch minderjährig war)? Oder bin ich noch rumänischer Staatsbürger?

Gruß
Tommy

IP: gespeichert

sevens
Mitglied

Beiträge: 103
Von:Essen
Registriert: Jun 2003

erstellt am 13.04.2004 um 23:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von sevens anzusehen!   Klicken Sie hier, um sevens eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Gute Frage!

Bei mir ist's genauso (bzw. ähnlich). Meine Eltern haben ihre Staatsangehörigkeit damals, in den 80ern abgesagt, aber für mich wurde das nicht gemacht. Ist es also so, daß ich noch immer rumänischer Staatsbürger bin? Nur ohne Paß? Kann ich einfach einen beantragen? - Bin doch in Rumänien registriert worden, bei der Geburt. Reicht das nicht?
Soweit ich gehört habe, erwirbt man die rumänische Staatsangehörigkeit dadurch, daß man auf dem Gebiete Rumäniens zur Welt kommt. Stimmt das?

IP: gespeichert

goettinger
Mitglied

Beiträge: 221
Von:Göttingen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 14.04.2004 um 09:57 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von goettinger anzusehen!   Klicken Sie hier, um goettinger eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Nein, es stimmt nicht. Das rumänische Staatsangehörigkeitsrecht ist ähnlich gestaltet wie das deutsche (also anders als das amerikanische, wo der Geburtsort USA eine US-Staatsangehörigkeit zur Folge hätte). Das heißt also das Kinder von rumänischen Staatsangehörigen durch die Geburt an sich die Staatsangehörigkeit erwerben. Insoweit seid ihr rumänische Staatsbürger ohne Pass, soweit eure Eltern (als gesetzliche Vertreter) nicht damals doch auch für euch die Entlassung beantragt haben. Sie müssten jedoch damals einen Entlassungsbescheid erhalten haben, prüft einfach ob euer Name auch darauf steht.

Insoweit würdet ihr auch nach dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (hier: doppelte Staatsbürgerschaft) die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren durch die Beantragung eines Passes, da ihr ja nicht die fremde Staatsangehörigkeit erwerbt, sondern nur die Ausstellung eines Dokumentes beantragt.

So habe ich zumindest das neue deutsche (bzw. rumänische) Staatsangehörigkeitsrecht verstanden. Aber vielleicht nimmt ja auch mal ein Rechtsanwalt Stellung.

IP: gespeichert

RA Hamlescher
Mitglied

Beiträge: 47
Von:D, 71116 Gärtringen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 15.04.2004 um 09:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

in der Tat ist es bei vielen ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen, die im Rahmen der Ausreise möglicher weise auf die rum. Staatsangehörigkeit verzichtet haben nicht klar, ob sie noch rumänische Staatsangehörige sind.

Dieses kann man jedoch überprüfen, indem man bei der rumänischen Botschaft bzw. dem rum. Konsulat einen Antrag auf Prüfung der rumänischen StA stellt. Ist die Antwort negativ, dann hat man auch die Gewissheit, dass man die rum. StA nicht mehr besitzt. Ein Antrag auf Einbürgerung in die rum. StA sollte man nicht stellen, da einerseits Rumänien deutschen Staatsangehörigen keine rum. StA verleiht und dieses auch zum Verlust der dt. Staatsangehörigkeit führen kann.

Ist die Antwort positiv, kann man anschließend die Ausstellung eines rumänischen Passes beantragen, der dann nach einer Bearbeitungszeit von einigen Monaten auch ausgestellt wird, mit dem Eintrag "cu domiciliul in strainatate".


Grüße
Hamlescher

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