Autor
|
Thema: rumänische Staatsangehörigkeit?!
|
Tommy D Mitglied Beiträge: 6 Von:Deutschland, 82234 Weßling Registriert: Apr 2001
|
erstellt am 13.04.2004 um 19:51 Uhr
Hallo, ich bin 1987 als 14-jähriger nach Deutschland gekommen. Meine Eltern haben irgendwann danach ihre rumänische Staatsangehörigkeit abbezahlt. Ist meine rumänische Staatsangehörigkeit dadurch auch erloschen (da ich noch minderjährig war)? Oder bin ich noch rumänischer Staatsbürger? Gruß Tommy IP: gespeichert |
sevens Mitglied Beiträge: 103 Von:Essen Registriert: Jun 2003
|
erstellt am 13.04.2004 um 23:34 Uhr
Gute Frage!Bei mir ist's genauso (bzw. ähnlich). Meine Eltern haben ihre Staatsangehörigkeit damals, in den 80ern abgesagt, aber für mich wurde das nicht gemacht. Ist es also so, daß ich noch immer rumänischer Staatsbürger bin? Nur ohne Paß? Kann ich einfach einen beantragen? - Bin doch in Rumänien registriert worden, bei der Geburt. Reicht das nicht? Soweit ich gehört habe, erwirbt man die rumänische Staatsangehörigkeit dadurch, daß man auf dem Gebiete Rumäniens zur Welt kommt. Stimmt das?
IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
|
erstellt am 14.04.2004 um 09:57 Uhr
Nein, es stimmt nicht. Das rumänische Staatsangehörigkeitsrecht ist ähnlich gestaltet wie das deutsche (also anders als das amerikanische, wo der Geburtsort USA eine US-Staatsangehörigkeit zur Folge hätte). Das heißt also das Kinder von rumänischen Staatsangehörigen durch die Geburt an sich die Staatsangehörigkeit erwerben. Insoweit seid ihr rumänische Staatsbürger ohne Pass, soweit eure Eltern (als gesetzliche Vertreter) nicht damals doch auch für euch die Entlassung beantragt haben. Sie müssten jedoch damals einen Entlassungsbescheid erhalten haben, prüft einfach ob euer Name auch darauf steht.Insoweit würdet ihr auch nach dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (hier: doppelte Staatsbürgerschaft) die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren durch die Beantragung eines Passes, da ihr ja nicht die fremde Staatsangehörigkeit erwerbt, sondern nur die Ausstellung eines Dokumentes beantragt. So habe ich zumindest das neue deutsche (bzw. rumänische) Staatsangehörigkeitsrecht verstanden. Aber vielleicht nimmt ja auch mal ein Rechtsanwalt Stellung. IP: gespeichert |
RA Hamlescher Mitglied Beiträge: 47 Von:D, 71116 Gärtringen Registriert: Dez 2001
|
erstellt am 15.04.2004 um 09:48 Uhr
Hallo, in der Tat ist es bei vielen ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen, die im Rahmen der Ausreise möglicher weise auf die rum. Staatsangehörigkeit verzichtet haben nicht klar, ob sie noch rumänische Staatsangehörige sind. Dieses kann man jedoch überprüfen, indem man bei der rumänischen Botschaft bzw. dem rum. Konsulat einen Antrag auf Prüfung der rumänischen StA stellt. Ist die Antwort negativ, dann hat man auch die Gewissheit, dass man die rum. StA nicht mehr besitzt. Ein Antrag auf Einbürgerung in die rum. StA sollte man nicht stellen, da einerseits Rumänien deutschen Staatsangehörigen keine rum. StA verleiht und dieses auch zum Verlust der dt. Staatsangehörigkeit führen kann. Ist die Antwort positiv, kann man anschließend die Ausstellung eines rumänischen Passes beantragen, der dann nach einer Bearbeitungszeit von einigen Monaten auch ausgestellt wird, mit dem Eintrag "cu domiciliul in strainatate". Grüße Hamlescher
IP: gespeichert | |