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Kindergeld

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Autor Thema:   Kindergeld
Margareta
Mitglied

Beiträge: 1
Von:Bayern
Registriert: Okt 2004

erstellt am 31.10.2004 um 23:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Margareta anzusehen!   Klicken Sie hier, um Margareta eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Guten Abend !

Ich wende mich wegen einer unglücklichen Lage an die Forumsgemeinde. Mein Bruder lebt seit 1997 in Deutschland, Anerkennung des Status als Spätaussiedler wurde abgelehnt und lebt zusammen mit seiner jetzigen, rumänischen Frau, mit dem Status einer Aufenthaltsbefugnis in Deutschland. Vor zwei Wochen wurden beide Eltern und haben am letzten Freitag das Kindergeld beantragt. Ihnen wurde aber sofort mitgeteilt, dass sie wegen dem Satus der Aufenthaltsbefugnis kein Kindergeld bekommen würden. Meine Frage an die Gemeinde ist deshalb, gibt es doch noch einen Weg um Kindergeld zu beziehen oder gibt es eine Möglichkeit den Status der Aufenthaltsbefugnis in eine Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung zu ändern ?

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit !

Margareta

IP: gespeichert

reni9
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 05.11.2004 um 00:22 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich bin auch im 97 gekommen und wurde auch abgelehnt. Kindergeld -das können sie vergessen. Aufenthaltserlaubnis-das ist die beste was es gibt vor der Einbürgerung, wenn überhaupt. Rechte haben wir nicht, nur Pflichten. Benachteiligungen haben wir genug.

IP: gespeichert

Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 05.11.2004 um 12:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von reni9:
Ich bin auch im 97 gekommen und wurde auch abgelehnt. Kindergeld -das können sie vergessen. Aufenthaltserlaubnis-das ist die beste was es gibt vor der Einbürgerung, wenn überhaupt. Rechte haben wir nicht, nur Pflichten. Benachteiligungen haben wir genug.

Da kann ich Dir nur zustimmen.
Servus,
Josef

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 05.11.2004 um 20:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Warum beantragt ihr nicht die Einbürgerung, dann besteht sofort auch Anspruch auf Kindergeld?

Abgelehnte Spätaussiedlerberwerber, die mit einem Aufnahmebescheid eingereist sind, können u.U bereits nach vier Jahren eingebürgert werden. Lest mal Einzelheiten nach (umfassender Artikel in der SbZ von Rechtsreferent Dr. Schmidt) und beruft euch auf den Beschluss der Staatsangehörigkeitsreferenten des Bundes und der Länder am 19./20. Juni 2001, in welchem eine Einigung erzielt wurde, wonach wegen der fehlenden Benachteiligung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1998 abgelehnte Spätaussiedlerbewerber aus Rumänien bereits nach einer vierjährigen Inlandsaufenthaltsdauer eingebürgert werden können.

Bund und Länder sind übereingekommen, die für Bewerber aus deutschsprachigen Gegenden geltende Regelung auch auf Einbürgerungsbewerber aus Rumänien anzuwenden, sofern im Einzelfall folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Einbürgerungsbewerber stammt aus Siebenbürgen oder dem Banat.
2. Der Einbürgerungsbewerber hat aufgrund seiner zutreffenden Angaben einen Aufnahmebescheid für Spätaussiedler oder einen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts nach § 27 Abs. 1 BVFG für Spätaussiedler oder einen Aufnahmebescheid für Spätaussiedler im Härtefallverfahren nach § 27 Abs. 2 BVFG erhalten.
3. Aus der Ablehnung eines Antrags des Einbürgerungsbewerbers nach § 15 Abs. 1 BVFG oder einer entsprechenden gutachtlichen Äußerung der Eingliederungsbehörde ergibt sich, dass der Einbürgerungsbewerber nur deshalb nicht Spätaussiedler ist, weil er im Sinne der nach Erteilung des Aufnahmebescheids ergangenen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlegen hatte (vgl. § 4 Abs. 2 BVFG).

Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, kann Nummer 8.1.3.4 BW-StAR-VwV auch auf die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten und Abkömmlinge angewendet werden.
(Auszug aus dem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 27.08.2001, Aktenzeichen: 5-1012.1/28)

Viele Grüße

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 05.11.2004 editiert.]

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reni9
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 07.11.2004 um 09:35 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Uns wurde alles im Herkunfstland versprochen.Wir haben alles aufgegeben. Hier wurden wir angelogen und betrogen.Für den Antrag für Einbürgerung zu stellen brauchen wir bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.Und zwar, der wichtigste..die vierjährige rechtsmäßige aufenthalt(also keine DULDUNG)sondern Aufenthaltsbefugnis.Aufenthaltsbefugnis bekommt man nur wenn wir endgültig von Oberlandesgericht abgelehnt sind oder man verzichtet auf alle Wiedersprüche und Asyl beantragt . Der andere wichtige Punkt ist, dass man wenigstens die Volkszugehörigkeit beweisen muss. In meinem Fall war dass sehr schwer zu beweisen obwohl mein Vater, Bruder, Onkel anerkannt wurden. Meine Eltern sind auch meine Bruders Eltern und Großeltern die auch deutsche waren. Wer zuletzt kommt, der bestraft die Politik.
Eigentlich haben wir die Voraussetzungen als Spätaussiedler schon in Herkunfstland erfüllt. Dann waren wir die sogenannte Aufnahmebewerber.Also der Bundesverwaltungsamt hat uns 4 Jahre überprüft und haben wir die Voraussetzungen erfüllt!!!! Nach der Einreise der Landkreis stimmte nicht zu. Also:das Landkreis hat mehr zu sagen als das Bundesverwaltungsamt.
Wie erwarten die, das wir uns integrieren können, wenn uns alles verweigert wird?
Hauptsache das andere die nur Muttersprache sprechen, nur kyrilisch lesen, sind anerkannt. Das ist die Zukunft.

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Georg51
Mitglied

Beiträge: 200
Von:BW
Registriert: Nov 2004

erstellt am 07.11.2004 um 18:28 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Also liebe Leut,
nach diesen Ausführungen scheint es ja wirklich so, als würden "den letzten die Hunde beissen"...
Lasst Euch nicht von jedem Nachbaren und "guten" Bekannten beraten, nähmich es sieht so aus als würdet Ihr in Schwierigkeiten stecken...
Wendet Euch bitte an einen Fachanwalt,(die von der Landsmannschaft können welche in Eurer Nähe vermitteln), es wir bestimmt nicht ein Vermögen kosten, um zu Eurem Recht zu kommen.
Viel Glück.

[Dieser Beitrag wurde von Georg51 am 07.11.2004 editiert.]

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Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 08.11.2004 um 13:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
--

[Dieser Beitrag wurde von Josef am 07.07.2005 editiert.]

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Elfi
Mitglied

Beiträge: 219
Von:
Registriert: Apr 2004

erstellt am 08.11.2004 um 14:06 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
[QUOTE]

[Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.]

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reni9
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 02.12.2004 um 23:11 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Elfi!
Da habe ich was zu sagen.Ich habe 3 RAnwälte gehabt. Herr Zeitvogel -Stuttgart, Herr Krempels -FREIBURG und Herr Schmidt aus Nürnberg. Der Schmidt ist der Kollege Des Hr. Hammlescher und Fabritius. Möchten sie wissen wv. ich ausgegeben(aus der Fenster)habe für Ranwälte?Schmidt ist der Bäste. Er konnte auch nicht helfen. Wir sind 600 abgelehnte im Baden-Württemberg. Keiner davon kennt sich nicht aus?
Politik ....!
Niemand will sich mit dieser Thema sich beschäftigen. Die Lokale Zeitung hat gesagt:
WIR KÖNNEN D. NICHT ZUR SCHANDE MACHEN!!!!!!
Ich ärger mich noch, aber will keine D.Einbürgerung mehr.
Der Einbürgerungsbehörde kann nicht mal unterscheiden was man zw. Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit versteht. Wenn sie das nicht glauben, würde ich bereit Ihnen Kopien zu schicken.

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reni9
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 02.12.2004 um 23:23 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Noch etwas zum Josefs Zitat.
Ich känne noch keiner....der kyrilisch lesen kann und abgelehnt wurde.Und die Fliegen überhaupt beim Sprachtest nicht durch, egal ob die sprechen können oder nicht. Sogar ihre Abkömmlige sind anerkannt die ein Wort nicht sagen können auf Deutsch. Aber ich känne sehr viele RUMÄNER mit RU Vorname und Name die anerkannt wurden, und sogar später gekommen sind als ich.
Und liebe Elfi hast du von Staatliches Abkommen bis jetzt gar nichts gehört?
In solche Sachen kann mich besser aus als du.Glaub mir.

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