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Thema: Fiktiver Rentenabzug bei Altersrente / Rumänien
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FB Mitglied Beiträge: 2 Von:Deutschland, 78532 Tuttlingen Registriert: Jan 2007
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erstellt am 09.04.2007 um 19:01 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,ich hatte Altersrente beantragt und wurde gebeten Formular E202 und E207 ausgefüllt nachzureichen. Daraufhin habe ich eine Verschiebung der Antragsgleichstellung beantragt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ein Fiktivabzug rechtswiedrig sei. Dennoch droht das Ant mit einem Fiktivabzug und verlang von mir eine "Erklärung zum Beginn der deutschen und mitgliedsstaatlichen Altersrente" bis zum 17.04.07. Können Sie mir helfen? Was soll ich tun? Mit freundlichen Grüßen Franz Bartl IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 09.04.2007 um 21:27 Uhr
Hallo. Typisch Behörde... E 207 müssen Sie ausfüllen weil für die Berechnung der deutschen Rente erforderlich. Den Beginn der deutschen Rente können und müssen Sie mitteilen; es ist einfach das Datum, zu welchem Sie in Deutschland in Rente gehen wollen (meist der 1. des Monats nach Erfüllen der Voraussetzungen, z.b. Erfüllung des maßgeblichen Lebensalters am 14.4.2007, Rentenbeginn dann der 1.5.2007). Bezüglich der mitgliedsstaatlichen Rente können Sie einfach schreiben, dass Sie diese "bis auf weiteres" gem. Art 44 VO (EWG) 1408/71 verschieben wollen und um verbindliche Feststellung bitten, dass dadurch kein Fiktivabzug erfolgt. Der Satz "Ich bitte um rechtsbehelfsfähige Entscheidung innerhalb der Frist des § 88 SGG" hilft der Behörde meist auf die Sprünge. Sie dürfen sich nicht zu dem Wort "Verzicht" hinreissen lassen, weil dieses den Weg zu einem Fiktivabzug gerade ermöglichen würde (bei Verzicht ist der Abzug zulässig, bei Verschiebung der Gleichstellung nicht). Viele Grüße Viele Grüße und Frohe Ostern IP: gespeichert | |
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