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Fiktiver Rentenabzug bei Altersrente / Rumänien

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Autor Thema:   Fiktiver Rentenabzug bei Altersrente / Rumänien
FB
Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 78532 Tuttlingen
Registriert: Jan 2007

erstellt am 09.04.2007 um 19:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von FB anzusehen!   Klicken Sie hier, um FB eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,

ich hatte Altersrente beantragt und wurde gebeten Formular E202 und E207 ausgefüllt nachzureichen. Daraufhin habe ich eine Verschiebung der Antragsgleichstellung beantragt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ein Fiktivabzug rechtswiedrig sei. Dennoch droht das Ant mit einem Fiktivabzug und verlang von mir eine "Erklärung zum Beginn der deutschen und mitgliedsstaatlichen Altersrente" bis zum 17.04.07. Können Sie mir helfen? Was soll ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

Franz Bartl

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 09.04.2007 um 21:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo.
Typisch Behörde...
E 207 müssen Sie ausfüllen weil für die Berechnung der deutschen Rente erforderlich. Den Beginn der deutschen Rente können und müssen Sie mitteilen; es ist einfach das Datum, zu welchem Sie in Deutschland in Rente gehen wollen (meist der 1. des Monats nach Erfüllen der Voraussetzungen, z.b. Erfüllung des maßgeblichen Lebensalters am 14.4.2007, Rentenbeginn dann der 1.5.2007).

Bezüglich der mitgliedsstaatlichen Rente können Sie einfach schreiben, dass Sie diese "bis auf weiteres" gem. Art 44 VO (EWG) 1408/71 verschieben wollen und um verbindliche Feststellung bitten, dass dadurch kein Fiktivabzug erfolgt. Der Satz "Ich bitte um rechtsbehelfsfähige Entscheidung innerhalb der Frist des § 88 SGG" hilft der Behörde meist auf die Sprünge. Sie dürfen sich nicht zu dem Wort "Verzicht" hinreissen lassen, weil dieses den Weg zu einem Fiktivabzug gerade ermöglichen würde (bei Verzicht ist der Abzug zulässig, bei Verschiebung der Gleichstellung nicht).

Viele Grüße
Viele Grüße und Frohe Ostern

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