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Thema: Haushaltshilfen
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Engelmann Mitglied Beiträge: 5 Von:By , 87452 Altusried Registriert: Jun 2002
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erstellt am 28.06.2002 um 10:26 Uhr
Stell Dir mal folgendes Szenario vor: Deine bislang sehr vitale Mutter erkrankt plötzlich, wird zum Pflegefall . Alle in der Familie sind berufstätig, bzw. wohnen weiter weg. Es kommt zwar 2-mal täglich der Pflegedienst, für je 20 Minuten. Die Mutter will in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, dir fiele es auch schwer, sie in ein Heim abzuschieben (abgesehen von den Kosten dafür!). Z7a5gr Die Lösung: Eine Haushaltshilfe ! Die "gute Seele" kümmert sich während Ihrer Abwesenheit um das Wohl der geliebten Mutter.Besser versorgt als in jedem Heim (und viel billiger) wird auch ihrem Wunsch ensprochen, den Lebensabend in vertrauter Umgebung, inmitten ihrer Liebsten zu verbringen. Kurzbewerbungen von Haushaltshilfen (vielfach auch mit Foto) findest du unter http://www.nursejob.de ------------------ Schöne Grüße und bleibt gesund !! Euer Engelmann IP: gespeichert |
Engelmann Mitglied Beiträge: 5 Von:By , 87452 Altusried Registriert: Jun 2002
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erstellt am 28.06.2002 um 10:42 Uhr
Selbst als Haushaltshilfe registrieren ?Wir Siebenbürger/innen wurden vielfach und lobend als "rechtschaffen, hilfsbereit und fleißig" beschrieben. Wer sich in dieser Eigenschaft selbst als Haushaltshilfe betätigen will, kann KOSTENLOS seine Kurzbewerbung mit Foto eintragen unter http://www.nursejob.de Früher gingen oft die jungen siebenbürgischen Mädchen für eine Weile auch in einen "fremden" Haushalt, um dort Verantwortung im Haushalt zu erlernen. Auch der heutigen Jugend (oder besser noch besonders dieser!) täte eine solche sinnvolle Betätigung nicht schlecht. Insbesondere denen, die dem "Schlendrian" verfallen, weil das Lebensziel (noch) nicht gesichtet wurde, oder sich eine Wartephase in der Ausbildungsfortführung ergeben hat. Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Pflege, Haushaltstätigkeiten lernen, >> nicht schlecht für das spätere Leben ! Und dabei noch etwas Geld verdienen (im Schnitt ca. 1000 Euro, je nach Tarifgebiet). Also, KOSTENLOS eintragen unter http://www.nursejob.de ------------------ Schöne Grüße und bleibt gesund !! Euer Engelmann IP: gespeichert |
Leo Mitglied Beiträge: 12 Von: Registriert: Nov 2000
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erstellt am 28.06.2002 um 14:16 Uhr
Hallo Engelmann,möchte nur hinzufügen dass Rumänien noch nicht zu den nach diesem Gesetz privilegierten Staaten gehört. IP: gespeichert |
Engelmann Mitglied Beiträge: 5 Von:By , 87452 Altusried Registriert: Jun 2002
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erstellt am 02.07.2002 um 08:32 Uhr
Hallo Leo, es geht ja auch nicht um Rumänien, sondern um Haushaltshilfen die hier in der BRD tätig werden, um Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen. Vorrangig müssen laut Gesetz deutsche Haushaltshilfen berücksichtigt werden. Weil aber sehr wenige verfügbar sind und die Meisten hiervon nicht bereit sind auch im Gasthaushalt zu wohnen und zu leben, können Bewerber/innen aus den zukünftigen EU-Beitrittsländern Polen, Tschechien, Slovakei, Slovenien und Ungarn beschäftigt werden. Eigentlich nur ein Vorgriff darauf, was nach deren EU-Integration sowieso möglich ist (freie Wahl der Arbeitstelle innerhalb der EU). Rumänien gehört nicht dazu, da haben Sie Recht, aber wie erwähnt, darum geht es auch nicht! ------------------ Schöne Grüße und bleibt gesund !! Euer Engelmann IP: gespeichert |
Leo Mitglied Beiträge: 12 Von: Registriert: Nov 2000
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erstellt am 02.07.2002 um 14:30 Uhr
Hallo Engelmann,genau das meinte ich, rumänische Staatsbürger können derzeit in Deutschland lediglich als Werkvertragsarbeitnehmer (hauptsächlich Bau) oder Saisonbeschäftigte (hauptsächlich Landwirtschaft und Gastronomie)legal tätig werden. Im Bereich der häuslichen Pflege ist dieses aber nicht möglich. Was machen sie mit Bewerbern mit rumänischer Staatsangehörigkeit ??
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Engelmann Mitglied Beiträge: 5 Von:By , 87452 Altusried Registriert: Jun 2002
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erstellt am 02.07.2002 um 14:43 Uhr
Hallo Leo, Bewerbungen außerhalb Deutschlands und den erwähnten osteuropäischen Ländern bleiben zwar für gewisse Zeit in der Datenbank, es wird aber ausdrücklich in dem Informationspart von http://www.nursejob.de auf die gesetzliche Lage hingewiesen. Wir haben keinen direkten Einfluß auf die Vermittlungsergebnisse. Wenn/ob Kontakte erfolgreich sind, merken wir nur durch die Fluktuation der Bewerberdaten.IP: gespeichert |
tirgu jiu Mitglied Beiträge: 2 Von:Deutschland, 90441 Nürnberg Registriert: Jul 2002
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erstellt am 07.07.2002 um 23:04 Uhr
Servus helle, wie steht es denn mit folgendem Problem: Wenn die osteuropäischen Haushaltshilfen legal (oder eher semi-legal?) sind, führt das dazu, dass die Pflegebedürftigen sich alle paar Wochen mit einer "Nachfolgerin" anfreunden müssen, da die aktuelle Hilfe das Land verlassen muss (sie ist nur mit Touristenvisum da). Ist das bei Ihrem System ausgeschlossen, oder nehmen Sie das in Kauf?Grundsätzlich denke ich, dass der Bereich Haushalts-/Pflegehilfen einer ist, wo illegale Beschäftigung in der deutschen Bevölkerung noch am ehesten toleriert wird. Schliesslich sind viele selbst betroffen. Und es wird halt oft drüber hinweggesehen, wenn "für die paar Stunden in der Woche" eine litauische Studentin oder eine russische Putzfrau sich "etwas dazuverdienen". Zumal viele die üblichen Horrorgeschichten mit vom Arbeitsamt vermittelten Kräften erzählen können... Nicht verschwiegen darf natürlich die Missbrauchsgefahr werden. Wie gehen Sie denn mit dem Fakt um, dass osteuropäische Frauen als "Haushaltshilfen" gelockt werden und als Mätressen/Prostituierte oder einfach "nur" übel Ausgenutzte enden? Naja, das Wirtschaftsgefälle wird dafür sorgen, dass solche Probleme noch eine lange Zeit bestehen werden.
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Engelmann Mitglied Beiträge: 5 Von:By , 87452 Altusried Registriert: Jun 2002
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erstellt am 08.07.2002 um 10:16 Uhr
Hallo Tirgu Jiu, zu deinen Eingaben/Bedenken nachstehende Antworten: 1. Wir haben auf http://www.nursejob.de umfangreiche Hinweise auf die geltenden Gesetze. Wer sich in diesem Rahmen bewegt, ist/wird nicht illegal. 2. Wir vermitteln die KONTAKTE. Hierdurch wird eine schwierige Suche, bzw. der "anonyme Vermittlungsweg" des Arbeitsamtes verkürzt. Auf die letztendliche vertragliche Gestaltung nehmen wir keinen Einfluß. Um ein legales Arbeitsvisum (2 Jahre) zu erhalten, muß der Arbeitsvertrag auch arbeitsamtlich "abgesegnet" sein. 3. Ihrer Äußerung der "Toleranz halblegaler/illegaler Haushaltshilfen" kann ich nicht folgen. Eine ZDF-Sendung "Reporter" vom ca. Feb. 2002 hat klar aufgezeigt, daß solche Haushaltshilfen ausgewiesen werden. Und wieso soll man einen illegalen/halblegalen Weg beschreiten (mit öfterer, wiederkehrender Suche, wenn es legal besser geht ? Was meinen Sie mit "üblichen Horrorgeschichten mit vom Arbeitsamt vermittelten Kräften" ? Uns ist nur bekannt, daß die Zeit, bis die "richtige" Haushaltshilfe gefunden wurde um einiges länger ist. (Siehe hierzu den entsprechenden Chart unter http://www.nursejob.de/verfahren.pdf ) 4. Gerade deshalb, daß die Daten nicht mißbraucht werden, sind diese nur über Paßwort erreichbar, sind also nicht öffentlich zugänglich. 4.a. Durch die spätere "Amtlichkeit" des Arbeitsverhältnisses, kann Mißbrauch nahezu ausgeschlossen werden; 4.b. Zur Prostitution gehöhren mindestens 2 Beteiligte, heißt eine Beteiligtenseite kann das verhindern. 4.c. Es ist nicht anzunehmen daß Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen bei der arbeitsvertraglichen Beschäftigung einer Haushaltshilfe, einen Vertrag mit solchen "Hintergedanken" schließen. 4.d. Hier wird niemand gelockt ! Die Zugangsberechtigung per Passwort gibt den Familien die Möglichkeit einer "Vorauswahl" anhand der Berwerberdaten. Dann kann man mit den ausgewählten Personen in Kontakt treten und letztendlich mit "der Besten" einen Arbeitsvertrag gestalten. Dieser wird arbeitsamtlich genehmigt und NUR auf diesem Wege kommt es dazu, daß ein Visum erteilt wird ! Die Regelung ist sehr gut !!!!Gerne beantworten wir weitere Fragen. Schöne Urlaubszeit
------------------ Schöne Grüße und bleibt gesund !! Euer Engelmann IP: gespeichert | |