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Thema: Mayday, Mayday!! Panikmacherei oder nur heiße Luft????!!!
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carbarro Mitglied Beiträge: 5 Von:Ro , 4400 Bistritz, Imp.Traian 33 Registriert: Mai 2005
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erstellt am 15.05.2005 um 15:37 Uhr
Mittlerweile lebe ich seit 21 Jahre in der BRD und verbringe mein Leben mit dem, was das Leben uns täglich beschert : Beruf, Familie, Kinder etc. Ich bin mit 17, mit braunen Staatenlosen Reisepass als Spätaussiedler ausgewandert. Freunde!!! Mir wurde letzte Woche beim Einwohnermeldeamt nahe gelegt das durch die Mittarbeit des auswärtigen Amtes mit dem rumänischen Behörden noch im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit bin. Meine Eltern haben im Februar 1984 die 3000 Lei für den Verzicht der rum.Staatsangehörigkeit bezahlt. Gemäß dem Gesetz 21/1991 Art. 5 Paragraf 17 werden Kinder von staatenlosen Eltern beim Verlass des rumänischen Gebietes staatenlos. http://legislatie.resurse-pentru-democratie.org/21_1991.php Frage : Wie war das im kommunistischen Rumänien? Habt Ihr bei der Verlängerung des Reisepasses einen Formular ausfüllen müssen Der Ihnen die rumänisch Staatsangehörigkeit durch die Geburt bescheinigt?? Soll man sich Gedanken machen über die neuen deutschen Staatsangehörigkeit Gesetzte bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit. http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/ Aus unbestätigter Quelle der Einbürgerungsstelle der Stadt in der ich wohne sind die meisten von uns mit einen staatenlosen Pass ausgewandert immer noch rumänische Staatsangehörige obwohl die Staatsangehörigkeit längst entgeltlich im Rumänien aufgegeben wurde. Laut diesen inoffiziellen Quelle betrifft das alle die in den 80 mit braunen Staatenlosen Pass Augesiedelt sind. Haben uns damals die Kommunisten was vorgegaukelt im Gedankengang das nie rauskommt?? Eine Andeutung über meine Situation wurde mit 1997 vom rum.Konsul pers. in München gemacht der mich aufforderte eine Nachforschung (clarificare-cetatenie) zu beantragen.da diese über weitere Generationen weiter gegeben wird.. Ich habe den „Monitorul oficial“ durchforstet !! Da ist nichts aus den `80. Wer hat damit Erfahrungen und kann einen guten Tipp über das weitere Procedere . Jetzt werden die Türken rangenommen: . http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/129103/verluststag.html Sind wir auch bald dran?? Welche Personengruppe kommt danach?? Hat der doppelte Pass eine Zukunft???
IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 15.05.2005 um 16:12 Uhr
Hallo "cabarro", die Frage nach der "Schädlichkeit" der rum. Statsbürgerschaft habe ich auf dieser HP schon mehrfach dahingehend beantwortet, dass nur deren WIEDERERLANGUNG auf EIGENEN ANTRAG zur Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft führt, wenn die rm. Staatsbürgerschaft NACH dem hierfür relevaten STICHTAG erlangt wird. Das alles trifft auf Ihren Fall nicht zu. Ansonsten sind zwei Staatsbürgerschaften eher von Vor- als von Nachteil. Es gilt aber die Regel, das bei einem Aufenthalt in Rumänien jeweils die rumänische und bei einem Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit gilt und in diesem Fall eine diplomatische Hilfe ausgeschlossen ist. Axel Azzola. IP: gespeichert | |
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