Warnung i.S. Lebensbescheinigung ab 2024

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Michja
schrieb am 24.01.2024, 14:05 Uhr
Hallo Leute,
gebt mal den rumänischen Text vom Anfangspost des H. P.O. Wolff in den Browser eures Rechners ein.
Dort findet man dann mehr Informationen (rumänisch).
Meines Wissens tritt der grösste Teil des neuen rumänischen Rentengesetzes am 01. September 2024 in Kraft.
Es gibt nur 3 Ausnahmen welche schon am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Eine dieser Ausnahme ist die Rentenerhöhung um 13,8%.
Die beiden anderen Ausnahmen kann man hier nachlesen, bei "Legislatia muncii":

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Meine Meinung: Abwarten und nichts überstürzen!


Peter Otto Wolff
schrieb am 24.01.2024, 16:45 Uhr
Hallo Michja, danke für Deine Informationen. Um das Thema Inkrafttreten des neuen Gesetzes gab es wohl erst nach mehrfachen Anfragen betroffener Bürger Präzisierungen! Da ich hauptamtlich Rentner bin, und auch andere Hobbys habe, konnte ich nicht abschließend über den aktuellsten Stand der Dinge berichten/warnen. Bez. der Praxis der CJP kann man, nach wie vor, nicht allgemein gültige Handlungsweisen empfehlen, da jede macht was sie will, mit E-Mai, ohne, mit Verschicken von Formularen, oder eben nicht. Wer sich belästigt fühlt durch meine Warnungen und Ratschläge, möge diese einfach ignorieren, ich bin KEINE autorisierte Instanz! Freut Euch zunächst über die unverhoffte Erhöhung!
rosi70
schrieb am 09.02.2024, 09:56 Uhr
Hallo liebe Forum Mitglieder.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, vor allem bei Herrn Peter Otto Wolff, für die sehr hilfreichen Infos. Ich habe gestern mein Formular "Lebensbescheinigung", das ich von der Behörde Timisoara im Okt. 23 erhalten habe, ausgedruckt. Dieses habe ich gestern beim Meldeamt vorgelegt. Mit aktuellem Stempel habe ich diese gestern Abend per E-Mail an casa judeteana de pensi gesendet.
Heute morgen kam die Antwort. Man braucht noch nicht 2 mal im Jahr die Lebensbescheinigung zuzuschicken. Liebe Grüße
Ra-otto
schrieb am 20.03.2024, 15:20 Uhr (am 20.03.2024, 15:25 Uhr geändert).
Referitor la Legea nr. 360/2023 privind sistemul public de pensii
În Monitorul Oficial al României, Partea I, nr.1089 din data de 04.12.2023, a fost
publicată Legea nr. 360 din 29.11.2023 privind sistemul public de pensii.
Prezenta lege intra în vigoare la data de 01.09.2024, cu excepţia dispoziţiilor
art.46 alin.(2); art.84 alin.(6); art.127; art.168 alin(2); art.169, care intră în
vigoare începând cu data de 01.01.2024.
Ra-otto
schrieb am 20.03.2024, 15:24 Uhr
Tritt ab 01.09.2024 in Kraft:
Articolul 98(1) Beneficiarii drepturilor bănești stabilite de casele teritoriale de pensii, care nu au domiciliul în România, pot opta pentru transferul în străinătate al acestor drepturi, în condițiile legii.(2) Prestațiile de asigurări sociale cuvenite beneficiarilor stabiliți în străinătate pot fi transferate în alte țări, în condițiile reglementate prin instrumente juridice internaționale la care România este parte, în moneda țărilor respective sau într-o altă monedă asupra căreia s-a convenit.(3) Cheltuielile generate de transferul în străinătate al prestațiilor de asigurări sociale, inclusiv comisioanele de schimb valutar, se suportă de beneficiar, cu excepția plăților care intră sub incidența Legii nr. 209/2019 privind serviciile de plată și pentru modificarea unor acte normative, pentru care comisioanele se suportă, proporțional, de către beneficiar și de către casele teritoriale de pensii.(4) Cheltuielile generate de transferul din străinătate al prestațiilor de asigurări sociale, cuvenite și neîncasate, se suportă din bugetul asigurărilor sociale de stat.(5) Pentru a beneficia de drepturile cuvenite din cadrul sistemului public de pensii, beneficiarii drepturilor bănești acordate de casele teritoriale de pensii stabiliți pe teritoriul altor state, denumiți în continuare beneficiari nerezidenți, au obligația de a transmite semestrial, până cel târziu la data de 31 martie, respectiv până la data de 30 septembrie a fiecărui an, un certificat de viață.(6) Certificatul de viață prevăzut la alin. (5) se transmite de beneficiarul nerezident din proprie inițiativă. (7) Beneficiarul nerezident are obligația de a semna certificatul de viață în fața unei autorități legale de pe teritoriul statului de domiciliu sau de ședere permanentă, după caz, respectiva autoritate certificând acest fapt. (8) Modelul unic de certificat de viață se aprobă prin ordin al președintelui CNPP.
Regine ( Jini )
schrieb am 20.03.2024, 23:49 Uhr
Guten Abend alle zusammen!
Meine prekären Rumänischkenntnisse (von "rudimentär" kann ich nicht sprechen...) hindern mich daran, diesen Text zu verstehen. Aber, Ra-otto, immerhin habe ich dieses verstanden (und ich hoffe, daß Du das bestätigen kannst):
Neues Gesetz ab 01. 09.2024, ab dann 2x LB p.a., 1x jeweils zum 30. September, und 1x jeweils zum 31. März.
D.h., dieses Jahr erstmals zum 30. September 2024.

Und das immer "din proprie inițiativă".

Was aber bedeutet dann folgender Abschnitt von Hr. Dr. Fabritius vom 03.02.2024? Sehr verwirrend ab Satz ..."Dieses wird von den Behörden automatisch"...
-Künftig wird bei Bezug dieser Leistung auf Grund von allgemeinen Änderungen im europäischen Leistungstransfer zweimal im Jahr (bisher einmal) die Vorlage einer Lebensbescheinigung nach amtlichem deutsch-rumänischem Formular gefordert. Dieses wird von den Behörden automatisch angefordert, es muss dann nach Bestätigung durch eine Ortsbehörde, einen Sozialleistungsträger (z. B. eine AOK oder eine Rentenbehörde) oder eine andere Dienststelle umgehend an die anfordernde Behörde zurückgesendet werden. Durch die offizielle Anforderung dürften bisherige Schwierigkeiten bei der Einholung der Bestätigung durch weniger erfahrene Gemeindeverwaltungen entfallen.-

Peter, kannst Du bitte dieses Juristen-Deutsch etwas entwirren???

Ich habe in eigener Sache recherchiert, und vorgefertigte LB´s "gefunden", z.B.:
1) CJP Brasov, ALTE DOCUMENTE, Certificat de viață, RO-Germania
2) CJP Sibiu, Certificat de viață, RO-DE.
Hier bestätigt es sich, Peter, daß jede Behörde "macht was sie will" (Deine Worte...).
Die Formulare sind nicht einheitlich, aber beide haben die erste Seite bereits ausgefüllt mit der "Identifizierungsnr. des Trägers", und sämtliche Daten der Behörde. sibisax, natürlich ist es etwas "doof", falls Du wirklich keine Kopien zu Hause hast, aber: Du hast doch bestimmt das Anschreiben der CJP/CNPP. Und auf dem Anschreiben steht die Dosar-Nr. und die CNP-Nr.; beide mußt Du dann auf die 2. Seite der LB übertragen. Suche nochmals, Du findest bestimmt etwas Brauchbares;-))

Hector, ich habe mir etwas vorgenommen. Heute ist Frühlingsanfang (wie wir ja alle wissen...;-), also habe ich gute Vorsätze gefaßt: Weniger Süßes essen, mehr Bewegung (also das Übliche;-))))), aber auch öfter in´s Forum gucken und ab und zu etwas schreiben. Es liegt bei mir nicht am Zeitmangel, sondern an meiner generellen Abneigung des lange-am-Computer-sitzen-und-damit-viel-Zeit-verbringen.
Ok, ich habe mir eben selber Besserung "versprochen"!

So, Schluß für heute, und "Gute Nacht" an ALLE!
Regine
Peter Otto Wolff
schrieb am 21.03.2024, 10:31 Uhr (am 21.03.2024, 10:33 Uhr geändert).
Hallo Regine, leider bietet der rum. Text von ra-otto nicht die erhoffte Eindeutigkeit in der Handhabung, bis darauf, dass die Termine feststehen, erstmalig bis 30. Sept. 2024, danach immer bis 31. März und 30. September. Leider steht auch darin, dass es die Automatik des Verschickens des vorausgefüllten Formulars so auch nicht gibt, obwohl hilfreich wäre! Es wird vielmehr postuliert, die Bescheinigung muss "din proprie initiativa" geschickt werden, heißt eigenverantwortlich durch den Betroffenen. Somit bleibt er auch beweispflichtig, dass er seine Schuldigkeit getan hat. Zum Thema erreichte mich gestern eine Botschaft aus Sigburg (Hessen), wo einer Landsfrau die Ausstellung auf dem bekannten EU-Formular verweigert wurde, da angeblich ab 2024 nicht mehr gültig! So, und nun streite mit den örtlichen deutschen Beamten! Ihr wurde empfohlen beim Notar nachzufragen. Was nun stimmt, konnte ich noch nicht ermitteln. Auch im Text ra-otto wird angedeutet, dass die rum. Oberbehörde ein Formular beschließen wird, dann wohl ein anderes, denn es gibt ja bereits das bisher Verwendete?!
P.S. Der Ansatz mehr Zeit in der frischen Luft, statt vor der Kiste, zu verbringen, ist goldrichtig, gelobe Befolgung!
Gruß aus Stuttgart, POW
Hektor
schrieb am 23.03.2024, 16:49 Uhr
Regine, Du wünschst, dass ich auch etwas schreiben soll. (Zitat: aber auch öfter in´s Forum gucken und ab und zu etwas schreiben)
Zu dem neuen Gesetzt wurde schon vieles geschrieben. Ich habe vor einigen Monaten folgende Nachricht erhalten. (E-Mail)
"Buna ziua,Legea intra in vigoare la 01.09.2024.Doar din 2025 sunt necesare 2 certificate pe an.
Elena Aurelia Ciufudean Sef Serviciu Plati Prestatii
Casa Judeteana de Pensii Sibiu"
Der Begriff "din proprie inițiativă" ist meiner Meinung nach sehr „Dehnbar“. Glauben wir der Aussage vom Hr. Dr. Fabritius vom 03.02.2024? und die Unterlagen kommen wie behauptet .Ich hoffe, es kommt vom Verband noch die entsprechende Erklärung.
Sonst habe ich in der letzten Zeit einen „absagenden“ Bescheid erfolgreich in einen positiven Bescheid abschließen können. Am meisten freut es mich aber, dass ich nach 3 Jahren die Ostzonezeit von meiner Tante nachgewiesen bekommen habe. Das war ein sehr zäher Kampf bei zig Behörden und es hat sich gelohnt.
Regine ( Jini )
schrieb am 23.03.2024, 23:58 Uhr
Guten Abend Hektor,
Dankeschön für Deine Antwort. Allerdings ist da ein Mißverständnis passiert. Die Vorhaben und Anregungen galten für mich und betreffen keinesfalls Dich; und siehe da: den ersten Schritt mache ich hier (komme gerade aus dem Bochumer Schauspielhaus von "Woyzeck", und morgen Abend werde ich mir das Stück "Trauer ist das Ding mit Federn" ansehen; ich bin aber auch in vielen Komödien und nicht nur in Dramen, andernfalls würde meine Psyche Schaden annehmen...).
Hektor, es ist schön, daß Du kämpferisch warst und damit erfolgreich!!! Das ist ja auch meine Parole: "Niemals aufgeben"!
Bezüglich der Neuerung: 2x LB p.a. bin auch ich zuversichtlich (und entspannt). In den nächsten Monaten werden wir endgültige Klarheit bekommen wegen des Procederes.
Bis bald!
Gute Nacht!

Diese Anmerkung ist an ALLE gerichtet.
Ich mache viel "in-cultura" ;-)) und würde gerne hin und wieder darüber schreiben und auch von Euch Vieles erfahren...
Nur: Das Thema Kultur/Veranstaltungen gehört in "Allgemeines Forum". Damit habe ich allerdings Probleme, denn dort befindet sich die "Waidmannsheil-Lobby", und um die möchte ich einen gaaaanz großen Bogen machen. Und so bleibt es beim Nicht-Schreiben...

Nimrod
schrieb am 24.03.2024, 11:50 Uhr
Liebe Regine, deine „Anmerkung an alle“ habe ich mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Deine Feststellung, daß im „Allgemeinen Forum“ die Waidmannslobby vorherrscht, kann ich nicht teilen, obwohl ich dort auch schreibe (Nomen est Omen). Ich kann mir nicht vorstellen, daß du einen Schaden nehmen würdest, wenn du auch dort schreiben würdest. Das Forenthema „Siebenbürgische Jägerinnen/Jäger“ wird auch nicht häufiger frequentiert als die anderen Themen. Die dort auch nicht so häufigen Beiträge sind sachlich-fachlich und für „jagdliche Laien“ vielleicht nicht so interessant und nachvollziehbar. Im Ton sachlich vorgetragene Meinungen von „Nichtjägern“ werden aber dort auch gerne gelesen und genauso sachlich kommentiert. Wem aber die Berichte dort irgendwo vorbeigehen, der muß sie ja auch nicht lesen. Als Alternative kann ich dir aber für eine rege Beteiligung im Forum empfehlen, dich im Thema: „Lachen uch Nodinken“ zu betätigen. Dort findest zu wunderbare, humorvolle Beiträge deines „Namensvetters“ Kurt Binder, der dort trotz sehr hohen Alters alle Mühe einsetzt, dieses Thema am Leben zu erhalten, welches dem gesamten Forum in allen Themen langsam auszugehen droht. Deshalb würden wir „aktiven“ Forenteilnehmer uns alle besonders freuen, wenn du hier mit vielen Berichten dazu beitragen würdest, dieses Forum wieder etwas attraktiver zu gestalten. In diesem Sinne freue ich mich schon auf deine Mitwirkung. Dir und allen Forenteilnehmern ein frohes Osterfest und viele Grüße - Nimrod
romero
schrieb am 09.04.2024, 20:06 Uhr
Buna ziua,

In conformitate cu prevederile legii 263/2010 actualizata, care este in vigoare in acest moment prevede transmiterea CV in perioada 01.10-31.12 anul curent pentru plata pensiei anul urmator.

In momentul in care va intra in vigoare legea 360/2023 veti avea obligatia sa transmiteti certificatul de viata de doua ori pe an.

Cu stima,

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