Vollmacht für Geburtsturkunde in Rumänien

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roots
Erstellt am 26.06.2009, 02:54 Uhr
JRechert schrieb:
Dieses Jahr hole ich mir dann die Urkunde selber in RO ab man weis ja nicht wozu das noch gut ist.

HAllo "JRechert",

und wie machst Du das? Ich werde zwar demnächst in meine Geburtsstadt Kronstadt fahren, und das wäre eine prima Gelegenheit, das bestempelte Butterbrotpapier, das ich habe, gegen eine Originalurkunde auszutauschen, aber ich spreche nicht rumänisch. Kann man da einfach mit Pass und Originalurkunde ins Rathaus stiefeln (Wenn man es findet) und bekommt dann sein Dokument oder sollte man das vorher beantragen?

Gruss,
Ulrich

joyflight
Erstellt am 26.06.2009, 09:31 Uhr
f.janosi schrieb:Hallo,

...
Hier ist meine Frage: Wenn ich die Unterschrift bei einem deutschem Notar beurkunde, muss das Dokument deutsch geschrieben sein? (Ich gehe mal davon aus JA)
....

Vielen Dank in voraus



Das wäre natürlich genial, einen deutschen Notar zu finden, der Rumänisch kann.

Leider wird das aber sehr wahrscheinlich an der Apostille bei seinem Richter scheitern - der wird ebenfalls nix abstempeln was er nicht versteht


Heppinger
Erstellt am 26.06.2009, 10:21 Uhr und am 26.06.2009, 10:24 Uhr geändert.
Die Sprache des Textes ist dem Notar vollkommen egal.
Er bestätigt lediglich die Authentizität der Unterschrift.
Mehr bestätigt der Notar nicht.

f.janosi
Erstellt am 26.06.2009, 10:38 Uhr
Das ist auch das, was ich nicht verstanden habe.

Das Konsulat in München gab mir einen Tipp, dass ich mit der Prokura auch zu einem Notar in meiner Nähe gehen könnte. Der würde mir lediglich bescheinigen, dass ich persönlich unterschrieben habe.

Habe jetzt einen Entwurf per E-Mail nach Rumänien geschickt um nachzufragen ob das so akzeptiert wird und der Inhalt passt. Da wurde mir gesagt, dass ich die Unterlagen auf Deutsch ausstellen sollte und diese in Rumänien übersetzen müsste. (... wozu? es ist doch schon auf Rumänisch!)

Da blicke ich jetzt nicht mehr durch!!! HILFE!

Erhard Graeff
Erstellt am 26.06.2009, 11:39 Uhr
Leute, fragt nicht nach dem Sinn solcher Vorgaben. Ein Bekannter hat die Vollmacht deutsch ausgestellt, sie von einem deutschen Notar beglaubigen lassen, dann hier in Deutschland von einem vereidigten Übersetzr ins Rumänische übersetzen lassen. In Hermannstadt musste die Übersetzung nochmals durch einen dort zugelassenen Übersetzer vorgenommen werden, damit die Behörde mit der Vollmacht einverstanden war.

f.janosi
Erstellt am 26.06.2009, 11:53 Uhr
Erhard Graeff schrieb:Leute, fragt nicht nach dem Sinn solcher Vorgaben.
Ja, das denke ich auch.

Ich sollte so vorgehen, wie es von mir gefordert wird und nicht wie ich es für sinnvoller halte.

Wenn ich eine Vollmacht auf Deutsch ausstelle, würde es demnach reichen, die Übersetzung in Rumänien zu machen.

Könnte mir jemand eine Vorlage zukommen lassen (für die Aushändigung der Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung und der Geburtsurkunde)
Da wäre ich sehr dankbar.


Erhard Graeff
Erstellt am 26.06.2009, 12:21 Uhr
@f.janosi
Habe ich Ihre E-Mail-Adresse übersehen?
Meine lautet verband(ät)siebenbuerger.de

f.janosi
Erstellt am 01.07.2009, 14:40 Uhr
So, jetzt habe ich den ersten Schritt schon hinter mich gebracht.

Ich habe die Vollmacht auf Deutsch geschrieben und bei meinem Notar eine Unterschriftsbeglaubigung erstellen lassen.
Für die Unterschriftsbeglaubigung habe ich 10 Euro gezahlt (Mindestsatz).
Um auf Nummer Sicher zu gehen habe ich noch jeweils eine Kopie für je 0,50 Euro von meinem Reisepass und Meldebescheinigung beigefügt.

Insgesamt hat die Bearbeitung der Unterlagen 11,00 Euro gekostet (also 13,09 Euro inkl. 19% Ust.)

gogesch
Erstellt am 06.08.2009, 14:14 Uhr
Janossi... die vielen Fragen bringen rein gar nichts, ausser Stress. Es ist nun mal im Leben nicht alles logisch und nachvollziehbar.

Ich hab den Weg, den Erhard skizziert hat, als Vollmachtnehmer bestritten und ganz einfach abgegangen.

Heute morgen kriegte ich die Bestätigung, dass inzwischen alles geklappt hat.


getkiss
Erstellt am 18.01.2010, 17:27 Uhr
@Erhard Graeff:
"1. Wenn es um Heirat geht, will das hiesige Standesamt eine aktuell ausgestellte Original-Geburtsurkunde, ausgestellt vom Geburtsort (Standesamt) des Betroffenen"

Nun, MUSS das sein, wenn man eine ältere "Original"-Urkunde, ausgestellt im Jahr 1987 vom "Zentralen Standesamt der Soz. Rep. Rumänien" (zum Auslandsgebrauch) besitzt?

Heißt das, der deutsche Bürohengst sagt nun, z.Bsp., diese Offizielle Heiratsurkunde, in beglaubigter Übersetzung beim Standesamt eingereicht und 2004 anerkannt, bzw. Grundlage einer damals erteilten Sterbeurkunde, ist nicht mehr gültig, weil nicht aktuell? Muss also die Sterbeurkunde aus Dutschland auch neu erstellt werden?
Ist denn die "Auferstehung" eingetreten im Kopfe der dt. Beamtenschaft?

Oder besteht die Gefahr das mein Haus zusammenfällt wegen des Wiehern eines Bürohengstes?

Erhard Graeff
Erstellt am 19.01.2010, 15:28 Uhr
@getkiss
Wie das mit Ihrem Haus bestellt ist, vermag ich nicht zu beurteilen
Die Aussage, mit der Sie mich zitieren, entspricht den Anforderungen der Standesämter in Deutschland. Wir sind aber dabei zu prüfen, ob diese Forderungen überhaupt für Spätaussiedler gerechtfertigt sind.
Melde mich, wenn ich Genaueres weiß.
Grüße

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