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Argumentationshilfen
Deutschland
und seine Aussiedler
Situationsbeschreibung
und Argumentationshilfen,
erstellt am
Beispiel der Siebenbürger Sachsen
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Erarbeitet von
Horst Göbbel und Hannes Schuster unter Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen und Ergänzungen
von Prof. Dr. Axel Azzola, Otto Depner, Volker Dürr, Dr. Konrad Gündisch, Dr.
Michael Kroner, Frieder Latzina, Dr. Hans-Richard Lienert, Alfred
Müller-Fleischer, Dr. Johann Schmidt, Karin Servatius-Speck
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Einleitung
Herkunft und geschichtliche Eckdaten
Benachteiligungen der letzten Jahre
Zusammenfassende Feststellungen zur Problematik
Gestern (1950-1990)
Heute (1990-2000)
Morgen (nach 2000)
Fazit
Siebenbürger Sachsen fordern von der Politik
Anhang 1 - Aussiedler und Umsiedler (aus der DDR) 1950-1997
Anhang 2 -
Aussiedler – ein Gewinn für die staatlichen Kassen
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Einleitung |
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Die Siebenbürger
Sachsen in der Bundesrepublik sind deutsche
Aussiedler bzw. Spätaussiedler aus Siebenbürgen in Rumänien. Als Deutsche
(Art. 116 GG) sind sie - wie Bayern, Franken, Pommern oder Schlesier - Teil des Ganzen. Als Teil des Ganzen beanspruchen sie Gleichstellung und Gleichbehandlung mit
allen Deutschen aus Ost und West.
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Herkunft und geschichtliche Eckdaten |
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Im 12. Jahrhundert folgten deutsche Siedler dem
Ruf des ungarischen Königs Geisa II. (1141-1162) in den Karpatenbogen. Dort
fanden sie Heimstätte und schufen eine spezifische Kulturlandschaft. In Siebenbürgen,
das sie gegen den Ansturm äußerer Eindringlinge - Tataren, Türken -
mitverteidigten, bauten sie nicht nur wehrhafte Kirchenburgen sondern auch
ein Gemeinwesen auf, das in Teilen
schon sehr früh auch auf demokratischen Prinzipien fußte. Die Vermittlung
entwickelter Agrartechnik und deutschen Zunftwesens, der geschlossene
Übertritt zur Reformation Luthers, das friedliche Zusammenleben mit den
übrigen in Siebenbürgen lebenden Völkerschaften (Rumänen, Ungarn, Seklern, Juden,
Zigeunern, u.a.) unter weitgehender Beachtung des Toleranzgebots
kennzeichneten ihr fruchtbares Wirken.
Die Enteignung,
Entrechtung, Deportation und Verfolgungim Gefolge der Kriege
und Wirren des 20. Jahrhunderts, Angriffe auf ihre Sprache und deutsche
Identität haben die Siebenbürger Sachsen nach 1945 ihrer Heimat entfremdet
und den Drang nach Rückkehr in die
deutsche Urheimat als Ausweg aus der Unfreiheit verstärkt. Die
Aussiedlung der letzten Jahrzehnte hat sie vor der unausweichlichen
Romanisierung und damit vor ihrem Niedergang als siebenbürgisch-sächsische
Gemeinschaft, als Teil des deutschen Volkes und der deutschen Kultur gerettet.
Weil sie Deutsche waren, wurden zunächst im Januar
1945 alle arbeitsfähigen Männer und Frauen (ca. 30.000) in die Sowjetunion zu
mehrjähriger Zwangsarbeit deportiert, wo etwa 3000 umkamen. Gleichzeitig
wurden die Siebenbürger Sachsen wie alle Rumäniendeutschen vollständig
enteignet und zeitweilig sämtlicher staatsbürgerlicher Rechte beraubt. Hinzu
kam später der wachsende politische Terror zur Zeit der Ceausescu-Diktatur.
Dies alles führte zu radikaler Entfremdung der Heimat. Die Aussiedlung nach
Deutschland empfand die große Mehrheit der Siebenbürger Sachsen als einzigen
Ausweg aus Unterdrückung und Rechtlosstellung.
Die Bundesrepublik Deutschland hat dabei als
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches jahrzehntelang ihre Verpflichtung,
auch die Siebenbürger Sachsen als späte Opfer des Zweiten Weltkrieges aufzunehmen,
zu beiderseitigem Vorteil wahrgenommen. Heute leben in der Bundesrepublik
rund 250.000 Siebenbürger Sachsen, im ursprünglichen Siedlungsgebiet nur noch
etwa 17.000.
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Benachteiligungen
der letzten Jahre |
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Der steile Anstieg
der Aussiedlerzahlen und der Zahl der Asylbewerber nach 1988 war Anlaß heftiger politischer Diskussionen
um die weitere "Privilegierung der deutschen Zuwanderer". Diese
Diskussionen führten 1996 zu teilweise scharfen Äußerungen gegen die weitere
Aufnahme von Aussiedlern aus Osteuropa. Auch prominente Politiker machten die
Aussiedler während der Wahlkämpfe in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und
in Schleswig-Holstein 1996 verantwortlich für die derzeitige Rentenmisere und
die hohe Arbeitslosigkeit und zogen daraus den für uns nicht akzeptablen
Schluß, das Fremdrentengesetz für Aussiedler müsse geändert und ihr Zuzug
nach Deutschland deutlich eingeschränkt werden.
Am 13. September 1996
wurde mit der Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag durch das sogenannte Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz eine drastische
Rentenkürzung für Aussiedler um insgesamt 40% für Beitragszeiten im Herkunftsgebiet und für Neuankömmlinge eine Rentenbegrenzung auf 1.150,00 DM bei
Einzelpersonen bzw. 1.700,00 DM bei Ehepaaren beschlossen. Diese
Kürzungen haben inzwischen zahlreiche Aussiedler zu Sozialhilfeempfängern
gemacht. Es muß befürchtet werden, daß sich dieser Prozeß fortsetzt.
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Der Grad
der Toleranz und Akzeptanz bei der einheimischen deutschen Bevölkerung
nähert sich bedrohlichen Tiefstwerten. Die Wohlstandsgesellschaft tut sich
schwer mit Solidarität, Individualismus blüht, Neid, Mißgunst und Ausgrenzung
sind an der Tagesordnung
Demgegenüber
muß hervorgehoben werden:
In einer Zeit der zunehmenden Vergreisung der
Bevölkerung, der ungesunden Altersstruktur, der Abnahme der Zahl
Auszubildender, der geringeren Einzahlungen in die Sozialkassen, des
relativen Sinkens des Binnenkonsums in Deutschland - all dies nicht bei
Aussiedlern - ist festzustellen:
Aussiedler sind eher genügsam, fleißig,
demokratie- und freiheitsliebend und auf jeden Fall ein mittel- und
langfristiger Gewinn für unser Land. Aus all diesen Gründen ist festzuhalten:
Die Ungerechtigkeiten der
letzten Jahre im Bereich der Aussiedlerrentenregelungen und damit der
Eingliederung der Aussiedler sowie die mögliche Einbeziehung der
Aussiedlerproblematik in den Wahlkampf 1998 sind nicht hinnehmbar.
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Zusammenfassende Feststellungen zur Problematik |
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Gestern
(1950-1990)
- Aussiedler waren in Deutschland willkommen: für
die Wirtschaft, für die Politik und als Bereicherung der
Kulturlandschaft.
- Aussiedler waren integrationsbereit und in besonderem
Maße integrationsfähig. Ihre
Eingliederung in der Bundesrepublik hat bis 1990 kaum Probleme bereitet:
finanziell nicht und gesellschaftlich kaum. In die Schlagzeilen geraten sind
die Aussiedler erst Ende der 80er Jahre, als die Zahl der Asylsuchenden und
Ausländer während einiger Jahre
stark zugenommen hatte und das Thema Arbeitslosigkeit akut wurde. Bund,
Länder und Kommunen haben in den
ersten Jahrzehnten genügend Geld und eine
durch die Bevölkerungsentwicklung meist nicht ausgelastete Infrastruktur
zur Verfügung gehabt, um die Integration von Aussiedlern optimal zu fördern
(vom Lastenausgleich bis hin zu den Sprachkursen). Sehr verdienstvoll war im
Bereich Integration auch die Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände und ganz besonders
die der Aussiedlerverbände.
- Aussiedler waren für die
Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich,
kulturell und politisch ein Gewinn: als qualifizierte Arbeitnehmer mit
günstiger Alters- und Familienstruktur, als Konsumenten mit großem
Nachholbedarf ohne Transferleistungen ins Ausland, als Nettobeitragszahler in
die Sozialversicherungssysteme, besonders in die Rentenversicherung, als
politisch zuverlässige Bürger, ohne extremistische oder fundamentalistische
Tendenzen, mit Toleranzerfahrung ausgestattet und die kulturelle Vielfalt der
Bundesrepublik bereichernd.
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Heute
(1990-2000)
- Aussiedler werden in
Deutschland seit 1990 nicht mehr willkommen geheißen. Die Aussage der
Politik, daß das "Tor nach Deutschland nach wie vor offen sei (und
bleibe)", deckt sich nicht mehr mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Die Politik hat zunehmend Ein- und
Beschränkungen beschlossen: durch das Aussiedleraufnahmegesetz vom 28. Juni 1990, das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom
21. Dezember 1992, durch zahlreiche Leistungskürzungen in vielen Bereichen
und zuletzt mit der drastischen
Kürzung der Fremdrenten durch das sogenannte Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 13. Sept. 1996.
In Asyldebatten und Stammtischdiskussionen,
in denen keine Unterscheidung gemacht wird zwischen Asylsuchenden, Ausländern
und Spätaussiedlern, werden letztere als Eindringlinge und Schmarotzer
diffamiert.
- Aussiedler sind
demgegenüber auch nach 1990 immer noch
integrationsbereit und tragen weiterhin aktiv zur Festigung unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung bei. Allerdings ergaben und ergeben die geringen bis fehlenden deutschen Sprachkenntnisse bei der
Masse der Spätaussiedler, die ab 1991 aus den GUS-Staaten kamen, erhöht
Probleme auf dem Arbeits- und auf dem Wohnungsmarkt. Bund, Länder und
Kommunen stellen erheblich weniger Geld zur Verfügung, die notwendige
Infrastruktur zur weiteren Integration ist massiv abgebaut worden (von
Zuschüssen zu kulturellen Tätigkeiten im Sinne des § 96
Bundesvertriebenengesetz bis hin zu den stark reduzierten Sprachkursen in
einer Zeit, wo sie notwendiger denn je sind).
- Spätaussiedler sind
trotzdem auch nach 1990 für die Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich,
kulturell, politisch, ja sogar finanziell ein Gewinn - auch wenn dies z.T. längerfristig beurteilt werden muß.
Zunächst: Abgesehen von der Mißachtung
des verfassungsmäßig verankerten Gleichheitsgrundsatzes
und des Vertrauensschutzes durch
das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz fallen sie der deutschen
Rentenversicherung dank einer günstigen
Altersstruktur (nur 7 Prozent der Aussiedler sind heute älter als 65
Jahre alt, der Anteil der über Sechszigjährigen ist bei ihnen nur halb so
hoch wie bei der einheimischen Bevölkerung, hingegen derjenige der unter
Zwanzigjährigen doppelt so hoch) nicht zur Last, weil im Rahmen des Generationenvertrags die
erwerbstätigen Aussiedler nicht nur die eigenen Aussiedlerrenten finanzieren,
sondern darüber hinaus in die Rentenkassen mehr einzahlen, als ihre
Angehörigen an Renten beziehen, auf diese Weise also die Renten der einheimischen Deutschen mitfinanzieren. Die
Aussiedler bilden die einzige Bevölkerungsgruppe, die
durch ihre Kinder eine vorweggenommene Alterssicherung aus ihren
Herkunftsländern mitbringen, und sind
die einzige Bevölkerungsgruppe
von Nettoeinzahlern in die Rentenkassen der Bundesrepublik. Im übrigen
machen die bei den Renten erwarteten Einsparungen im Aussiedlerbereich -
insgesamt gesehen - einen relativ geringen Betrag aus, dafür aber treffen sie
den einzelnen Aussiedler besonders hart. Viele Spätaussiedler werden unter Verstoß gegen verfassungsrechtliche
Prinzipien, indem nämlich das Maß der Gleichheit der Lebensverhältnisse
mißachtet wird, zu Sozialhilfeempfängern.
- Mit ihrem Anteil von 40%
an unter Zwanzigjährigen wirken die Aussiedler der negativen demographischen
Entwicklung in der Bundesrepublik entgegen, wo derzeit nur etwa 20% der
Bevölkerung im Alter von unter 20 Jahren sind.
- Auch sonst ist der
Aussiedlerzuzug eine weitaus geringere gesellschaftliche Belastung, als ihm
nachgesagt wird. So etwa, wenn behauptet wird, er erhöhe die in Deutschland
ohnehin besorgniserregend ansteigende Arbeitslosenquote.
In Wahrheit liegt diese Quote in der Gruppe der Spätaussiedler bei 9 Prozent
im Vergleich zu den etwa 12 Prozent bei der Gesamtbevölkerung. Die Stammtischparole,
Aussiedler nähmen den Einheimischen
die Arbeitsplätze weg, ist
ebenfalls unwahr: Erwiesenermaßen sind Spätaussiedler nach dem Zuzug sofort
bereit, Arbeitsstellen anzunehmen, die von „einheimischen“ Arbeitslosen
längst nicht mehr besetzt werden wollen und die nicht selten unterbezahlt
sind.
- Die Gegenwart von
Aussiedlern in der Bundesrepublik wirkt sich beim Brückenschlag zwischen Ost und West positiv aus. Aussiedler sind
in ihrer überwiegenden Mehrheit Befürworter und praktische Beförderer der
europäischen Integration.
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Morgen (nach
2000)
- Aussiedler werden in
Deutschland künftig kaum willkommener
sein und nur so lange aufgenommen werden, so lange mögliche neue politische
Mehrheiten die gesamte Aussiedlergesetzgebung nicht vollständig kippen.
Sollte sich die Wirtschaft in der gleichen Art entwickeln wie in den letzten
Jahren, wird es schwierig sein, auch Aussiedlern Arbeitsplätze anzubieten. Weitere Beschränkungen des Zuzugs und
Leistungskürzungen sind gleichwohl zu befürchten, obwohl die rückläufige Zahl
der Aussiedler hierfür keinerlei Anlaß bietet.
- Aussiedler werden auch nach 2000 integrationsbereit
jedoch weniger integrationsfähig sein: Die Sprachkompetenz der Zuzügler aus den GUS-Staaten muß intensiv
verbessert werden. Bund, Länder, Kommunen und Versicherungsträger müssen
bereit sein, Mittel aufzuwenden, und die notwendige Infrastruktur
entsprechend auszubauen. Auch die Möglichkeiten der Wohlfahrtsverbände und
ganz besonders der Aussiedlerverbände, Neuankömmlingen beizustehen, muß
verbessert werden.
- Solange es Aussiedler als
gesellschaftliche Gruppierung gibt, werden sie trotzdem auch nach 1998 für
die Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich, kulturell, politisch, ja sogar
finanziell ein erheblicher Gewinn - wegen
der Überalterung der Bevölkerung sogar notwendig - sein, denn die oben
angeführten Gründe dafür bestehen noch
mindestens eine oder gar mehrere Generationen lang weiter.
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|
Fazit |
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|
- Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsmäßig (GG Art. 116) und
aufgrund ihrer Schutz- und Obhutspflicht gegenüber den Opfern des von
deutschem Boden ausgegangenen Zweiten Weltkrieges zur Aufnahme von
aussiedlungswilligen Deutschen weiterhin verpflichtet.
- Aussiedler haben einen Rechtsanspruch auf Integration in die deutsche
Gesellschaft.
- Eine Vermengung oder sogar Gleichsetzung der deutschen Aussiedler mit
anderen Zuwanderern ist sachwidrig sowie rechtlich anfechtbar und wird
entschieden zurückgewiesen.
- Von der Politik wird erwartet, ein Klima der Akzeptanz und der
Solidarität gegenüber den Aussiedlern zu fördern.
- Aussiedler bzw. Spätaussiedler sind Deutsche, die wegen ihrer
günstigen Altersstruktur, ihres Arbeitswillens, ihrer Einsatzbereitschaft,
ihres großen materiellen Nachholbedarfs und ihrer natürlichen inneren Bindung
an Deutschland und an die deutsche Kultur mittel- und langfristig einen
bedeutenden Gewinn für unser Land darstellen. Als Nettoeinzahler in die Rentenkassen tragen sie eindeutig zur
Erfüllung des Generationenvertrags im sozialen Sicherungssystems bei, ohne es
übermäßig zu belasten.
- Aussiedler sind als Bürger dieses Landes bereit, notwendige Kürzungen
im sozialen Bereich mitzutragen, lehnen jedoch eine übermäßige Belastung, wie
es sie beispielsweise die drastische Kürzung der Fremdrentenansprüche für
alle seit dem 1.10.1996 berenteten oder eingereisten Aussiedler aus Rumänien
oder den Staaten der früheren UdSSR darstellt, entschieden ab.
- Wir Siebenbürger Sachsen streben eine höchstrichterliche Überprüfung
der Verfassungsmäßigkeit der Kürzungen im Bereich des Fremdrentenrechts an.
Die Nichtberücksichtigung der vorweggenommenen Alterssicherung ist im Sinne
des Eingliederungsprinzips grundgesetzwidrig.
- Es ist rechtswidrig, daß insbesondere der Vertrauensschutz für
rentennahe Jahrgänge bei den beschlossenen Kürzungen keine Berücksichtigung gefunden
hat.
- Es ist ungerecht, diejenigen zu diskriminieren, denen erst jetzt die
Möglichkeit des Zuzugs in die Bundesrepublik offen steht.
- In Sachen Renten haben wir seit 1999 einen großen Erfolg vorzuweisen. In einem Urteil vom 14.12.1999 hat das Bundessozialgericht die Fremdrentenkürzung von 1996 als verfassungswidrig eingeschätzt und das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zu prüfen.
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Siebenbürger Sachsen fordern demnach von der Politik |
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|
- der Schutz- und
Obhutspflicht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 116 Grundgesetz
nachzukommen.
- populistischen Parolen
entgegenzutreten, die der Akzeptanz von Aussiedlern in der Bevölkerung
Abbruch tun.
- die Fortführung der Hilfen
zu Selbsthilfe für ihre Landsleute im Herkunftsgebiet.
- die Einhaltung der
wiederholt öffentlich gemachten Versprechungen, alle Landsleute in der
Bundesrepublik aufzunehmen, die sich auch heute noch zur Aussiedlung
entschließen („Das Tor bleibt offen!“). Ihre Aufnahme muß unter den gleichen
Bedingungen erfolgen, wie bei den bisher Aufgenommenen.
- die Unterstützung ihres
verfassungsrechtlichen Vorgehens gegen benachteiligende Gesetze.
-
die weitere Förderung der Sicherung, Dokumentation, Pflege und
Weiterentwicklung ihres Kulturerbes.
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Anhang 1
|
Aussiedler und Umsiedler (aus der DDR) 1950-1997 |
 |
|
|
Jahr
|
Aussiedler und Umsiedler
|
davon rumänischer Bereich
|
Jahr
|
Aussiedler und Umsiedler
|
davon rumänischer Bereich
|
|
1950
|
245.285
|
13
|
1974
|
37.759
|
8.484
|
|
1951
|
190.413
|
1.031
|
1975
|
35.942
|
5.077
|
|
1952
|
195.762
|
26
|
1976
|
59.570
|
3.766
|
|
1953
|
346.800
|
15
|
1977
|
66.329
|
10.969
|
|
1954
|
199.622
|
8
|
1978
|
70.240
|
12.120
|
|
1955
|
268.658
|
44
|
1979
|
67.402
|
9.663
|
|
1956
|
310.554
|
176
|
1980
|
64.834
|
15.767
|
|
1957
|
375.568
|
384
|
1981
|
84.888
|
12.031
|
|
1958
|
336.320
|
1.383
|
1982
|
61.378
|
12.972
|
|
1959
|
172.367
|
374
|
1983
|
49.268
|
15.501
|
|
1960
|
218.357
|
2.124
|
1984
|
77.433
|
16.553
|
|
1961
|
224.187
|
3.303
|
1985
|
63.880
|
14.924
|
|
1962
|
37.771
|
1.675
|
1986
|
68.966
|
13.130
|
|
1963
|
58.115
|
1.321
|
1987
|
97.481
|
13.994
|
|
1964
|
62.718
|
818
|
1988
|
242.505
|
12.902
|
|
1965
|
53.894
|
2.715
|
1989
|
720.909
|
23.387
|
|
1966
|
52.324
|
609
|
1990
|
635.591
|
111.150
|
|
1967
|
46.048
|
440
|
1991
|
221.995
|
32.178
|
|
1968
|
39.433
|
614
|
1992
|
230.565
|
16.146
|
|
1969
|
47.014
|
2.675
|
1993
|
218.888
|
5.811
|
|
1970
|
36.963
|
6.519
|
1994
|
222.591
|
6.615
|
|
1971
|
51.045
|
2.848
|
1995
|
217.898
|
6.519
|
|
1972
|
41.059
|
4.374
|
1996
|
177.751
|
4.284
|
|
1973
|
38.252
|
7.577
|
1997
|
134.419
|
1.777
|
|
|
|
|
1998
|
103 080
|
1.005
|
|
|
|
|
1999
|
104 916
|
855
|
|
|
|
|
Summe
|
7.784.987
|
428.666
|
|
Quelle: Bundesverwaltungsamt, Köln
Anhang 2
|
Aussiedler – ein Gewinn für die staatlichen Kassen |
 |
|
Die folgenden Statistiken
aus einem Gutachten des „Instituts der Deutschen Wirtschaft“ zeigen, daß die
Aussiedler nicht nur menschlich einen Gewinn für Deutschland bedeuten, sondern
auch dazu beitragen, die angeschlagenen Staatskassen zu sanieren.
I. Wirkung der
Aussiedler-Zuwanderung auf die finanzielle Situation der Sozialversicherung in
der Bundesrepublik bei einer maximalen Zuwanderung von 3,5 Millionen Menschen
bis zum Jahr 2.000. Angaben in Milliarden DM.
|
Zeitraum
|
gesetzliche Renten- versicherung
|
gesetzliche Kranken- versicherung
|
Arbeitslosen- versicherung
|
Summe
|
|
1989-1990
|
-
0,9
|
-
1,2
|
-
2,8
|
-
4,7
|
|
1991-1995
|
+
10,6
|
+
5,2
|
-
7,7
|
+
8,1
|
|
1996-2000
|
+
28,1
|
+
9,2
|
+
12,3
|
+
49,6
|
|
2001-2005
|
+
33,1
|
+
3,9
|
+
7,6
|
+
44,6
|
|
2006-2010
|
+
28,9
|
-
0,9
|
+
0,5
|
+
28,5
|
|
2011-2015
|
+
22,4
|
-
|
-
|
+
22,4
|
|
2016-2020
|
+
21,2
|
-
|
-
|
+
12,2
|
|
Summe
|
+ 134,4
|
+ 16,2
|
+ 10,1
|
+ 160,7
|
|
II. Finanzielle
Auswirkung der Aussiedler-Zuwanderung in den Jahren 1989-2000 auf die Haushalte
von Bund, Ländern und Gemeinden. Angaben in Milliarden DM.
|
Jahr
|
1989-1992
|
1993-1996
|
1997-2000
|
Summe
|
|
Mehreinnahmen
|
39,5
|
120,6
|
203,8
|
363,9
|
|
Mehrausgaben
|
46,5
|
82,8
|
99,5
|
228,8
|
|
Finanzierungssaldo
|
- 7,0
|
37,8
|
104,4
|
135,1
|
|
Quelle:
Institut der deutschen Wirtschaft, Köln
|


 |
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15 · E-Mail: info@siebenbuerger.de
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