Am 17. Juli wurde am Lehrstuhl für Sozialrecht der Universität Regensburg das weitere Vorgehen unseres Verbandes im Verfahren zur Anfechtung der 40-Prozent-Kürzung der FRG-Rentenanwartschaften mit Universitätsprofessor Dr. Ulrich Becker erörtert.
Bei der Besprechung wurden die Positionen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen argumentativ untermauert und die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts, das bereits vorgelegte Gutachten der Professoren Azzola und Podlech sowie eine Entgegnung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger auf Ergänzungsmöglichkeiten hin untersucht. Universitätsprofessor Dr. Becker, der sich der Meinung unseres Verbandes im Wesentlichen anschloss, kündigte die Fertigstellung des in Auftrag gegebenen ergänzenden Gutachtens zur Vorlage im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bis Oktober dieses Jahres an. An den Gesprächen beteiligten sich der stellvertretende Bundesvorsitzende, RA Bernd B. Fabritius, die zuständigen Rechtsreferenten im Bundesvorstand, RA Ernst Bruckner und RA Dr. Johann Schmidt, sowie die Münchner Rechsanwältin Maria Sabine Augstein.
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dürfte frühestens im Jahr 2003 zu rechnen sein.
(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 12 vom 31. Juli 2002, Seite 1)
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