Impressum Siebenbürgische Zeitung

Siebenbuerger.de ist das Internetangebot des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. - der auch Herausgeber der Vereinszeitung Siebenbürgische Zeitung (Druckausgabe) und Siebenbürgische Zeitung Online (Onlineausgabe) ist.

Siebenbürgischen Zeitung (SbZ) - Zeitung der Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen

Anschrift, Leitung, SbZ Redakteure, Rechte und Leserbriefe
Werbevermarktung und Mediadaten
Inhaber und Verleger
Rechtslage der Siebenbürgischen Zeitung
Zielsetzungen und Aufgaben

Anschrift:
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Siebenbürgische Zeitung
Karlstraße 100
80335 München

Registergericht München, VR 4545
Bundesvorsitzender: Rainer Lehni
(Vereinsvorstand)

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ute Brenndörfer (Anschrift wie oben)
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Bundesgeschäftsführerin:
Ute Brenndörfer
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Verantwortlicher Redakteur:
Siegbert Bruss
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Redakteur:
Christian Schoger
E-Mail: sbz.redaktion [ät] siebenbuerger.de

Verantwortlich für die Anzeigenabteilung:
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Die SbZ-Redaktion kann nur Leserbriefe berücksichtigen, die den vollständigen Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse des Absenders enthalten. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Briefe - auch in gekürzter Form - in der gedruckten oder Online-Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung zu veröffentlichen. Falls Ihr Schreiben nur für die Redaktion und nicht für eine Veröffentlichung gedacht ist, bitten wir um einen diesbezüglichen Hinweis.

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Inhaber und Verleger
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
(Bundesvorsitzender: Rainer Lehni)
Karlstraße 100
80335 München

Die Siebenbürgische Zeitung Online (SbZ-Online) wird laufend aktualisiert und enthält vorwiegend ausgewählte Artikel der gedruckten Auflage. Letztere erscheint 20 Mal im Jahr und wird an Mitglieder des Verbandes geliefert.

Für unaufgefordert eingesandte Bilder, Manuskripte und Bücher wird nicht gehaftet. Die Redaktion behält sich Kürzungen und Zusammenfassungen vor. Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel stellen die Meinung des Verfassers, nicht die der Redaktion dar.

Erfüllungs- und Gerichtsstand: München.

Die aktuelle Anzeigenpreisliste (PDF) finden sie hier.

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung der redaktionellen Texte, einschließlich Speicherung und Nutzung auf optischen und elektronischen Datenträgern, nur mit Zustimmung der Redaktion und Quellenangabe gestattet.

Rechtslage der Siebenbürgischen Zeitung
Die Zielsetzungen, inhaltliche Ausrichtung und redaktionellen Prioritäten, Gliederung, Aufmachung und Umbruch der Siebenbürgischen Zeitung werden bestimmt von der speziellen presserechtlichen Situation des Blattes:

  • Herausgeber der Zeitung ist der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., presserechtlich repräsentiert durch ihren Bundesvorstand und dessen jeweiligen Vorsitzenden. Der Verband ist ein gemeinnütziger Verein, der sich in seinen Aktivitäten an den Bestimmungen des deutschen Vereinsrechts orientiert und ihnen zu entsprechen hat.
  • Die Siebenbürgische Zeitung ist demnach eine Vereinszeitung und als solche ebenfalls den Bestimmungen des Vereinsrechts unterworfen. Als Leistung des Verbands wird sie an dessen Mitglieder für einen bestimmten Teil ihres Jahresbeitrags geliefert und kann nicht im freien Abonnement vertrieben oder im Freiverkauf gehandelt werden.
  • Gleichzeitig unterliegen ihre publizistischen Aktivitäten den Bestimmungen des deutschen Presserechts. Da dieses in der Bundesrepublik Landesrecht ist, hat sich die Siebenbürgische Zeitung aufgrund ihres Erscheinungsorts München speziell nach dem Bayerischen Gesetz über die Presse vom 3. Oktober 1949 zu richten, in Einzelbestimmungen geändert durch ergänzende Gesetze in den Jahren 1953, 1970 und 1973. Zudem orientiert sich die Redaktion an den berufsethischen Vorgaben des vom Deutschen Presserat erarbeiteten Pressekodex. Beide, Pressegesetz und Pressekodex, garantieren gemäß Grundgesetz die Pressefreiheit. Sie bezieht sich
  • sowohl auf das Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien als auch
  • auf das Recht und die Freiheit von Vereinen, Unternehmen oder Personen als Herausgeber aufzutreten und ihr Produkt ungehindert und inhaltlich nach eigenem Willen zu gestalten.
  • In diesem Sinne ist die Siebenbürgische Zeitung Teil der Öffentlichkeitsarbeit des herausgebenden Verbands, der die grundsätzliche Ausrichtung des Blattes frei und nach eigenem Willen bestimmt.
  • Damit im Zusammenhang steht die sogenannte innere Pressefreiheit der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Zeitung. Nach der am weitesten verbreiteten Rechtsauffassung sind diese nicht absolut unabhängig. Bereits 1951 wurde im ersten Manteltarifvertrag zwischen den deutschen Zeitungsverlegern und dem Deutschen Journalisten-Verband festgehalten: "Der Verleger (Herausgeber, Anm. d. Verf.) muss den Redakteur im Anstellungsvertrag auf Innehaltung von Richtlinien für die grundsätzliche Haltung der Zeitung verpflichten."Diese Übereinkunft betreffend die einzuhaltende Grundausrichtung einer Publikation durch deren Mitarbeiter hat nach wie vor Gültigkeit.
  • Im speziellen Fall der Siebenbürgischen Zeitung sind deren Chefredakteur sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter des Blattes nicht Mitglieder des Bundesvorstands (also des Herausgebers), sondern dessen Angestellte, denen laut Arbeitsvertrag jedoch in der konkreten journalistischen Ausgestaltung des Blattes die presserechtlich garantierte Entscheidungs- und Handlungsfreiheit zusteht. Gleichzeitig wird von ihnen erwartet, dass sie sich mit den politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Zielen des Verbands identifizieren, so diese den Prinzipien des Grundgesetzes und eines humanen gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht zuwiderlaufen.
  • Das Verhältnis zwischen Herausgeber und Zeitung wird von der wirtschaftlichen Situation des Blattes mitbestimmt. Die Finanzgebarung ist in die der Bundesgeschäftsstelle integriert. Dabei werden die zeitungseigenen Personalkosten, die Ausgaben für Versicherungen, die Kommunikationsspesen, Papier- und Druckkosten weitestgehend von den Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft gedeckt, so dass sich die Finanzlage des Blattes als gesichert darstellt. Die Auflagenhöhe der Zeitung beträgt zurzeit 20.200 gedruckte Exemplare pro Ausgabe. Da das Blatt eine Mitgliederzeitung ist, der Verband aber laut ihrer Satzung eine sogenannte "Familienmitgliedschaft" praktiziert, kann statistisch hochgerechnet werden, dass die Siebenbürgische Zeitung mit jeder ihrer Ausgabe etwa 70 000 Leser erreicht.

Zielsetzungen und Aufgaben
Aus den verbandspolitischen Zielen des Herausgebers erwachsen der Siebenbürgischen Zeitung bestimmte publizistische Aufgaben, zu denen als wichtigste gehören:

  • die politischen Entwicklungen in Deutschland zu beobachten, zu reflektieren und zu bewerten, insoweit sie sich auf die Situation der Aussiedler, speziell der siebenbürgischen Aussiedler auswirken, deren Interessen öffentlich zu vertreten und ihre aktiven Integration in das politische, gesellschaftliche und Kulturleben der Bundesrepublik zu fördern;
  • über die Aktivitäten, die der Verband diesbezüglich in Politik und Gesellschaft entwickelt, laufend und umfänglich zu informieren;
  • parallel dazu die Lage der in Siebenbürgen verbleibenden Landsleute im Auge zu haben, die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland zu fördern und im Sinne der Wahrung von Gruppenrechten für die dortige deutsche Minderheit zu wirken;
  • die historischen und kulturellen Leistungen der Siebenbürger Sachsen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und sich für die Erhaltung und Pflege ihres Kulturerbes sowohl hier in Deutschland als auch im Herkunftsgebiet einzusetzen;
  • den humanitären Aufgaben des Verbands und seines Sozialwerks mit publizistischen Mitteln dienlich zu sein;
  • die verbandsinterne Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen den Untergliederungen und Einrichtungen des Verbands, seinen Mitgliedern sowie den siebenbürgischen Heimatortsgemeinschaften zu ermöglichen. Für die Umsetzung dieser und sonstiger Aufgaben steht der Siebenbürgischen Zeitung bei 20 Ausgaben im Jahr mit durchschnittlich knapp über 28 Seiten folgende Personaldecke zur Verfügung:
  • ein im Sinne des Pressegesetzes verantwortlicher Redakteur (Chefredakteur) und ein Redakteur;
  • ein freier Honorarkorrespondent in Bukarest;
  • in der Anzeigenabteilung zwei Ganztagskräfte. Den beiden redaktionellen Mitarbeitern obliegen:
  • die Planung der Redaktionsarbeit;
  • das Recherchieren und Abfassen eigener Beiträge;
  • die Zusammenarbeit mit den freien, ehrenamtlichen Pressereferenten in den Untergliederungen des Verbands sowie der gesamte Verkehr mit Lesern und sonstigen Mitarbeitern;
  • das Redigieren der Einsendungen und Beiträge, die von Lesern, Pressereferenten und freien Mitarbeitern die Redaktion erreichen;
  • die Aufmachung, Illustration und der Umbruch der einzelnen Ausgaben;
  • die Pflege des Internet-Auftritts - SbZ Online - der Zeitung. Den Mitarbeiterinnen in der Anzeigenabteilung obliegen:
  • der gesamte Kundenverkehr;
  • die Anzeigenredaktion;
  • der Umbruch des Inseratenteils der Zeitung;
  • die Anzeigenverwaltung.