Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die rumänischen Behörden am 22. Oktober aufgefordert, Immobilien an ihre einstigen Eigentümer zurückzugeben. Die Immobilien waren von dem kommunistischen Regime verstaatlicht worden.
Bukarester Gerichte hatten die Klagen auf Rückgabe abgewiesen. Der Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg stellte fest, dass Rumänien das Recht auf Eigentum verletzt habe. Er forderte Bukarest auf, zwei Fälle zu lösen. Sollten die Immobilien nicht zurückgegeben werden, wird der rumänische Staat vom Gerichtshof verpflichtet, Entschädigungen in Höhe von 40 000 bzw. 26 000 Euro zu zahlen, berichtet
Radio Rumänien mit Bezug auf
France Press.
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