Das haben die Parlamentarier des Verfassungsänderungsausschusses am 12. November in Bukarest beschlossen. Zurzeit haben nur rumänische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Rumänien Zugang zu öffentlichen Ämtern. Diese Einschränkung soll nun aufgehoben werden und vor allem Angehörigen der rumänischen Diaspora mit doppelter Staatsangehörigkeit zugute kommen. Allerdings müssen sie einen Wohnsitz in Rumänien haben, um öffentliche Ämter bekleiden zu können.
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