In einem Beschluss der ordentlichen Bundesversammlung am 6. Mai 2003 in Berlin zeigte sich der BdV besorgt um den Fortbestand des Museums in Gundelsheim. Der Weggang wissenschaftlicher Mitarbeiter müsse durch Neubesetzungen ausgeglichen werden. Nur so könne das Grundprinzip der „Professionalisierung und wissenschaftlichen Vernetzung“, wie es in einer Konzeption des Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur und Medien (Stand: Oktober 2000) festgehalten wurde, in die Wirklichkeit umgesetzt werden, heißt es in der BdV-Entschließung. Die Einheit der Sammlungen des Siebenbürgischen Museums Gundelsheim müsse erhalten bleiben. „Eine Zerschlagung der Sammlungen, eine dauerhafte Verlagerung von Ausstellungsgegenständen in das ‚Museum Europäischer Kulturen‘ nach Berlin und in das ‚Donauschwäbische Zentralmuseum Ulm‘ sind nicht zulässig und missachten die von den Siebenbürger Sachsen über viele Jahre erbrachten Eigenleistungen. Das Siebenbürgische Museum darf nicht zum Steinbruch für andere Museen werden“. Einen entsprechenden Antrag an die BdV-Versammlung hatte die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen gestellt. Eine ähnliche Entschließung hatten die Delegierten des BdV-Landesverbandstages in Baden-Württemberg am 5. April in Stuttgart verabschiedet.
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