Straßburg. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Rumänien in einem weiteren Verfahren zur Rückgabe von enteignetem Eigentum verurteilt. Die in Israel lebende Dora Dickmann hatte den rumänischen Staat auf Rückgabe ihrer 5-Zimmer-Wohnung in Bukarest verklagt.
Die Wohnung war 1950 durch den kommunistischen Staat enteignet worden. Die Klägerin hatte zwar vor rumänischen Gerichten Recht bekommen, doch der postkommunistische Staat hatte ihre Wohnung an den Mieter verkauft, meldet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte Rumänien zur Rückerstattung der Wohnung innerhalb von drei Monaten oder zur Zahlung einer Entschädigung von 130 000 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 8 000 Euro.