Die damalige Enteignung gilt heute allgemein als kommunistischer Willkürakt. Bürgermeister Ion Rusu (Sozialdemokratische Partei) sieht das jedoch anders: Was damals enteignet wurde, gehöre dem Staat, und das Staatseigentum müsse verteidigt werden. Deshalb strengte er im Namen des Bürgermeisteramtes ein Zivilverfahren beim Kronstädter Gericht an, um Peter Dieners Eigentum streitig zu machen. Dessen Vater, Christian Dieners, hatte auf seinem 1602 Quadratmeter großen Garten bereits in den dreißiger Jahren ein Haus gebaut. Das Eigentum wurde 1945 verstaatlicht. 1998 wurde Peter Dieners, dem Sohn des inzwischen in Deutschland verstorbenen Christian Dieners, aufgrund von Grundbuchvermerken notariell das Erbrecht für das Grundstück und das darauf befindliche Haus anerkannt. Bürgermeister Rusu will nun die so genannte Agrarreform von 1945 wiederholen und wirft Dieners vor, keinen Rückgabeantrag gestellt zu haben. Wie die
Karpatenrundschau in Kronstadt berichtet, sei ein Rückgabeantrag erst gar nicht erforderlich gewesen, da im Grundbuchauszug Christian und Peter Dieners und nicht der rumänische Staat als Eigentümer bzw. Erbe eingetragen waren. Dieners hat das Haus inzwischen verkauft und wohnt im benachbarten Honigberg.
Das dubiose Verfahren des Bürgermeisteramtes in Petersberg wirft ein zweifelhaftes Licht nicht nur auf den rumänischen Staat, sondern auch auf die sozialdemokratische Regierungspartei, die sich erst kürzlich für
ein Referendum eingesetzt hatte, das das Privateigentum verfassungsmäßig garantiert.
(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 20 vom 15. Dezember 2003, Seite 4)
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