16. Juni 2001

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Muttersprache in der Kommunalverwaltung Rumäniens

Das neue Gesetz über die öffentliche Kommunalverwaltung ist Ende Mai in Rumänien Kraft getreten. In Ortschaften, in denen nationale Minderheit mindestens 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen, können deren Angehörige die Muttersprache im Umgang mit den Behörden verwenden.
Zudem müssen Ortsnamen und andere offizielle Bezeichnungen auch in der Sprache der betreffenden Minderheit angegeben werden. Landesweit sind 1 342 Kommunen von der neuen Regelung betroffen, davon 1 167 in Siebenbürgen und im Banat. Angaben des deutschen Forums zufolge gab es bei der letzten Volkszählung, die allerdings schon neun Jahre zurückliegt (1992), 39 Orte mit mehr als einem Fünftel deutscher Bevölkerung. Während die rumänischen Behörden beispielsweise im Kreis Hermannstadt recht großzügig deutsch-rumänische Ortsschilder angebracht haben, wird in Klausenburg und anderen Orten Widerstand gegen das neue Gesetz erwartet. Deshalb besuchte Präsident Ion Iliescu Ende Mai die mehrheitlich von Ungarn bewohnten Kreise Harghita und Covasna, um für „normale interethnische Beziehungen“ zu werben. Iliescu warnte die Extremisten beider Seiten vor überzogenen Forderungen und stellte klar, dass das Gesetz keine zweite offizielle Landessprache einführe, wie rumänische Nationalisten moniert hatten.

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