Es handelt sich um Immobilien, die in der Zeit vom 6. September 1940 bis 22. Dezember 1989 willkürlich enteignet wurden. Die neuen Bestimmungen erweitern die Befugnisse der Rückgabesonderkommission, die administrative Fragen der Rückgabegesuche klären wird, die von den ethnischen Minderheiten hinterlegt wurden. Die Kommission befindet auch darüber, ob die Enteignung willkürlich und ob sie mit oder ohne Titel erfolgt ist.
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