21. Januar 2002

Lebenslange Haft für Petru Ienea

Der Mörder des Münchner Schülers Sebastian Obersojer wurde am 11. Januar in Temeswar zu lebenslanger Haft verurteilt. Für den besonders grausamen Mord erhielt der 24-jährige Rumäne Petru Ienea lebenslänglich, für den Raub des Pkw im Zusammenhang mit der Ermordung 18 Jahre Haft und für Urkundenmissbrauch weitere zwei Jahre Haft. Gleichzeitig verpflichtete das Gericht den Täter, an die Eltern des Opfers Schadensersatz in Höhe von 125 000 Euro und ein Schmerzensgeld von 308 000 Euro zu zahlen.
Das Kreisgericht in Temeswar befand Petru Emanuel Ienea für schuldig, den 18 Jahre alten Münchner Gymnasiasten Sebastian Obersojer am 11. April 2001 angesprochen und anschließend getötet zu haben – in der Absicht dessen BMW zu stehlen. Damit folgte das Gericht auch den Anträgen des Münchner Rechtsanwaltes Bernd B. Fabritius , der die Eltern des Opfers als Nebenkläger vertrat.
Was am Abend jenes 11. April geschehen war, konnte aufgrund kriminalmedizinischer Gutachten nachgewiesen werden. Ienea hatte den 18-jährigen Schüler, der seine Freundin zum Bahnhof gebrachte hatte, am Münchner Hauptbahnhof angesprochen, sich in dessen Pkw gedrängt und das Opfer mit einem Jagdmesser bedroht. Nach einer Auseinandersetzung stach Ienea dreimal auf den Hals seines Opfers ein, legte den leblosen Körper in den Kofferraum und fuhr mit dem BMW 318i los. Nach 30 Kilometern, bei Weyarn (Landkreis Miesbach), zerrte er sein Opfer hinter eine Böschung und setzte sich nach Rumänien ab.
Drei Wochen später wurde Ienea in Baia Mare verhaftet, wo er mit dem neuen BMW vorgefahren war und mit dem Ausweis seines Opfers ein Hotelzimmer angebucht hatte. Er gestand zunächst, Sebastian „das Messer in den Hals gestochen“ zu haben. Während des Prozesses änderte er jedoch - nach Beratung mit seinem rumänischen Rechtsanwalt I. Bumbu - seine Aussage: Es habe nur eine Schlägerei gegeben, wie es zu den tödlichen Verletzungen gekommen sei, könne er sich nicht vorstellen.
Mehrere Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin in München sowie der Universität in Temeschburg belegten jedoch, dass Ienea auf ein mit dem Sicherheitsgurt angeschnalltes Opfer drei Mal in voller Absicht und mit großem Kraftaufwand eingestochen habe. Dieses und die sichergestellten Spuren reichten Richter Eugen Blaga für eine Verurteilung:
Mit dem Schmerzensgeld - das Höchste, das bisher in Rumänien verhängt wurde, - wurde auch dem Leid Rechnung getragen, welches Sebastians Eltern durch die Ermordung ihre einzigen Sohnes zugefügt wurde. Diese sind nach der Tat bis heute arbeitsunfähig und benötigen ärztliche Betreuung. Die Eltern erklärten, das Schmerzensgeld für humanitäre Zwecke und zur Unterstützung anderer Opfer zu spenden, sofern es von dem mitellosen Täter überhaupt je beigetrieben werden kann.
Der Anwalt Ieneas hat Rechtsmittel angekündigt. Er begründete dies mit einem angeblichen Geständnis Ieneas, das schuldmildernd wirken müsse. Hierbei werde jedoch übersehen, so Rechtsanwalt Fabritius, dass der Täter gerade sein Geständnis widerrufen und sich mit seiner uneinsichtigen und reuelosen Haltung um jede Möglichkeit der Schuldmilderung gebracht hatte.

S. B.

Bewerten:

3 Bewertungen: +

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.