10. November 2000

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Bischof Christoph Klein in den Stiftungsrat der Münchner Siebenbürgisch-Sächischen Stiftung gewählt

Die Zeit des politischen Umbruchs in Rumänien und von dessen Auswirkungen auf die dort lebenden Siebenbürger Sachsen ist noch nicht zu Ende. Die Evangelische Kirche A.B. ist von einer Volkskirche, der nach dem Zweiten Weltkrieg noch rund 200 000 Gemeindemitglieder angehörten, zu einer Diasporakirche geworden, deren Mitgliederzahl stark geschrumpft ist: Ende Juni dieses Jahres belief sie sich nur noch auf knapp über 16 000 Gemeindeglieder.
In dieser Situation hat auch die Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung in München ihre Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes neu überdacht. Sie wird weiterhin Stipendien zur Aus- und Fortbildung von Studenten, deren Eltern in Siebenbürgen leben, bereitstellen, die Ausarbeit von Heimatbüchern fördern, aber auch ihre Bemühungen um die Rettung und Erhaltung von historischem Kulturgut in Siebenbürgen intensivieren müssen. Vor allem wird sie die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien unterstützen, der in der Praxis die Bewahrung der sächsischen Kulturschätze Siebenbürgens obliegt.
Da man nur schützen kann, was man kennt, hatte die Stiftung auch bisher schon Vertreter der Heimatkirche in den Stiftungsrat berufen. Inzwischen jedoch bedingt die vermehrte Zuwendung nach Siebenbürgen Mitarbeit und Beratung auf höchster Ebene. Aus diesem Grund hatte der Vorsitzende des Stiftungsrates, Dipl.-Ing. Hans-Christian Habermann, bei Bischof D. Dr. Christoph Klein angefragt, ob er bereit sei, in der Stiftung mitzuwirken. Nach der entsprechenden Zusage ist Klein auf einer Sitzung des Stiftungsrates kürzlich in Hermannstadt in den Stiftungsrat gewählt worden.
Die Stiftung ist sich dessen gewiss, dass dieser Schritt ihre Arbeit in Siebenbürgen effizienter gestalten wird, dass die, freilich begrenzten, Mittel der Stiftung besser eingesetzt werden und auf diese Weise der Stiftungsauftrag zur Förderung sozialer und kultureller Belange der Siebenbürger Sachsen wirksamer erfüllt werden kann.

G.v.H.

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