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19. April 2015

Interviews und Porträts

Rumänien kündigt effizientere konsularische Dienstleistungen an

Wer die Dienstleistungen der rumänischen Konsulate in Deutschland in Anspruch nehmen will, muss entweder nach Berlin, München oder Bonn reisen. Oft muss man dabei auch lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Nachdem etwa drei Millionen rumänische Staatsbürger im Ausland leben, das Personal der Konsulate aber nicht aufgestockt wurde, hat sich die Situation nochmals verschärft. Um Abhilfe zu schaffen, hat das rumänische Außenministerium (MAE) kürzlich das elektronische System E-Cons eingeführt. Siegbert Bruss, Chefredakteur der Siebenbürgischen Zeitung, führte ein Interview mit Bogdan Stănescu, Generaldirektor des Departements für Konsulate im Außenministerium in Bukarest (siehe rumänische Textfassung weiter unten). Angesprochen wurde auch die Beschaffung der Originalurkunden, ein Thema, das viele ausgewanderte Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben interessiert. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • Transilvaneanu

    1Transilvaneanu schrieb am 19.04.2015, 15:05 Uhr:
    Alles ist Schön und Gut wenn das funktioniert, aber ist die Rede von RUMÄNISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN, was ist mit denen die nicht mehr rumänische Staatsangehörige sind, und haben abgesagt und besitzen nur die DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT? Bei AUSREISE aus Rumänien wurde alle unsere DOKUMENTE weggenommen:Geburtsurkunde,Ausweis, Heiratsurkunde,usw und ich soll noch ZAHLEN (schon wieder!!!)GEBÜHREN,das ich einen notwendigen Geburtsurkunde besitzen kann!!Wir sind nur für Zahlen GUT!Sie sollen uns doch unsere PERSONAL AKTEN doch noch kostenlos zusenden!Das wäre was Europäisches!
  • Erhard Graeff

    2Erhard Graeff schrieb am 21.04.2015, 17:12 Uhr:
    Sie haben natürlich Recht: die Konsularabteilungen Rumäniens in Deutschland sollten auch ehemalige Staatsbürger so behandeln wie die eigenen. Ich glaube das tun sie auch.
    Meine Kritik trifft die deutschen Standesämter, die überhaupt neue Personenstandsurkunden von uns fordern, nachdem wir 30 und mehr Jahre mit den Urkunden zurechtgekommen sind, die wir als vom Notar beglaubigte Kopien mitnehmen durften. Es kann ja nur lächerlich sein, dass man heutzutage ohne neue Geburtsurkunde nicht sterben darf, weil ohne Vorlage derselben keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Rumänien wiederum stellt für Verstorbene keine neue Urkunde aus, weil Toten keine persönlicher Nummerncode (cod numeric personal) vergeben wird. Ohnen Nummerncode gibt's keine Urkunde ... und so drehen wir uns im Kreis.
    Es kann nur besser werden.

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