Bis Herbst 1959 bekamen alle außer jenen, die in den landwirtschaftlichen Genossenschaften arbeiteten, nach Abzug der Regie (Gehälter des Offizierskorps), der Verpflegung, der Kleiderabnützung und anderen Abzügen den Wert der Normüberschreitung ausgezahlt. An diesen Auszahlungen waren auch die Offiziere beteiligt und somit die Antreiber. Am 6. Juni 2002 erschien im rumänischen Amtsblatt (Monitorul Oficial) das Gesetz Nr. 309/2002 bezüglich der Anerkennung und Genehmigung persönlicher Rechte derer, die im Rahmen der Generaldirektionen für Arbeitsdienst ihren Wehrdienst in den Jahren 1950-1961 geleistet haben. Zurzeit bekommt jeder ehemalige DGSM-ler, der rumänischer Staatsbürger ist, aufgrund der Bestimmungen dieses Gesetzes für jeden Monat, den er im Rahmen der DGSM gedient hat, monatlich je 2,53 Lei (etwa 0,58 Euro). Witwen von ehemaligen DGSM-lern bekommen die Hälfte der Summe, die ihren Ehegatten zustehen würde. Der rumänische Staat hat sich immerhin zu dem in der kommunistischen Zeit begangenen Unrecht bekannt.
Aufruf
Aufgrund der großen öffentlichen Resonanz meines Artikels „Zwangsarbeit in Rumänien“ habe ich mich entschlossen, eine Dokumentation mit Zeitzeugen-Aussagen von heute 70- bis 80-jährigen Rumäniendeutschen zusammenstellen. Daher bitte ich alle diejenigen, die Aussagen über diese Jahre ihres Lebens machen wollen, die auch später unseren Nachkommen zugänglich sein sollen, sich bei mir zu melden: Wilhelm Ernst Roth, Wilhelm Hauff-Straße 33, 86161 Augsburg, Telefon: (08 21) 3 28 54 54, E-Mail: wilhelm.roth [ät] gmx.de.
Wilhelm Ernst Roth
Artikel wurde bis jetzt noch nicht kommentiert.