12. Mai 2016

Änderungen im rumänischen Wahlrecht

Rumänische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können ab diesem Jahr per Briefwahl an den Parlaments- und Präsidentenwahlen teilnehmen. Voraussetzungen hierfür sind ein gültiges rumänisches Reisedokument und die rechtzeitige Eintragung in Wählerregister. Die Teilnahme an den Kommunalwahlen, die am 5. Juni 2016 stattfinden, ist nicht möglich.
Während die Briefwahl innerhalb Rumäniens weiterhin nicht möglich ist, können rumänische Staatsbürger im Ausland diese neue Option ab den Parlamentswahlen 2016 in Anspruch nehmen. Das wurde durch eine Gesetzesänderung im November 2015 festgelegt. Die Ständige Wahlbehörde Rumäniens informiert hierüber ausführlich auf ihrer Homepage www.roaep.ro/vot_strainatate/vot_strainatate.html.

Es ist weiterhin möglich, bei den Botschaften oder Konsulaten Rumäniens im Ausland zu wählen. Wer lange Wartezeiten vermeiden möchte, kann sich online ins Wählerregister eintragen. Wird die Option Briefwahl (vot prin corespon­dență) angeklickt, so erhält der Wähler die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg. Mit dem beigefügten Umschlag wird der Wahlzettel dann an die Wahlbehörde gesendet. Das Prozedere ist ähnlich wie bei der Briefwahl in Deutschland.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Einrichtung von Wahlbüros in Orten, in denen sich mindestens 100 Wähler (jedoch maximal 2000 Wähler) registrieren lassen, ohne dass sie die Briefwahl auswählen. In diesen zusätzlichen Wahlbüros dürfen allerdings nur die hierfür registrierten Wähler wählen. Wer spontan wählen möchte, kann dies nur in der Botschaft oder den Konsulaten tun.

Die Registrierung für die Parlamentswahlen ist seit dem 1. April 2016 möglich. Der Antrag auf Aufnahme kann unter www.registrulelectoral.ro eingesehen werden. Die Einschreibung kann bis 48 Stunden nach Beginn des Wahlkampfs vorgenommen werden. Der Wahlkampf dauert in Rumänien drei Monate. Die Parlamentswahlen werden im Spätherbst 2016 stattfinden, der Wahltermin wird noch von der rumänischen Regierung festgelegt. Erst danach kann das genaue Datum für die späteste Registrierung im Wählerregister genannt werden.

Rainer Lehni

Schlagwörter: Wahlen, Gesetz

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